• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (417)
  • Titel (11)

… nach Inhalt

  • Kommentare (312)
  • Autorenvorschriften (61)
  • Sonstiges (29)
  • Meldungen (15)

… nach Jahr

  • 2026 (12)
  • 2025 (71)
  • 2024 (38)
  • 2023 (53)
  • 2022 (36)
  • 2021 (33)
  • 2020 (42)
  • 2019 (13)
  • 2018 (12)
  • 2017 (13)
  • 2016 (6)
  • 2015 (9)
  • 2014 (7)
  • 2013 (1)
  • 2012 (14)
  • 2011 (3)
  • 2010 (2)
  • 2009 (6)
  • 2008 (3)
  • 2007 (1)
  • 2006 (2)
  • 2005 (4)
  • 2004 (3)
  • 2003 (1)
  • 2002 (4)
  • 2001 (2)
  • 2000 (4)
  • 1999 (3)
  • 1998 (2)
  • 1997 (5)
  • 1996 (1)
  • 1995 (1)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (2)
  • 1989 (1)
  • 1984 (2)
  • 1974 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (302)
  • BaFin (28)
  • BAKred (21)
  • Materialien (18)
  • LiqV-Kommentar (9)
  • Verordnung (6)
  • Amtliche Begründung (4)
  • Sonstige (4)
  • Verzeichnis (3)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetz (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • Gesetzestext Vor (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

417 Treffer, Seite 29 von 42, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - LiqV-Kommentar

        § 13 Inkrafttreten


    Lieferung: 02/20
    …Vorschriften bei den meisten Instituten in der Praxis jedoch erst ein Jahr später zur Anwendung. Zum Inkrafttreten der verschiedenen Änderungen der…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 28 Bestellung des Prüfers in besonderen Fällen


    Lieferung: 01/20
    …und die Kontrolle der Einhaltung seiner Anzeigepflichten nach dem KWG (s. § 29 Anm. 5). Die Prüfung von Instituten i. S. v. § 1 Abs. 1b geht damit… …Abschlussprüfungen von Instituten i. S. v. § 1 Abs. 1b solange unterstellt werden muss, als ihm nicht das Gegenteil nachzuweisen ist. Anders urteilen hier…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …einzelne Finanzdienstleistungsinstitute § 63 Ausnahmeregelung Unterabschnitt 4 Factoring § 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben… …Unterabschnitt 5 Leasing § 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten… …Prüfung ergeben haben. (4) Bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben (§ 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes, ist dazu Stellung zu… …Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten – vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesanstalt… …Vergütungsanforderungen innerhalb der Gruppe, 5. die Einbindung des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans. (4) Bei bedeutenden Instituten im Sinne der… …Berücksichtigung der Besonderheiten des § 53 Absatz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetzes. Die bei anderen Instituten, Finanzunternehmen, Erstversicherungsunternehmen… …Korrespondenzbeziehungen des Instituts im Sinne des § 1 Absatz 21 des Geldwäschegesetzes: a) die Anzahl der Korrespondenzbeziehungen des Instituts mit Instituten, die in… …die Anzahl der Korrespondenzbeziehungen des Instituts mit Instituten, die in einem Drittstaat ansässig sind, und von diesen Korrespondenzbeziehungen die… …Anzahl der Korrespondenzbeziehungen, die das Institut mit Instituten hat, die in einem Hochrisikostaat im Sinne des § 15 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und sowie die darüber zu erstellenden Berichte Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV vom 04.08.2015


    Lieferung: 01/20
    …Regelung soll sicherstellen, dass die Aufsicht jährlich Grundinformationen über die Vergütungssysteme von Instituten erhält. Die Informationen sollen den… …. Absatz 4 verlangt vom Prüfer, bei bedeutenden Instituten insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. den Prozess zur Identifizierung von Risk… …bewerten. Zusätzlich sollen die Angaben zur Berichterstattung auch dazu beitragen, die Vergleichbarkeit der Berichterstattung zwischen den Instituten… …Abwicklungsgesetzes festlegt. Gemäß Absatz 2 hat der Abschlussprüfer bei Instituten nicht verpflichtet sind einen Einzelsanierungsplan einzureichen zu prüfen, ob das… …Institute) Es handelt sich um die Anpassung von Verweisen. Sofern von nachgeordneten Instituten oder übergeordneten Unternehmen einer Gruppe die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung zur Änderung der Prüfungsberichtsverordnung vom 16.01.2018


