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420 Treffer, Seite 2 von 42, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 434b Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal


    Lieferung: 06/26
    …und Überprüfen der von Unternehmen und Instituten übermittelten Informationen. In Bezug auf Offenlegungsinhalte schafft das ESAP keine neuen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 434c Bericht über die Machbarkeit der Verwendung der von Instituten, bei denen es sich nicht um kleine und nicht komplexe Institute handelt


    Lieferung: 06/26
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 434c Artikel 434c Bericht über die Machbarkeit der Verwendung der von Instituten, bei denen es sich nicht um kleine und… …gründet sich auf eine Kosten-Nutzen-Gesamtanalyse, einschließlich der Kosten, die zuständigen Behörden, Instituten und der EBA entstehen, und es werden… …anderen (vgl. Art. 433c) Instituten auf der EBA-Website. Der Artikel enthält insoweit keine direkten aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderungen an… …großen und anderen Instituten zu verringern (vgl. Art. 434c UAbs. 1). Die EBA soll vor diesem Hintergrund untersuchen, ob die bereits nach Art. 430 (im… …(„Säule 3 folgt Säule 1“) 3 , soll den Offenlegungsaufwand verringern. Daher ist ein Ansatz sinnvoll, wonach auch bei großen und anderen Instituten die… …Daten kann Doppelarbeit in den Instituten vermieden werden. Kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs, vgl. Art. 433b) sind hiervon ausgenommen, da die… …. 2 Z. B. ESG-Risiken, die bereits seit der CRR II von großen kapitalmarktorientierten Instituten nach Art. 449a offenzulegen waren, die Einführung…
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  • Dokumententyp - Verzeichnis

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 06/26
    …Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung… …von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding- Gesellschaften, gemischten Finanz-Holdinggesellschaften und von in die Aufsicht auf… …Auszug ......... 115 § 46f Anh. 1 Merkblatt zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR- Instituten der Bundesanstalt für… …Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland .................................................................... 115 § 53a § 53b Unternehmen mit Sitz in… …Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende… …. 1 § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) ........... 125 § 10 AnzV § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des… …Instituten mit Sitz im Ausland) ................... 125 § 15 AnzV § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 4 Begriffsbestimmungen


    Lieferung: 05/26
    …Tochterunternehmen zusammenhängen, wenn es sich um Tätigkeiten derselben Art handelt wie die von Instituten oder Finanzinstituten ausgeübten: i) Eigenkapital des… …nach einzelstaatlichem Recht offiziell anerkannte öffentliche Behörde oder Einrichtung, die nach diesem Recht zur Beaufsichtigung von Instituten als Teil…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen


    Lieferung: 05/26
    …Solvabilitätsverordnung 190 Eigenkapital und Liquidität Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen… …Verordnung sind ergänzend zu den Artikeln 92 bis 386 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der… …Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzu- KWG/CRR, Erg.-Lfg. 5/26 3 190 Solvabilitätsverordnung wenden, die… …Artikeln 25 bis 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder… …denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder nach dem Kreditwesengesetz an die Vorgaben dieser Artikel… …halten müssen. (4) Die §§ 33 bis 37 dieser Verordnung sind ergänzend zu den §§ 10c bis 10i des Kreditwesengesetzes von denjenigen Instituten und Gruppen… …Instituten gemeldeten Informationen, um insbesondere die Spanne der risikogewichteten Positionsbeträge und der Eigenmittelanforderungen für diejenigen… …Instituten geforderten Anpassungen für Abzüge, die gemäß § 10 Absatz 2a Satz 2, Absatz 6 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6a Nummer 1, 2 und 4 des Kreditwesengesetzes… …Satz 9 des Kreditwesengesetzes in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung von den Instituten geforderte Anpassung ein Prozentsatz von 0 Prozent… …Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes (1) Beteiligungen an Instituten, Finanzunternehmen…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über das Kreditwesen – Kreditwesengesetz - KWG


    Lieferung: 04/26
    …von Instituten und Versicherungsunternehmen vom 21. 07. 2010 (BGBl. I 2010, 950); 50. Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten… …. (2b) Inhaber von Schlüsselfunktionen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Leitung von Instituten oder von…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums


    Lieferung: 03/26
    …Zweigniederlassungen von Instituten vor Ort zu überprüfen und zu inspizieren sowie von einer Zweigniederlassung Informationen über deren Tätigkeiten und Informationen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/26
    …, die jeweiligen Beteiligungen an Instituten oder anderen Unternehmen der Finanzbranche zu verringern oder zu veräußern, 6. anordnen, unverzüglich einen… …Beteiligungen an Tochterunternehmen zusammenhängen, wenn es sich um Tätigkeiten derselben Art handelt wie die von Instituten bzw. Finanzinstituten ausgeübten…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 130 Verbriefungspositionen


    Lieferung: 02/26
    …von Instituten befasst. Daher regelt Art. 130 keine Details, sondern verweist für die Ermittlung der risikogewichteten Positionsbeträge für…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung


    Lieferung: 02/26
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 131 Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung… …Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen, für die eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach… ….................................................................................... 1–1a Risikopositionen gegenüber Instituten mit Kurzfrist-Rating .................. 2 Risikopositionen gegenüber Unternehmen mit Kurzfrist-Rating… …die Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ (= kurzfristiges Rating bzw… …. 131) nur für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen herangezogen werden. Gemäß Art. 140 Abs. 1 dürfen sie zudem nur für Umlaufvermögen und… …Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Instituten oder Unternehmen mit kurzfristigen Bonitätsbeurteilungen sind in Art. 131 tendenziell höher als für… …Risikopositionen gegenüber Instituten, die in Art. 120 bzw. gegenüber Unternehmen, die in Art. 122 geregelt sind. Ohne Beurteilungsrangfolge würde daher dieser… …bestimmte Risikoposition für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit Kurzfrist-Rating eignet (vgl. Art. 112 Buchst. n i. V… …. m. Art. 131), und erst dann, sofern ersteres verneint werden kann, ob sie für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten (vgl. Art. 112… …Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ kommt an 9. Rangstelle; „alle sonstigen Risikopositionsklassen“, zu denen auch Institute und…
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