• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (475)
  • Titel (18)

… nach Inhalt

  • Kommentare (297)
  • Autorenvorschriften (103)
  • Sonstiges (40)
  • Meldungen (35)

… nach Jahr

  • 2025 (62)
  • 2024 (28)
  • 2023 (59)
  • 2022 (29)
  • 2021 (22)
  • 2020 (46)
  • 2019 (16)
  • 2018 (21)
  • 2017 (20)
  • 2016 (25)
  • 2015 (17)
  • 2014 (6)
  • 2013 (4)
  • 2012 (28)
  • 2011 (6)
  • 2010 (5)
  • 2009 (5)
  • 2008 (4)
  • 2007 (7)
  • 2006 (5)
  • 2005 (5)
  • 2004 (3)
  • 2003 (2)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (5)
  • 1999 (3)
  • 1998 (1)
  • 1997 (9)
  • 1996 (2)
  • 1995 (4)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (8)
  • 1989 (1)
  • 1985 (1)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (292)
  • BaFin (35)
  • BAKred (34)
  • Materialien (27)
  • Gesetz (15)
  • Verordnung (11)
  • Sonstige (7)
  • LiqV-Kommentar (4)
  • Amtliche Begründung (3)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetzestext Vor (2)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • Verzeichnis (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • LZB NRW (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

475 Treffer, Seite 31 von 48, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören


    Lieferung: 01/17
    …und übergeordnete Unternehmen, die von der Regelung im Sinne des § 2a Absatz 1, 5 oder 6 in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung Gebrauch… …gemacht haben, gilt die Freistellung nach Absatz 1 oder 2 als gewährt. (6) 1 Die Aufsichtsbehörde kann das Institut oder das übergeordnete Unternehmen auch… …Anmerkung 2 Satz 1 genannten Voraussetzungen kann ein Institut die Ausnahmeregelung nur beantragen, wenn das inländische übergeordnete Unternehmen… …beherrschenden Einfluss auf das nachgeordnete Unternehmen ausüben kann. Das Mutterunternehmen muss daher 1 BT-Drs. 18/1305 S. 35. 4 Becker KWG – Kommentar 115 § 2… …Leitungsorgans des Tochterunternehmens bestellen oder abberufen können (Buchst. d). Das übergeordnete Unternehmen hat ferner sicherzustellen, dass die Strategien… …Rückzahlung von Verbindlichkeiten durch das übergeordnete Unternehmen gewährleistet ist (Buchst. a). Ergänzend muss sich das übergeordnete Institut verpflichten… …. Für den Fall, dass die von dem nachgeordneten Unternehmen verursachten Risiken nachweislich von untergeordneter Bedeutung sind, ist eine derartige… …, wenn Institute und übergeordnete Unternehmen, die von der Regelung im Sinne des § 2a Abs. 1, 5 oder 6 in der bis zum KWG, Erg.-Lfg. 1/17 Becker 5 6 115 §… …das Institut oder das übergeordnete Unternehmen auffordern, die Einhaltung der Voraussetzungen für die Freistellung auf Einzelinstitutsebene… …nachzuweisen oder bestehende Mängel zu beseitigen. Sollte das Institut oder das übergeordnete Unternehmen eine vom BaFin festgesetzte Frist nicht einhalten, kann…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 19 Begriff des Kredits für § 14 und des Kreditnehmers für die §§ 14, 15 und 18