    Lieferung: 01/20
    …auch auf Institute, die ausschließlich das Finanzierungsleasing nach § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 10 KWG betreiben, ausgedehnt, weil bei diesen Instituten… …Nr. 1b) GwG, – die Anzahl aller bestehenden Zweigstellen und Zweigniederlassungen und sonstigen nachgeordneten Instituten des geprüften Instituts im…
  • Dokumententyp - BaFin

        Merkblatt der BaFin: Hinweise zur Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG von grenzüberschreitend betriebenen Bankgeschäften und/oder grenzüberschreitend erbrachten Finanzdienstleistungen


    Lieferung: 07/19
    …Instituten (z. B. Kreditinstitute, Finanzportfolioverwalter 4 KWG – Kommentar 115 § 32 Anh. 1 oder Anlage-/Abschlussvermittler) bzw. den (freien) Mitarbeitern…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Verschwiegenheitspflicht


    Lieferung: 06/19
    …Instituten und Unternehmen zu beachtenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 3 Dies gilt auch für andere Personen, die durch… …Gesetzes oder im öffentlichen Auftrag mit der Überwachung von Instituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften… …eines Instituts befaßte Stellen, 4. mit der gesetzlichen Prüfung der Rechnungslegung von Instituten oder Finanzunternehmen betraute Personen sowie Stellen… …Geheimhaltung im Interesse eines Instituts oder eines Dritten liegt. Dritte sind vor allem Geschäftsleiter, Organmitglieder und Bedienstete von Instituten, ferner… …Geheimhaltung im Interesse der Bundesanstalt selbst liegt, werden von § 9 nicht erfasst, da diese Vorschrift lediglich dem Interesse von Instituten und Dritten… …Sanierung von der Bundesanstalt mit anderen Instituten Verhandlungen – beispielsweise wegen einer Übernahme oder Fusion – geführtwerden und dabei die… …Stellen betrauten Personen, die mit der Überwachung von Instituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften… …Becker 13 32 34 35 36 37 115 § 9 KWG – Kommentar der Rechnungslegung von Instituten oder Finanzunternehmen betraute Personen sowie Stellen, welche diese…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • BVerfG in Karlsruhe spricht Machtwort zur Europäischen Bankenunion

    …Bundesbank zuständig. Sieht die Aufsicht besondere Risiken, kann sie einzelnen Instituten unter anderem auferlegen, die Kapitalreserven zu erhöhen oder dem…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen


    Lieferung: 05/19
    …Instituten) nicht die BaFin, sondern die EZB ist. Mit dem o. a. Gesetz wurde bei § 36a KWG zudem Abs. 3 angefügt, um eine Vorgabe aus der europäischen… …Wortlaut des § 36a Abs. 1 S. 1 KWG nur auf Leitungstätigkeiten bei Instituten in der Rechtsform der juristischen Person. 2 § 36a Abs. 1 S. 1 KWG erlaubt es…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppenund verbundangehörigen Instituten 1 Diese Verordnung dient der… …. Bilanzaktiva in Form von Forderungen an Institute und sonstige Risikopositionen gegenüber Instituten in voller Höhe, sofern diese Risikopositionen a) keine… …Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppen- und verbundangehörigen Instituten (1) Bei der Berechnung der… …anzukündigen. § 9 Stammdatenrückmeldung Die Deutsche Bundesbank übersendet den Instituten und den übergeordneten Unternehmen spätestens am 25. Geschäftstag, der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 27 28 29 30 31 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück