• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Titel (11)

… nach Inhalt

  • Kommentare (284)
  • Autorenvorschriften (61)
  • Sonstiges (29)
  • Meldungen (15)

… nach Jahr

  • 2025 (46)
  • 2024 (39)
  • 2023 (58)
  • 2022 (36)
  • 2021 (33)
  • 2020 (42)
  • 2019 (13)
  • 2018 (12)
  • 2017 (14)
  • 2016 (6)
  • 2015 (9)
  • 2014 (7)
  • 2013 (1)
  • 2012 (15)
  • 2011 (3)
  • 2010 (2)
  • 2009 (6)
  • 2008 (3)
  • 2007 (1)
  • 2006 (3)
  • 2005 (4)
  • 2004 (3)
  • 2003 (1)
  • 2002 (4)
  • 2001 (2)
  • 2000 (4)
  • 1999 (3)
  • 1998 (2)
  • 1997 (5)
  • 1996 (1)
  • 1995 (1)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (2)
  • 1989 (1)
  • 1984 (2)
  • 1974 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (274)
  • BaFin (28)
  • BAKred (21)
  • Materialien (18)
  • LiqV-Kommentar (9)
  • Verordnung (6)
  • Amtliche Begründung (4)
  • Sonstige (4)
  • Verzeichnis (3)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetz (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • Gesetzestext Vor (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

389 Treffer, Seite 2 von 39, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 121 Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Instituten


    Lieferung: 06/25
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 121 Artikel 121 Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Instituten (1) Risikopositionen gegenüber Instituten, für die… …werden Risikopositionen gegenüber Instituten der Stufe A zugeordnet: i) Das Institut verfügt über ausreichend Kapazität, um seinen finanziellen Zusagen… …Instituten der Stufe B zugeordnet: i) Das Institut unterliegt einem erheblichen Kreditrisiko, wobei unter anderem die Rückzahlungskapazitäten von stabilen oder… …die unter den Ziffern i und ii dieses Buchstabens festgelegten Bedingungen nicht erfüllt. c) Sind Risikopositionen gegenüber Instituten nicht der Stufe… …A oder B zugeordnet oder ist eine der folgenden Bedingungen erfüllt, so werden Risikopositionen gegenüber Instituten der Stufe C zugeordnet: i) Das… …gemäß Artikel 119 Absatz 5 wie Risikopositionen gegenüber Instituten behandelt werden, müssen die Institute zur Beurteilung, ob die in Absatz 1 Buchstabe… …Instituten. Art. 121 legt die Vorgehensweise fest, nach der Risikopositionen gegenüber unbeurteilten (= ohne externes Rating einer benannten Ratingagentur… …Instituten abzuprüfen sind. Die Regelungen in Art. 121 wurden mit Wirkung zum 01. 01. 2014 in die erste Fassung der CRR aufgenommen und blieben bis zur CRR II… …Risikopositionen gegenüber extern ungerateten Instituten einer der nachfolgenden Stufen (A, B oder C) zuzuordnen sind. Die Bedingungen, die für die Zuordnung in die… …Buchst. c sind Risikopositionen gegenüber Instituten, die nicht der Stufe A oder B zugeordnet werden oder eine der folgenden Bedingungen erfüllen (hier…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 122 Risikopositionen gegenüber Unternehmen


    Lieferung: 06/25
    …betreffenden Risikopositionen gemäß Art. 131, siehe Kommentierung dort. So wie bei gerateten Instituten (vgl. Art. 120 Abs. 2) kann es auch bei gerateten… …Unternehmen sowohl ein Risikogewicht nach Art. 122 Abs. 1 als auch nach Art. 131 geben. Eine explizite Regelung zur Interaktion wie bei Instituten (zur…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 122a Spezialfinanzierungsrisikopositionen


    Lieferung: 06/25
    …Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Unternehmen“ werden Risikopositionen mit allen folgenden Merkmalen von Instituten getrennt als… …Bonitätsstufe von mindestens 3 zugewiesen wurde oder im Fall von Instituten, die risikogewichteten Positionsbeträge und erwartete Verlustbeträge gemäß Kapitel 3… …Fall von Instituten, die risikogewichteten Positionsbeträge und erwartete Verlustbeträge gemäß Kapitel 3 berechnen, sofern die Zentralbank, der… …die ein ECAI-Rating einer Bonitätsstufe von mindestens 3 von einer anerkannten ECAI erhalten hat oder – im Fall von Instituten, die risikogewichteten… …Bonitätsstufe von mindestens 3 von einer anerkannten ECAI erhalten hat oder im Fall von Instituten, die risikogewichteten Positionsbeträge und erwartete… …Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko unterliegen. Die EU-Kommission geht davon aus, dass Spezialfinanzierungsrisikopositionen zumeist von Instituten finanziert…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 123 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft


    Lieferung: 06/25
    …Ratingsegmente. Derzeit ist es gängige Praxis (insbesondere bei kleineren Instituten), dass Institute ihr Mengengeschäfts-Portfolio auf Grundlage der Zuweisung zu… …Vielfalt ermöglicht es Instituten mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen, die für ihre Bedürfnisse geeigneten Granularitätsschwellen zu bestimmen… …und mittleren Instituten erhebliche negative Auswirkungen auf die Zuordnung zum Mengengeschäftsportfolio und damit für das Kerngeschäft dieser Häuser…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verzeichnis

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 06/25
    …....................................... 115 §§ 10 ff. Vorw. § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten… …von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding- Gesellschaften, gemischten Finanz-Holdinggesellschaften und von in die Aufsicht auf… …Auszug ......... 115 § 46f Anh. 1 Merkblatt zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR- Instituten der Bundesanstalt für… …....................................................................... 115 § 53 § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland .................................................................... 115 § 53a § 53b… …Zweigstelle im Drittstaat) .................... 125 § 6 AnzV § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz… …Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) ........... 125 § 10 AnzV § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der… …Instituten mit Sitz im Ausland) ................... 125 § 15 AnzV § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des


    Lieferung: 05/25
    …AnzV – Kommentar 125 § 7 AnzV § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2… …Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen) (1) 1 Einzelanzeigen von Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 12a Absatz 1… …Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Absatz 1a Nr. 1 und 2 des Kreditwesengesetzes und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind nach… …Beteiligungsanzeige“ (Anl. 3 zur AnzV; abgedruckt im Anhang zu dieser Kommentierung) für die folgenden Anzeigepflichten zu verwenden ist: – Anzeigen von Instituten über… …; § 12a Abs. 1 S. 3 KWG) 1 , – Einzel- und Sammelanzeigen von Instituten über aktivische enge Verbindungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 1a Nr. 1 KWG), –… …Einzel- und Sammelanzeigen von Instituten über aktivische bedeutende Beteiligungen (§ 24 Abs. 1 Nr. 13 und Abs. 1a Nr. 2 KWG), – Einzel- und Sammelanzeigen… …Meldeformular ist – während der Dauer der Liquidation – der Rechtsformzusatz „i. L.“, d. h. „in Liquidation“, anzugeben. Sammelanzeigen von Instituten über…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen


    Lieferung: 05/25
    …Instituten über bedeutende Beteiligungen (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 10 und Abs. 1a Nr. 3 1. Alternative KWG) – Einzel- und Sammelanzeigen von Instituten über… …passivische enge Verbindungen (vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 1a Nr. 1 KWG) – Sammelanzeigen von Instituten über die Inhaber bedeutender Beteiligungen an den… …. SI: Wie oben, jedoch zusätzlich Einreichung bei EZB (in Papierform, ggf. per Mail). Zum Einreichungsweg bei verbandsgeprüften Instituten vgl. Rn. 14. §… …Abs. 1 Nr. 12 KWG) sind unverzüglich nach der Transaktion einzureichen. Sammelanzeigen von Instituten über passivische bedeutende Beteiligungen… …Beteiligungsverhältnissen sind u. a. auch solche Anteile an Instituten zu berücksichtigen, die das beteiligte Unternehmen als Treuhänder hält. Treuhandbesitz ist insofern… …auf den Upload von XML-Anzeigedateien im ExtraNet der Deutschen Bundesbank, die zumeist von größeren Instituten genutzt wird (vgl. Rn. 16 zu § 7 AnzV)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat


    Lieferung: 05/25
    …mitberücksichtigt. Die Zweigstellen von Drittstaaten- Instituten (aus deutscher Perspektive Zweigstellen im Sinne des § 53 und § 53c), d. h. die direkten Zweigstellen… …Privilegierung von Instituten mit Mutterunternehmen mit Sitz in Drittstaaten, deren Rechtsordnung eine gleichwertige konsolidierte Aufsicht vorsieht, ist nicht…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 05/25
    …sicheres Verfahren für die umgekehrte Richtung eingerichtet werden (bzw. das MVP-Portal erweitert werden), mit dem die BaFin den Instituten etc… …. Traditionell erfolgte die Einreichung von Anzeigen, Unterlagen, Erlaubnisanträgen etc. durch die Institute, interessierte Erwerber von Instituten und sonstige… …Instituten Kenntnis hat bzw. in diese eingebunden ist. Nach § 5 Abs. 2 KWG sind verschiedene Formen der Mitwirkung der Deutschen Bundesbank möglich, die sich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 107 Ansätze zur Ermittlung des Kreditrisikos


    Lieferung: 05/25
    …Risikopositionen gegenüber in Absatz 3 genannten Unternehmen weiterhin wie Risikopositionen gegenüber Instituten behandeln, sofern die jeweiligen zuständigen… …Vorbemerkung Da das Kreditrisiko regelmäßig eines der bedeutendsten Risiken in Instituten ist, beinhaltet die CRR umfangreiche Regelungen, die diese Risiken… …eingeführt. 7 Gleichzeitig wird den Instituten mit der CRR III ein größerer Entscheidungsspielraum eingeräumt, für welche Risikopositionsklassen der IRBA und… …Ausschusses, die zeigte, dass interne Modelle die Risiken von Instituten, insbesondere bei bestimmten Arten von Risikopositionen und Risiken, tendenziell… …vollumfänglich anzuwenden. Der sog. „Partial Use“ ermöglicht es mit der CRR III Instituten, nur mit bestimmten Risikopositionsklassen in den IRBA zu wechseln… …Kommentar Die beiden Ansätze, die von Instituten anzuwenden sind, sind nach Art. 107 Abs. 1 entweder der Kreditrisikostandardansatz (KSA) oder, sofern eine… …der EBA hierzu ist, dass Risikopositionen gegenüber anerkannten Börsen i. S. v. Art. 4 Abs. 1 Nr. 72 nur wie Forderungen gegenüber Instituten behandelt…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück