• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (475)
  • Titel (18)

… nach Inhalt

  • Kommentare (297)
  • Autorenvorschriften (103)
  • Sonstiges (40)
  • Meldungen (35)

… nach Jahr

  • 2025 (62)
  • 2024 (28)
  • 2023 (59)
  • 2022 (29)
  • 2021 (22)
  • 2020 (46)
  • 2019 (16)
  • 2018 (21)
  • 2017 (20)
  • 2016 (25)
  • 2015 (17)
  • 2014 (6)
  • 2013 (4)
  • 2012 (28)
  • 2011 (6)
  • 2010 (5)
  • 2009 (5)
  • 2008 (4)
  • 2007 (7)
  • 2006 (5)
  • 2005 (5)
  • 2004 (3)
  • 2003 (2)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (5)
  • 1999 (3)
  • 1998 (1)
  • 1997 (9)
  • 1996 (2)
  • 1995 (4)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (8)
  • 1989 (1)
  • 1985 (1)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (292)
  • BaFin (35)
  • BAKred (34)
  • Materialien (27)
  • Gesetz (15)
  • Verordnung (11)
  • Sonstige (7)
  • LiqV-Kommentar (4)
  • Amtliche Begründung (3)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetzestext Vor (2)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • Verzeichnis (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • LZB NRW (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

475 Treffer, Seite 30 von 48, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 06/17
    …Finanzholding-Gesellschaft hat bei dem Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz im Ausland oder der Begründung einer Unternehmensbeziehung mit einem solchen… …Unternehmen, wodurch das Unternehmen zu einem nachgeordneten Unternehmen im Sinne des § 10a wird, sicherzustellen, dass es, im Falle einer… …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft das für die Zusammenfassung verantwortliche übergeordnete Unternehmen, die für die Erfüllung der… …erforderlichen Angaben nicht anzuwenden, wenn ein Institut für einzelne gruppenangehörige Unternehmen die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach § 10a… …Bundesanstalt kann die Fortführung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung untersagen, wenn das übergeordnete Unternehmen oder das Institut im Sinne des… ….................................................................................... 1 Pflichten der übergeordneten Unternehmen ......................................... 2 Ausnahmen… …gewährleisten, dass übergeordnete Unternehmen bei dem Erwerb von Beteiligungen oder bei der Begründung von Beziehungen an Unternehmen außerhalb des… …Finanzholdinggesellschaften besitzt. Durch das 5. Änderungsgesetz zum KWG wurde der Kreis der nachgeordneten Unternehmen um Finanzinstitute und Hilfsunternehmen erweitert… …. Entsprechend der Neufassung von § 10a sind seitdem auch die Finanzholding-Gesellschaften verpflichtet, den Informationsfluß von nachgeordneten Unternehmen zu… …. Pflichten der übergeordneten Unternehmen Nach § 12a Abs. 1 haben die übergeordneten Unternehmen von Institutsgruppen (§ 10a Abs. 1 KWG), Finanzholding-Gruppen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24a Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums


    Lieferung: 06/17
    …Abgabe von Änderungsanzeigen (Abs. 4) ............................................. 7 Anzeige von Unternehmen, die von der Europäischen Zentralbank direkt… …Unternehmen aus EG- und EFTA-Staaten grundsätzlich im gesamten EWR (§ 1 Abs. 5a) frei niederlassen bzw. Zweigstellen gründen können. Zugleich wurden die… …S. 2794) unterliegen Unternehmen, die bestimmte Arten des Factoring- und Leasinggeschäftes betreiben, nunmehr als Dienstleistungsinstitute im Sinne… …BaFin bzw. EZB, s. dazu Anm. 8. 5 BaFin bzw. EZB, s. dazu Anm. 8. KWG, Erg.-Lfg. 6/17 Becker 11 8 115 § 24a KWG – Kommentar Anzeige von Unternehmen, die… …, haben die nach § 24a anzeigepflichtigen Unternehmen, soweit sie von der Europäischen Zentralbank direkt beaufsichtigt werden 2 , die Anzeigen nach den… …Unternehmen im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 vom 15. 10. 2013 (Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute… …2014 – ABl. EU L 173/349 v. 12. 06. 2014. 12 Becker KWG – Kommentar 115 § 24a Eine Regelung für Zweigniederlassungen in Deutschland von Unternehmen mit… …Tätigkeit Vor Einreichung einer Anzeige muss das Unternehmen prüfen, ob die beabsichtigte Tätigkeit über eine Zweigniederlassung oder im Wege des freien… …Herkunftsstaat (§ 1 Abs. 4) ist es den entsprechenden Unternehmen möglich, ohne nochmalige Erlaubnis (s. Anm. 1e) entweder als Bank oder als… …Abs. 3 Satz 1 Nr. 6), – die Beratung von Unternehmen gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7, – das Geldmaklergeschäft (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8), – die Erteilung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • BaFin will CRR-Kreditinstitute zu Beschwerdeberichten verpflichten

    …Unternehmen mit Sitz im Ausland nach § 53 Absatz 1 KWG, die das Einlagen- und das Kreditgeschäft betreiben. Ebenso gehören Zweigniederlassungen deutscher…
  • BaFin veröffentlicht Rundschreiben zum Risikomanagement der Kreditinstitute

    …Interne Sicherungsmaßnahmen (1) Institute sowie nach § 10a Absatz 2 Satz 2 oder 3 oder nach § 10a als übergeordnetes Unternehmen geltende…
  • L-Bank Baden-Württemberg scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung durch EZB

    …Die EZB hatte die Landeskreditbank Bank, kurz L-Bank, als „bedeutendes Unternehmen” im Sinn der einschlägigen Regelungen zum Einheitlichen… …Unternehmen” Gegen die Entscheidung der EZB erhob die L-Bank eine Nichtigkeitsklage. Die Förderbank meinte, dass eine Aufsicht durch die zuständigen deutschen… …sie zu einem „weniger bedeutenden” Unternehmen im Sinn der SSM-Regelungen herabgestuft werden.Aufsichtsbehörden in diesem Sinne wären daher die… …innerhalb des SSM (ABl. 2014, L 141, S. 1). „Weniger bedeutende Unternehmen” unterliegen im Rahmen des SSM im Wesentlichen der direkten Aufsicht der… …nationalen Behörden im Rahmen des SSM über die „weniger bedeutenden” Unternehmen ausgeübt wird, nicht in autonomer Zuständigkeit erfolgt. Vielmehr diene die… …, dass Banken nach den rechtlichen Vorgaben prinzipiell als „bedeutende Unternehmen” eingestuft werden, wenn unter anderem der Wert ihrer Aktiva größer ist…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 56–60 CRR Abzüge von Posten des zusätzlichen Kernkapitals


    Lieferung: 03/17
    …Unternehmen der Finanzbranche, mit denen das Institut Überkreuzbeteiligungen hält, die nach Ansicht der zuständigen Behörde dem Ziel dienen, die Eigenmittel des… …zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält; d) direkte, indirekte und synthetische… …Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung… …zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel der künstlichen Erhöhung der Eigenmittel… …in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche Die Institute nehmen die gemäß Artikel 56 Buchstaben c und d… …erforderlichen Abzüge wie folgt vor: a) sie dürfen direkte, indirekte und synthetische Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der… …den Kapitalinstrumenten der Unternehmen der Finanzbranche in den entsprechenden Indizes. Artikel 60 Abzug von Positionen in Instrumenten des… …zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen ein Institut keine wesentliche Beteiligung hält (1) Die Institute berechnen für die Zwecke… …Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen es keine wesentliche Beteiligung hält, 10 %… …Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals der Unternehmen der Finanzbranche, an denen es keine wesentliche KWG, Erg.-Lfg. 3/17 Mielk 3 115 §…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 66–70 CRR Abzüge von den Posten des Ergänzungskapitals


    Lieferung: 03/17
    …sein könnte, b) direkte, indirekte und synthetische Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, mit denen das Institut… …gemäß Artikel 70 ermittelten Betrag der direkten, indirekten und synthetischen Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der… …Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, ausgenommen mit einer Übernahmegarantie versehene… …. Artikel 68 Abzug von Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel… …Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche Die Institute nehmen die gemäß Artikel 66 Buchstaben c und d erforderlichen Abzüge wie folgt vor: a) sie dürfen… …direkte, indirekte und synthetische Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche auf der Grundlage der Nettokaufposition in… …aus den Kapitalinstrumenten der Unternehmen der Finanzbranche in den entsprechenden Indizes. Artikel 70 Abzug von Ergänzungskapitalinstrumenten, wenn… …ein Institut keine wesentliche Beteiligung an einem relevanten Unternehmen hält (1) Die Institute berechnen für die Zwecke des Artikels 66 Buchstabe c… …Kernkapitals und des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen es keine wesentliche Beteiligung hält, 10 % der Posten des harten… …Positionen des Instituts an Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen es keine wesentliche Beteiligung hält, und dem…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten – Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG


    Lieferung: 02/17
    …Behörden § 25 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr § 26 Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des… …Europäischen Wirtschaftsraums § 27 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums Abschnitt 6 Außergerichtliches… …Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde oder andere Behörde handeln und 5. Unternehmen, die… …Verhältnis oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen mindestens 10 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte eines dritten Unternehmens im… …gehaltenen Beteiligungen sind den mittelbar beteiligten Personen und Unternehmen im vollen Umfang zuzurechnen. (9a) Anfangskapital im Sinne dieses Gesetzes ist… …. Zahlungsvorgänge im Zusammenhang mit der Bedienung von Wertpapieranlagen, die von den unter Nummer 7 fallenden Unternehmen oder von Kreditinstituten… …sie nicht in ihrer Eigenschaft als Währungsbehörde oder andere Behörde handeln, 4. die Kreditanstalt für Wiederaufbau, 5. Unternehmen, die das… …dieses Gesetzes zusammen; § 7 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. (4) Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen den… …Bundesanstalt die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber dem Unternehmen sowie gegenüber seinen… …Gefahrenabwehr erforderlich ist. Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Sätzen 1 bis 3 bestehen auch gegenüber dem Unternehmen, das in die (Fortsetzung auf S…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Regierungsentwurf: Bundeskabinett billigt Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

    …Unternehmen abrufen. Aufgrund der hierdurch gewonnenen Transparenz soll der Missbrauch von Gesellschaften und Trusts zu Zwecken der Geldwäsche und ihrer… …Vortaten, wie zum Beispiel Steuerbetrug und Terrorismusfinanzierung, erschwert werden. Dabei soll der Bürokratieaufwand für die Unternehmen möglichst gering… …Ansatz Der risikobasierte Ansatz des überarbeiteten Geldwäschegesetzes soll dazu führen, dass Behörden und Unternehmen ihre Ressourcen wie folgt gezielter…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46a Untersagungs- und Anordnungsbefugnis bei Verwenden externer Ratings


    Lieferung: 01/17
    …Zum Begriff „bewertetes Unternehmen“ vgl. Art. 3 Abs. 1 Buchst. f) Rating- VO: „eine Rechtspersönlichkeit, deren Bonität in einem Rating explizit oder… …unterschiedlichen Risikoprofile der Arten von bewerteten Unternehmen, Emittenten und Finanzinstrumenten oder anderen Vermögenswerten zum Ausdruck zu bringen. 2 Vgl… …von den Zentralbanken erstellt wurden und die (i) nicht von dem bewerteten Unternehmen bezahlt werden, (ii) nicht veröffentlicht werden, (iii) unter… …registriert sind. Vielmehr erlaubt Art. 5 Abs. 1 Rating- VO auch die Verwendung von Ratings für Unternehmen mit Sitz in einem Drittland oder für in Drittländern…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 28 29 30 31 32 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück