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Meldungen

  • Kleinanlegerschutz  
    04.07.25

    BaFin plant Beschränkung des Handels mit Turbo-Zertifikaten

    Die BaFin hat angekündigt, dass sie den Vertrieb und den Handel von sogenannten Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger einschränken wird. Turbo-Zertifikate – auch Hebelprodukte oder Knock-out-Produkte genannt – sind hochriskante Finanzderivate. Mit der Umsetzung ihrer Ankündigung will die Behörde seit langer Zeit wieder ihr Produktinterventionsrecht nutzen, um Anleger zu schützen.
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  • Finanzaufsicht  
    13.05.25

    BaFin wendet mehrere neue oder aktualisierte ESMA-Leitlinien an

    Die BaFin hat mitgeteilt, dass sie fünf neue Leitlinien der European Securities and Markets Authority, kurz ESMA, anwenden wird. Davon betreffen vier Leitlinien die Abwicklungsmaßnahmen bei Zentralen Gegenparteien (CCP). Eine weitere neue ESMA-Leitlinie bezieht sich auf den Datentransfer zwischen Transaktionsregistern. Darüber hinaus wendet die BaFin die aktualisierte deutsche Übersetzung der ESMA-Leitlinien zu Stresstestszenarien für Geldmarktfonds an.
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  • Regulierung von Kryptowerten  
    30.04.25

    Dr. Johannes Meier: „Warum die EU bei der Regulierung von Kryptowerten ganz vorne steht!“

    Die Markets in crypto assets regulation (MiCAR) schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der EU zur Regulierung von Kryptowerten. Ein Anlass für Dr. Johannes Meier von der Philips-Universität in Marburg, sich in einem Videocast mit der ESV-Redaktion über die Regulierung von Kryptowerten zu unterhalten.
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  • Digitale operationale Resilienz im Finanzsektor  
    15.04.25

    BaFin aktualisiert Hinweise zum Informationsregister und den Anzeigepflichten in Bezug auf DORA

    Der Digital Operational Resilience Act – kurz DORA  – soll innerhalb der EU seit dem 17.01.2025 Unternehmen im Finanzsektor in ihrer digitalen Widerstandsfähigkeit stärken. In Deutschland fallen auch kleinere Institute unter das neue Regelwerk und die bisherigen Anforderungen an die IT (BAIT) werden schrittweise durch DORA ersetzt.
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  • Finanzaufsicht und Kryptounternehmen  
    11.03.25

    MiCAR, KMAG und GwG stellen Kryptounternehmen vor neue regulatorische Anforderungen

    Mit der Veröffentlichung des KMAG – als Art. 1 des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (FinmadiG) vom 27.12.2024 im BGBl. – hat der Gesetzgeber die Befugnisse der BaFin gegenüber Kryptounternehmen präzisiert. Damit müssen sich die betreffenen Unzternhmen seit Beginn des Jahres 2025 in der Gesamtschau von VO (EU) 2023/1114 (MiCAR), dem GwG sowie dem KMAG neuen regulatorischen Anforderungen stellen.
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  • Geschäftsorganisation, Risikomanagement und Kontrollmechanismen  
    02.10.24

    Neue Vorgaben der BaFin für ZAG-Institute ab 2025

    Die BaFin hat Ende Mai 2024 in ihrem Rundschreiben 07/2024 (BA) die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement von ZAG-Instituten“ – kurz ZAG-MaRisk – veröffentlicht. Damit setzt sie einen neuen Rahmen für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und das Risikomanagement von Zahlungs- und E-Geld-Instituten.
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  • Erhöhten Gefahren für Geldwäschedelikte und Terrorismunsfinanzierung  
    12.08.24

    BaFin zu Risiken beim sogenanntem „Loan-Fronting“

    Das sogenannte Loan-Fronting kann das Risiko für Geldwäschedelikte und Terrorismusfinanzierung deutlich erhöhen. Aufgrund der zahlreichen Konstellationen und Varianten dieser Art der Kreditvergabe sieht sich die BaFin dazu veranlasst, Hinweise zu den jeweiligen Risiken, die aus dieser Art der Kreditvergabe resultieren, zu geben.
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  • Kreditzweitmarktförderungsgesetz  
    12.10.23

    Bundesregierung will geordnete Kreditzweitmärkte fördern

    Das Bundeskabinett hat am 11.10.2023 den Entwurf des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen. Die neue Regelung soll unter anderem die Richtlinie (EU) 2021/2167 umsetzen und den Abbau von notleidenden Kreditpositionen – auch als „Non-performing loans“ oder NPL's bezeichnet – in den Bankbilanzen erleichtern.
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  • VO über Märkte für Kryptowerte  
    13.07.23

    EBA: Frühzeitige Vorbereitung auf MiCA ratsam

    Am 29.06.2023 ist die Verordnung (VO) über Märkte für Kryptowerte (MiCA-VO) in Kraft getreten. In Titel III und IV dieses Regelwerks sind die Anforderungen an Unternehmen enthalten, die vermögenswertreferenzierte Token (ART) oder E-Geld-Token (EMT) öffentlich anbieten oder sich zum Handel zulassen wollen. Die benannten Titel sind ab dem 30.06.2024 anzuwenden. Wie die BaFin mitteilt, empfiehlt die EBA den betroffenen Unternehmen, sich rechtzeitig auf MiCA vorzubereiten.
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  • MICA-Verordnung  
    08.06.23

    EU reguliert Kryptowährungen und Kryptogeschäfte

    Nach dem der Europäische Rat und das EU-Parlament die sogenannte „Markets in Crypto-Assets-VO“, kurz MICA, verabschiedet haben, können erste Teile des harmonisierten EU-Regulierungsrahmens für Kryptowerte bereits im Juli 2024 zur Anwendung kommen. Die Regulierung soll Anleger besser schützen und die Funktionsfähigkeit der Märkte erhalten. Zudem soll sie zur Rechtssicherheit für Innovationen im Distributed-Ledger-Bereich beitragen.
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