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13 Treffer, Seite 2 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • BaFin konsultiert erneut überarbeitetes Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko

    …Details zur  technischen Übermittlung mitgeteilt. Die Aufsicht kann ggf. weitere Informationen von den jeweiligen Instituten einholen. Dokumentation im…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/19
    …Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. alle Institute oder Arten oder Gruppen von Instituten von der… …Pflicht zur Anzeige bestimmter Kredite und Tatbestände nach § 14 Abs. 1 sowie § 24 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 und Abs. 1a, Arten oder Gruppen von Instituten… …Aufsicht ohne Bedeutung sind; 2. Arten oder Gruppen von Instituten von der Einhaltung des § 26 freistellen, wenn die Eigenart des Geschäftsbetriebes dies… …rechtfertigt; 3. alle Institute, die keine CRR-Institute sind, oder Arten oder Gruppen von Instituten, die keine CRR-Institute sind, von Pflichten zur Anzeige… …unnötige Anzeigen und Meldungen und demzufolge auch ein unnötiger Arbeits- und Verwaltungsaufwand bei den Instituten und den Aufsichtsbehörden vermieden. §… …des § 31 Abs. 1 und 2 KWG – je nach Bedarf bestimmte Freistellungen für alle Institute bzw. für einzelne Arten oder Gruppen von Instituten oder für… …. Vorgaben der CRR) sind unzulässig. Daher kann die BaFin bestimmte Freistellungen (vgl. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KWG) auch nur solchen Instituten gewähren, die… …Geschäfte insoweit nicht der Aufsicht bedarf. Die Vorschrift des § 31 KWG ermöglicht die Freistellung von Instituten in Bezug auf einzelne Sachverhalte, die… …bestimmten Aufsichtsnormen für bestimmte Arten von Instituten. Neben den in Anm. 5 aufgeführten Freistellungsmöglichkeiten kann die BaFin bereits bei der… …ebenfalls der flexiblen Handhabung des Aufsichtsrechts dient. Nach § 24 Abs. 3b KWG können die BaFin und die Deutsche Bundesbank Instituten oder Arten oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans


    Lieferung: 01/19
    …Geschäftsleitern auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Für die Zwecke des… …Tätigkeit bei Instituten in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Die Bundesanstalt kann eine Abberufung auch verlangen, wenn die… …Tätigkeit bei Instituten in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Die Bundesanstalt kann eine Abberufung auch dann verlangen, wenn die… …und diesem Geschäftsleiter auch die Ausübung seiner Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen… …unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehenden Unternehmen ausübt. 2 Glawischnig-Quinke KWG – Kommentar 115 § 36 2 Bei Instituten, die auf Grund ihrer… …Maßnahmen gegen Aufsichts- und Verwaltungsräte von Instituten erfasst, sondern auch von Finanzholding-Gesellschaften. Durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden… …nach Angabe der BaFin daraus, dass die Aufsicht den Ansatz verfolge, bereits bei ersten Anzeichen von Mängeln direkt mit den Instituten in Kontakt zu… …Anders als bei Instituten und Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person ist es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zulässig, den… …Tätigkeit bei Instituten in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen“). Im Hinblick auf die Möglichkeit, die Abberufung des verantwortlichen…
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