§ 6 LiqV legt fest, auf welcher betraglichen Grundlage die Zahlungsmittel und Zahlungsverpflichtungen im Liquiditätserfassungsschema anzurechnen sind, wie Wertberichtigungen zu berücksichtigen sind und wie die Fremdwährungsumrechnung erfolgt. Die Bestimmungen des § 6 Abs. 1 LiqV zur Bemessungsgrundlage orientieren sich daran, in welcher Höhe ein Institut mit einem Liquiditätszufluss aus den jeweiligen Zahlungsmitteln rechnen kann bzw. in welcher Höhe die Liquidität belastet wird. Die Bemessungsgrundlage für den Kassenbestand und das Zentralbankguthaben ist die Höhe des Zentralbankgeldbestandes selbst.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "KWG/CRR" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "KWG/CRR" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.