    Lieferung: 01/17
    …kein Recht verbriefen, das unter die in Satz 1 genannten Derivate fällt, 7. Beteiligungen, 8. Anteile an verbundenen Unternehmen, 9. (aufgehoben) 10… …ausüben kann. Unmittelbar oder mittelbar beherrschender Einfluss liegt insbesondere vor, a) bei allen Unternehmen, die im Sinne des § 290 Absatz 2 des… …Handelsgesetzbuchs konsolidiert werden, oder b) bei allen Unternehmen, die durch Verträge verbunden sind, die vorsehen, dass das eine Unternehmen verpflichtet ist… …, seinen ganzen Gewinn an ein anderes abzuführen, oder c) beim Halten von Stimmrechts- oder Kapitalanteilen an einem Unternehmen in Höhe von 50 Prozent oder… …mehr durch ein an- 2 Mielk KWG – Kommentar 115 § 19 deres Unternehmen oder eine Person, unabhängig davon, ob diese Anteile im Rahmen eines… …jeder Partner, 3. alle Unternehmen, die demselben Konzern im Sinne des § 18 des Aktiengesetzes angehören. Die Zusammenfassungstatbestände nach den Nummern… …............................................ 11 Beteiligungen – Nr. 7 ................................... 12–13 Anteile an verbundenen Unternehmen........................ 14 Sonstige… ….................................. 59 Kreditnehmer......................................... 60–70 Akkreditive.......................................... 62 Unternehmen… …„Beteiligungen“ und der Nr. 8 „Anteile an verbundenen Unternehmen“ subsidiär ist. Weiterhin ist die Regelung von § 64r Abs. 10 Satz 1 Nr. 2 lit. b zu beachten… …Millionenkreditmeldewesen zu berücksichtigen sind (siehe § 20 Rz. 17). B e t e i l i g u n g e n sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 20 Ausnahmen von den Verpflichtungen nach § 14


    Lieferung: 01/17
    …................................... 15 a)Kreditzusagen –§ 20 Abs. 6 Nr. 3 a. F. ...................... 16 b)Anteile an anderen Unternehmen –§ 20 Abs. 6 Nr. 4.1. HS. a. F. ..... 17 c)… …. 17 b) Anteile an anderen Unternehmen – § 20 Abs. 6 Nr. 4 1. HS a. F. Die in § 20 Abs. 6 Nr. 4 1. HS a. F. genannten Anteile an anderen Unternehmen… …dagegen nicht als Anteile an anderen Unternehmen und sind mithin meldepflichtig. 10 Mielk KWG – Kommentar 115 § 20 18 c) Bilanzaktiva, die vom harten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Bundesregierung beschließt Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

    …nicht größer ist als 300 Euro.  In diesem Fall hat das Unternehmen aber nach § 2 Absatz 3 ZAG-E der Finanzaufsichtsbehörde seine Tätigkeit anzuzeigen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46 Maßnahmen bei Gefahr


    Lieferung: 09/16
    …Voraussetzungen des Satzes 1 Zahlungen an konzernangehörige Unternehmen untersagen oder beschränken, wenn diese Geschäfte für das Institut nachteilig sind. 4 Sie… …Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582). § 46 Abs. 2 Satz 6 geändert durch das… …46 Abs. 3 aufgehoben. Das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen vom 07. Dezember 20112 änderte § 46 Abs. 2 Satz 6 im Hinblick… …anderen Personen oder Unternehmen in einem Unternehmensverbund eingebunden ist oder in einer engen Verbindung zu einem solchen steht, der durch die Struktur… …solche Personen oder Unternehmen geltenden Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Drittstaates beeinträchtigt wird 2 , • das Institut… …anderen Personen oder Unternehmen in einem Unternehmensverbund eingebunden ist, der eine wirksame Aufsicht über das Institut beeinträchtigt“. Die aktuelle… …verbieten. 48 Die Regelung dient jedoch nicht dazu, die Kreditvergabe an bestimmte einzelne Personen oder Unternehmen bzw. an einzelne Konzerne zu verbieten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • VG Frankfurt: Bankerlaubnis auch bei Nachbildung eines Kreditinstituts nötig

    …schon die einzelnen Bestandteile für sich genommen nicht erlaubnispflichtig wären. So würde die BaFin Darlehen an Unternehmen beim Darlehensgeber dann… …. Im Wortlaut: Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)§ 1 Begriffsbestimmungen (1) Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte… …Frankfurter Richter, dass der Tatbestand des Kreditgeschäfts nicht eingeschränkt werden kann, wenn sich das Unternehmen, das derartige Darlehen vergeben will… …werden. Dabei betonten die Richter, dass der Verkauf von Inhaberschuldverschreibungen an nur ein einziges Unternehmen, das bereits vorher an der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • EU-Kommission: Neue Vorschläge zur Regulierung von Zentralen Gegenparteien

    …Gegenparteien, die Unternehmen bei der Steuerung ihrer Risiken unterstützen, ein wesentlicher Bestandteil unseres Finanzsystems sind”. Die Kernpunkte des…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 07/16
    …gemischten Finanzholding-Gesellschaften, die nach § 10a Abs. 2 Satz 2 oder Satz 3 als übergeordnetes Unternehmen bestimmt worden sind, kann die Bundesanstalt… …Holdinggesellschaften, die als übergeordnetes Unternehmen bestimmt worden sind (Abs. 2)...................... 34 Maßnahmen bei Nichterfüllung der Anforderungen an… …und der CRR1 eingehalten werden. Die beaufsichtigten Unternehmen eines Finanzkonglomerats unterliegen der Aufsicht nach dem… …nachgeordneten Unternehmen. Nachgeordnete Unternehmen sind Unternehmen, die nach Art. 18 CRR zu konsolidieren sind oder freiwillig konsolidiert werden (nach der… …einer Finanzholding- Gesellschaft mehrere Institute mit Sitz im Inland nachgeordnet, gilt als übergeordnetes Unternehmen das Institut mit der höchsten… …Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats vom 27.06.2013 (BGBl. I S. 1.862). 3 Finanzinstitute sind Unternehmen, die keine Institute… …eines ein beaufsichtigtes Unternehmen mit Sitz in der Union ist, und anderen Unternehmen ein F i n a n z k o n g l o m e r a t bilden. Ein… …Finanzkonglomerat ist eine heterogene Finanzgruppe, der – neben weiteren Voraussetzungen – mindestens ein Unternehmen der Versicherungsbranche und mindestens ein… …Unternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche angehören; ein Finanzkonglomerat ist also b r a n c h e n ü b e r g r e i f e n d tätig (vgl. § 1… …12.08.2004, S. 35. 3 Gesetz zur zusätzlichen Aufsicht über beaufsichtigte Unternehmen eines Finanzkonglomerats vom 27.06.2013 (BGBl. I S. 1.862). KWG, Erg.-Lfg…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46c Insolvenzrechtliche Fristen und Haftungsfragen


    Lieferung: 07/16
    …Banktätigkeiten der Aufsicht unterstellt werden sollen, aber nicht das Unternehmen als Ganzes erfasst werden soll. Das gleiche muss für Unternehmen gelten, die…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 51c Sonstige Sondervorschriften für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung


    Lieferung: 07/16
    …Kundenkreise der Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung hinaus wurde explizit ausgeschlossen 1 . Um den Besonderheiten für diesen Kreis von Unternehmen Rechnung… …Nichtmitgliedergeschäft im Übrigen nahezu ausgeschlossen – dies gilt insbesondere für Unternehmen mit dem Status einer steuerbefreiten Vermietungsgenossenschaft. Insoweit… …den hauptsächlich wohnungswirtschaftlich ausgerichteten Unternehmen nahezu unmöglich ist, Personen zu finden, die sowohl eine wohnungswirtschaftliche… …Qualifikation als auch eine „KWG-Eignung“ haben. Die Unternehmen ergän- 1 Mitteilung des BAKred v. 02.01.1990 – I 3-1126-1/63 2 Schreiben der BaFin v. 18.12.2008… …befreit, weil die Bundesanstalt gegenüber den Unternehmen keine Vorgaben zur Ausgestaltung einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung und zur… …Unternehmen im Einzelfall über Bilanzaktiva, z. B. Geldanlagen bei Kreditinstituten, die gemäß § 21 KWG als Kredite gelten. Dennoch sah der Gesetzgeber keinen… …Regelungsbedarf für Kredite, die ausschließlich im Rahmen einer für jedes wirtschaftlich tätige Unternehmen unvermeidlichen Liquiditätssteuerung „entstehen“. Folge… …abgeben. Aber auch materiell ist die Ausnahmeregelung aufgrund der Bilanzstruktur dieser Unternehmen gerechtfertigt und entspricht der seit dem Jahr 2009… …BAKred vom 02.01.1990 zur Anwendung des KWG auf Unternehmen, die aufgrund des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes als gemeinnützige Wohnungsunternehmen oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 29 30 31 32 33 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück