• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (593)
  • Titel (34)

… nach Inhalt

  • Kommentare (420)
  • Autorenvorschriften (103)
  • Sonstiges (36)
  • Meldungen (35)

… nach Jahr

  • 2026 (48)
  • 2025 (87)
  • 2024 (47)
  • 2023 (58)
  • 2022 (46)
  • 2021 (37)
  • 2020 (65)
  • 2019 (17)
  • 2018 (17)
  • 2017 (26)
  • 2016 (12)
  • 2015 (12)
  • 2014 (7)
  • 2013 (1)
  • 2012 (25)
  • 2011 (13)
  • 2010 (3)
  • 2009 (7)
  • 2008 (3)
  • 2007 (2)
  • 2006 (4)
  • 2005 (7)
  • 2004 (4)
  • 2003 (2)
  • 2002 (8)
  • 2001 (3)
  • 2000 (9)
  • 1999 (2)
  • 1998 (2)
  • 1997 (8)
  • 1996 (1)
  • 1995 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (2)
  • 1985 (1)
  • 1984 (1)
  • 1976 (1)
  • 1974 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (407)
  • BaFin (45)
  • BAKred (36)
  • Materialien (23)
  • LiqV-Kommentar (11)
  • Verordnung (7)
  • Sonstige (6)
  • Gesetz (5)
  • Amtliche Begründung (4)
  • Gesetzestext Vor (4)
  • Deutsche Bundesbank (3)
  • EU-Recht (2)
  • Verzeichnis (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • RechKredV-Kommentar (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

594 Treffer, Seite 5 von 60, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 137 Verwendung der Bonitätsbeurteilungen von Exportversicherungsagenturen


    Lieferung: 02/26
    …Bonitätsbeurteilungen von Exportversicherungsagenturen (1) Für die Zwecke von Artikel 114 dürfen Institute die Bonitätsbeurteilungen einer von ihnen benannten… …. Voraussetzungen zur Verwendung von Bonitätsbeurteilungen von Exportversicherungsagenturen (Abs. 1) Art. 137 regelt, dass Institute für Zwecke von Art. 114 die… …Buchstaben a und b von Art. 137 Abs. 1 bestimmt. Diese Regelung erlaubt, dass Institute zur Bestimmung der Risikogewichte anstelle der Bonitätsbeurteilungen (=… …www.exportkreditgarantien.de unter „Lösungen > Länderkategorien“. Institute, die unter die Offenlegungspflichten nach Art. 444 fallen (betrifft „große“ Institute“ sowie… …börsennotierte „andere“ Institute), müssen zu- 3 Das Abkommen wurde erstmals im Jahr 1978 ins Leben gerufen und baute auf dem „Konsens“ über Exportkredite auf, auf… …Bonitätsbeurteilung einer Exportversicherungsagentur für die Risikogewichtung anerkannt wird, können Institute gemäß Art. 137 Abs. 2 ein Risikogewicht nach Tabelle 9…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 138 Allgemeine Anforderungen


    Lieferung: 02/26
    …Dienstleistungen in Auftrag gibt. 8Bei der Verwendung von Bonitätsbeurteilungen halten Institute die folgenden Anforderungen ein: a) Ein Institut, das die von einer… …enthält Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Institute Bonitätsbeurteilungen (= externe Ratings) von anerkannten Ratingagenturen (ECAI) zur Bestimmung… …Institute. Die Regelungen wurden mit Wirkung zum 01. 01. 2014 in die erste Fassung der CRR aufgenommen und waren bis zur CRR II unverändert geblieben. Mit der… …Ratingagenturen ist in der CRR nicht weiter festgelegt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Institute gegenüber ihrer nationalen Aufsichtsbehörde (in Deutschland… …den zuständigen Prüfungsverband bei Kreditgenossenschaften) erfolgen. Zu den Grundsätzen zur Verwendung siehe Rn. 5 ff. hier. Institute, die unter die… …Offenlegungspflichten nach Art. 444 fallen (betrifft „große“ Institute“ sowie börsennotierte „andere“ Institute), müssen zudem die Namen der benannten Ratingagenturen… …offenlegen (vgl. Art. 444 Buchst. a). Widerruf von ECAI (UAbs. 1 Sätze 2 und 3) Institute dürfen die Benennung einer ECAI nach UAbs. 1 Satz 2 auch widerrufen… …Satz 4 ist eine selektive Nutzung einzelner Bonitätsbeurteilungen nicht zulässig. Dies bedeutet, dass Institute über Flexibilität bei der Benennung von… …Ratingagentur(en) genutzt werden müssen. UAbs. 1 Satz 5 führt zunächst den Grundsatz aus, dass Institute in Auftrag gegebene Bonitätsbeurteilungen zu verwenden haben… …Bonitätsbeurteilung oder andere Dienstleistungen in Auftrag gibt. Für die Verwendung von Bonitätsbeurteilungen sind nach UAbs. 1 Satz 8 durch die Institute folgende…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 139 Bonitätsbeurteilung von Emittenten und Emissionen


    Lieferung: 02/26
    …................................................................................................ 8 1 2 3 Vorbemerkung Während Art. 138 allgemeine Anforderungen zur Verwendung von Ratings von anerkannten Ratingagenturen (ECAI) durch Institute…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    ? 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis


    Lieferung: 01/26
    …Zusammenarbeit insbesondere die laufende Überwachung des Risikomanagements der Institute, grenzüberschreitende Prüfungen, Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln… …nach § 45b, die Offenlegung durch die Institute und die in den Artikeln 76 bis 87 und 92 bis 96 der Richtlinie 2013/36/EU genannten technischen Vorgaben… …Bundesbank bei der Aufsicht über Institute, Zahlungsdienstleister und E-Geld-Emittenten, die in ei- 3 Verordnung (EU) Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank… …Institutsgruppen sind CRR-Kreditinstitute und Große Wertpapierinstitute, die nach Art. 11 CRR die Konsolidierung vorzunehmen haben, sowie Institute, die nach § 1a… …KWG i. V. m. Art. 11 CRR konsolidieren müssen. Unter die letztgenannte Alternative fallen alle Institute, die keine CRR-Kreditinstitute, bestimmte… …Zentralverwahrer oder Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind; für diese Institute gelten gem. § 1a KWG die Vorgaben der CRR so, als seien diese Institute… …Informationen von gruppenangehöriger Institute, nachteilige Entwicklungen bei gruppenangehörigen Unternehmen, die die Institute ernsthaft beeinträchtigen könnten… …der laufenden Aufsicht umfasst gem. § 8a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Teils. 2 KWG insbesondere – die laufende Überwachung des Risikomanagements der Institute, –… …grenzüberschreitende Prüfungen, 5 – Maßnahmen bei organisatorischen Mängeln nach § 45b KWG, – die Offenlegung durch die Institute sowie – die in Art. 76 bis 87 und 92… …laufende Überwachung der Institute durch die Deutsche Bundesbank, welche wiederum insbesondere die Auswertung der eingereichten Unterlagen, der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 01/26
    …Kreditwesengesetzes, welcher Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen enthält, und dort im Kapitel… …. Unternehmensbeziehungen der Institute verfügt. Die Anzeigen sind seither auch an die Deutsche Bundesbank (zuvor nur an das frühere Bundesaufsichts- 5 1 Vgl. Begründung zum… …§§ 10a, 12a KWG). Organisations- bzw. Sicherstellungspflichten In den Anwendungsbereich der CRR fallen nach Art. 1 CRR Institute im Sinne der CRR… …, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften. Institute im Sinne der CRR sind gem. Art. 8 CRD zugelassene Kreditinstitute und in Art. 8a Abs. 3 CRD… …CRR-Kreditinstitute bezeichnet. Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich zwar auf Institute im Sinne der CRR, gelten gem. Art. 11 Abs. 2 CRR aber auch für… …Vollkonsolidierung aller Institute und Finanzinstitute, die ein Tochterunternehmen des zur Konsolidierung verpflichteten Instituts (bzw. der Finanzholding oder… …Aufsichtsbehörden die Informationen erhalten können, die erforderlich sind, um Institute, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften in der… …deutschen Institute (abgesehen von wenigen Ausnahmen, siehe unten) ausgedehnt. Nach § 10a Abs. 1 KWG besteht eine Institutsgruppe aus einem übergeordneten… …Wertpapierinstitute, die nach Art. 11 CRR die Konsolidierung vorzunehmen haben, sowie Institute, die nach § 1a KWG i. V. m. Art. 11 CRR konsolidieren müssen. Unter die… …letztgenannte Alternative fallen alle Institute, die keine CRR-Kreditinstitute, bestimmte Zentralverwahrer oder Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung sind; für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6 des Kreditwesengesetzes – Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten


    Lieferung: 01/26
    …gruppenangehörigen Institute mit Sitz innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einzureichen hat. 4 Für Finanzholding-Gruppen oder gemischte Finanzholding-Gruppen… …die Deutsche Bundesbank die unter die Anzeigepflicht fallenden Institute jährlich angeschrieben und zur Abgabe einer Anzeige aufgefordert hat. Um den… …Institutions, SIs). In der Praxis sind dies im Wesentlichen Institute bzw. Gruppen mit einer Bilanzsumme von über 30 Milliarden Euro (zu Details vgl. Rn. 2 zu §… …1 AnzV). Die BaFin ist die Aufsichtsbehörde für alle sonstigen in Deutschland ansässigen Institute, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten… …gelten zudem die auf Basis des Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 2 EZB-Verordnung 5 direkt von der EZB beaufsichtigten Institute als bedeutend. Hierunter fallen… …Volkswirtschaft) zuständig ist. Schließlich gelten auch alle potenziell systemrelevanten Institute und Finanzhandelsinstitute als bedeutend im Sinne von § 1 Abs. 3c… …Beschlusses (EU) 2024/461 der EZB müssen die von ihr beaufsichtigten Institute die Anzeige abgeben (zu der Ausnahme für nachgeordnete, nicht selbst bedeutende… …seine grenzüberschreitenden Aktiva oder Passiva einen wesentlichen Teil seiner gesamten Aktiva oder Passiva darstellen. Nachgeordnete Institute in… …KWG/CRR, Erg.-Lfg. 1/26 Albert 9 10a 125 § 9a AnzV AnzV – Kommentar men haben, sowie Institute, die nach § 1a KWG i. V. m. Art. 11 CRR zur Konsolidierung… …Institutsgruppen sind auch nach § 1a KWG als CRR-Kreditinstitute geltende Institute nachgeordnete Unternehmen. Zu Ausnahmen für zentrale Gegenparteien vgl. § 10a Abs…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 01/26
    …Auflistung der nachgeordneten Unternehmen veraltet: Die Anzeigepflicht würde sich danach auf „Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzunternehmen… …Anzeigepflicht jedoch auf Institute und Finanzinstitute, die der Holding nachgeordnete Unternehmen gem. § 10a KWG sind. Dabei umfasst der Begriff Finanzinstitute…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 01/26
    …al- nach le Institute, bestimmte Arten oder Gruppen von Instituten nach Zeitaufwand § 10e Absatz 1 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 und 3 oder Absatz 5 Satz 1… …Institute nach (§ 26a Absatz 2 KWG) Zeitaufwand 5.1.11 Befreiungen (§§ 8c und 31 KWG) 5.1.11.1 Befreiung von den Verpflichtungen der Vorschriften über die… …Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung 5.2.2 Verzicht auf die Einbeziehung einzelner Institute, Finanzinstitu- nach te oder Anbieter von Nebendienstleistungen, die Tochterunter-…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperabler Systeme


    Lieferung: 09/25
    ….............................................................. 3 Auskunftspflicht der Institute ............................................................... 4 Gleichberechtigter Zugang zu dem System… …Banking AG) – Creation (Betreiberin: Clearstream Banking AG) – Wertpapierabrechnungssysteme der Eurex Clearing AG Auskunftspflicht der Institute Absatz 2… …setzt Artikel 10 Abs. 1 Nr. 4 der Richtlinie 98/26/EG v. 06. 11. 1998 um und regelt eine Auskunftspflicht der Institute gegenüber jedermann darüber, an… …Eurosystem, also der EZB und den europäischen Zentralbanken betrieben wird. Diese sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 KWG aber gerade keine Institute. 16 Fischer in…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Einführung zur Kommentierung der Anzeigenverordnung – AnzV


    Lieferung: 09/25
    …. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 9/25 Albert 1 2 125 Einf. AnzV AnzV – Kommentar – Institute (vgl. § 1 Abs. 1b KWG), d. h. Kreditinstitute i. S. v. § 1 Abs. 1 KWG und… …und Aufsichtsratsmitgliedern betreffen. Die Anlagen 3 bis 5 betreffen das Beteiligungsmeldewesen der Institute, Finanzholding-Gesellschaften und… …Rechtsverordnung u. a. – alle Institute oder Arten oder Gruppen von Instituten von der Pflicht zur Anzeige bestimmter Kredite und Tatbestände z. B. nach § 24 Abs. 1… …Rechtsverordnung sind gemäß § 24 Abs. 4 S. 4 KWG die Spitzenverbände der Institute anzuhören. Dem trägt die BaFin regelmäßig durch ein öffentliches… …. Insbesondere übt die EZB die direkte Aufsicht über die sogenannten Significant Institutions (SIs, Bedeutende Institute; hierunter fallen vor allem Institute mit… …Institutions (LSIs; Weniger bedeutende Institute, d. h. Institute unter rein nationaler Aufsicht) einerseits bzw. SIs andererseits eingeführt. Die Neuerungen… …eingefügten Ermächtigung in § 1 Abs. 4 AnzV hat die deutsche Aufsicht die Institute dazu verpflichtet, aufgestellte und festgestellte Jahresabschlüsse… …Bundesbank-Internetseite). – In der o. g. Rubrik hat die Deutsche Bundesbank zudem das Schreiben an die Institute zur Umsetzung der elektronischen Entgegennahme von…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 3 4 5 6 7 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück