• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (150)
  • Titel (3)

… nach Inhalt

  • Kommentare (103)
  • Autorenvorschriften (34)
  • Meldungen (9)
  • Sonstiges (4)

… nach Jahr

  • 2025 (5)
  • 2024 (8)
  • 2023 (21)
  • 2022 (17)
  • 2021 (14)
  • 2020 (17)
  • 2019 (11)
  • 2018 (12)
  • 2017 (7)
  • 2016 (7)
  • 2015 (1)
  • 2014 (4)
  • 2012 (7)
  • 2011 (3)
  • 2010 (1)
  • 2009 (2)
  • 2007 (3)
  • 2006 (2)
  • 2005 (2)
  • 2004 (5)
  • 2003 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (100)
  • BaFin (17)
  • Verordnung (11)
  • Gesetz (4)
  • LiqV-Kommentar (2)
  • Verzeichnis (2)
  • Amtliche Begründung (1)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • Sonstige (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

150 Treffer, Seite 14 von 15, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22e Bestellung des Verwalters


    Lieferung: 04/11
    …Bestellung des Verwalters des Refinanzierungsregisters (Abs. 1) Bei jedem registerführenden Unternehmen (s. § 22 a) ist durch die Bundesanstalt für… …eines personenverschiedenen Sachwalters des Refinanzierungsregisters nach § 22 l Abs. 4 Satz 1. (2) 1 Die Bestellung erfolgt durch die Bundesanstalt auf… …Vorschlag des registerführenden Unternehmens. 2 Die Bundesanstalt soll die vorgeschlagene Person zum Verwalter bestellen, wenn deren Unabhängigkeit… …, Zuverlässigkeit und Sachkunde gewährleistet erscheint. 3 Bei ihrer Entscheidung hat die Bundesanstalt die Interessen des im Refinanzierungsregister eingetragenen… …oder einzutragenden Übertragungsberechtigten angemessen zu berücksichtigen. (3) 1 Die Bestellung kann befristet werde; die Bundesanstalt kann den… …Refinanzierungstransaktion Beteiligten in einem Beschäftigungs- oder Mandatsverhältnis, so ruht sein Amt für diese Refinanzierungstransaktion. (4) 1 Auf Antrag des… …tritt der Stellvertreter an seine Stelle. (5) 1 Ist ein Verwalter für einen nicht unerheblichen Zeitraum nicht vorhanden, an der Wahrnehmung seiner… …Aufgaben verhindert oder ruht sein Amt, ohne dass ein Stellvertreter an seine Stelle getreten ist, bestellt die Bundesanstalt ohne Anhörung des… …registerführenden Unternehmens einen geeigneten Verwalter. 2 Absatz 2 Satz 3 gilt entsprechend. 3 Das registerführende Unternehmen hat der Bundesanstalt unverzüglich… …Finanzdienstleistungsaufsicht eine natürliche Person als Verwalter des Refinanzierungsregisters zu bestellen (Verwalter). Das Amt erlischt mit der Beendigung der Registerführung…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt


    Lieferung: 06/06
    …verpflichtet, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf deren Verlangen Auskunft über die Feststellungen und Beobachtungen zu erteilen, die sich… …KWG – Kommentar 115 § 22 f § 22 f Verhältnis des Verwalters zur Bundesanstalt (1) Der Verwalter hat der Bundesanstalt Auskunft über die von ihm im… …nicht ordnungsgemäße Registerführung hindeuten. (2) Der Verwalter ist an Weisungen der Bundesanstalt nicht gebunden. Eingefügt durch Artikel 4 a des… …bei der Überwachung des Refinanzierungsregisters ergeben. Unaufgefordert hat er die Bundesanstalt zu unterrichten, wenn Umstände auf eine nicht… …ordnungsgemäße Registerführung, z. B. die Nichteinhaltung der Voraussetzungen für eine elektronische Registerführung, hindeuten. 1 2 Weisungsunabhängigkeit des… …Verwalters des Refinanzierungsregisters (Abs. 2) Der Verwalter des Refinanzierungsregisters ist ausdrücklich an Weisungen der Bundesanstalt nicht gebunden 1… …, obwohl er nach Absatz 1 gegenüber der Bundesanstalt Auskunfts- und Mitteilungspflichten hat. Diese Regelung ist insbesondere im Interesse des… …der Bundesanstalt gebunden, könnte das Vertrauen des registerführenden Unternehmens, dass der Verwalter des Refinanzierungsregisters nur im Zusammenhang… …Geschäftsunterlagen des registerführenden Unternehmens nimmt, erschüttert werden. Im übrigen kann die Bundesanstalt – wie in den Anmerkungen zu § 22 e dargestellt – den… …Recht der Bundesanstalt, die Bestellung eines Verwalters des Refinanzierungsregisters zu widerrufen, bleibt trotz der Unabhängigkeit des Verwalters von…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 39 Bezeichnungen" Bank" und "Bankier"


    Lieferung: 03/04
    …Kreditinstitute neu aufnehmen, die in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft betrieben werden und einem Prüfungsverband angehören. (3) Die Bundesanstalt… …(BGBl. I S. 2518) – Kza 599 – 600 –. Abs. 3 geändert durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S… …32 zugelassene Kreditinstitute. Diese Ergänzung in § 39 Abs. 1 Nr. 1 wurde mit dem Vierten KWG- Änderungsgesetz eingefügt (allerdings für… …dürften derartige Zweigniederlassungen die in § 39 Abs. 1 angegebenen Bezeichnungen nicht führen. Das wäre für sie ein Wettbewerbsnachteil, der weder im… …, für die Zeit der Abwicklung. Andere Unternehmen – (Nr. 2) Das Recht, eine der nach § 39 Abs. 1 geschützten Bezeichnungen zu führen, haben auch N i c h t… …„Volksbank“ enthalten ist, einen besonderen Schutz. Diese Neuerung gegenüber dem KWG 1939 erschien dem Gesetzgeber notwendig, da sich die Bezeichnung „für… …„Volksbank“ bedienen. 5 KWG, Erg.-Lfg. 3 / 04 3 115 § 39 KWG – Kommentar Auch für A b k ü r z u n g e n , die auf den Begriff „Volksbank“ hinweisen, kann der… …Geschäftszwecks, auf Werbezwecke. 7 Der Wirkungsbereich muß sinngemäß auch für den Schutz der Bezeichnung „Volksbank“ nach § 39 Abs. 2 gelten, obwohl dies aus dem… …die entsprechenden Vorschriften für die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute) noch der Schutz der Kennzeichnung des Geschäftszwecks (§ 33 HGB, § 4… …Verkehrsanschauung für die Bezeichnung des Geschäftszwecks oder bei Werbemaßnahmen andere Regelungen zuläßt, die u. U. sogar unbillige Härten ausschließen können…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 42 Entscheidung der Bundesanstalt


    Lieferung: 03/04
    …KWG – Kommentar 115 § 42 § 42 Entscheidung der Bundesanstalt Die Bundesanstalt entscheidet in Zweifelsfällen, ob ein Unternehmen zu Führung der in §§… …Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). Das Gesetz räumt mit dieser Vorschrift der BaFin einen „Sonderfall der E n t s c… …hierzu (Beg. Reg. E. zu § 38, zu § 39, zu § 41 (Kza 575); Bericht WiAus. §§ 38 – 42, 4. Abs. (Kza 580) für eine engere Deutung (so auch Consbrudi-Möller… …Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht (s. auch Anm. 6 zu § 4). Die Einlegung des Rechtsmittels hat a u f s c h i e b e n d e W i r k u n g , was für § 43 Abs… …die Verwendung zu Werbezwecken, brauchen sie dem Registergericht nicht mitgeteilt zu werden, da sie für dieses als nicht zum Firmenrecht zugehörig…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 43 Registervorschriften


    Lieferung: 07/11
    …Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bleibt unberührt. (3) Die Bundesanstalt ist berechtigt, in Verfahren des… …. 2518) – Kza 599–600 –. Geändert durch das Gesetz über die Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). Abs. 2 neu… …....................................... 4 Beteiligung der Bundesanstalt .............................. 5 KWG, Erg.-Lfg. 5/11 Lehnhoff 1 115 § 43 KWG – Kommentar Vorbemerkung Diese Vorschrift… …Genossenschaftsrecht sowie das registergerichtliche Verfahrensrecht. Bei den öffentlichen Registern i. S. des § 43 handelt es sich um • das Handelsregister (§ 8 HGB) für… …die Eintragung der Firma des Kaufmanns, • das Genossenschaftsregister (§ 10 GenG) für die Eintragung des Statuts der Genossenschaft, • das… …Vereinsregister (§ 55 BGB) für die Eintragung eines rechtsfähigen Vereins. Kreditinstitute des öffentlichen Rechts brauchten früher gemäß § 36 HGB nicht in das… …für diese Unternehmen die Eintragungspflicht nach § 33 HGB. Bestehende juristische Personen öffentlichen Rechts, für die zuvor § 36 HGB gegolten hatte… …wenig transparente Gesetzeslage hat zu einer für Bürgerinnen und Bürger schwer verständlichen und häufig nicht vorhersehbaren Ausgestaltung des… …Finanzdienstleistungen, die seither dieser Regelung ebenfalls unterliegen. Diese Regelung gilt auch für Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in einem anderen… …Registergericht hat von Amts wegen anhand der schriftlich zu erteilenden Erlaubnis der Bundesanstalt (§ 32 Abs. 1) in jedem Falle zu prüfen, ob die Eintragung ins…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 52 Sonderaufsicht


    Lieferung: 07/10
    …mehr sein. Durch die Schaffung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen des FinDAG im Jahre 2002 (BGBl. I, S. 1310) sind die bis… …geschaffenen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf- 2 KWG – Kommentar 115 § 52 sicht ein Forum für Finanzmarktaufsicht eingerichtet worden ist, dessen… …, bleibt diese neben der Aufsicht der Bundesanstalt bestehen. Geändert durch das 3. KWG-Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1984 (BGBl I, Seite 1693 ff.) Kza… …Gesetz über die Schaffung einer integrierten Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl I, Seite 1310ff.) 1 Vorbemerkung § 52 hat vornehmlich… …für alle Kreditinstitute in gleicher Weise Anwendung finden muss im Gegensatz zu § 49 KWG 1939 die Befugnisse aus dem KWG auch gegenüber solchen… …als 1961 für die Bankenaufsicht zur Erfüllung ihrer täglichen Aufgaben wichtig ist, unterstreichen nicht zuletzt auch die jüngsten Entwicklungen durch… …das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 FinDAG (BGBl I, Seite 1310), mit dem unter dem Dach der neu… …Sparkassen1 ) Girozentralen, Einzelinstituten wie Kreditanstalt für Wiederaufbau (siehe aber § 2 Abs. 1 Nr. 3), Landwirtschaftliche Rentenbank usw. 7 1 ) Die… …Baden-Württemberg (Stuttgart), 2. Bayern, Bayerisches Staatsministerium des Innern (München), 3. Berlin, Senatsverwaltung für Wirtschaft (Berlin), 4. Brandenburg… …, Ministerium der Finanzen (Potsdam), 5. Bremen, Der Senator für Finanzen (Bremen), 6. Freie Hansestadt Hamburg, Finanzbehörde, Vermögens- und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 60 Zuständige Verwaltungsbehörde


    Lieferung: 03/04
    …ist die Bundesanstalt. Geändert durch das Gesetz über die Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). In dem durch… …enthaltene Verweisung auf § 73 OWiG a. F. ist durch den Hinweis auf § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG ersetzt worden. Nach dieser Vorschrift ist für die Verfolgung von… …Ordnungswidrigkeiten s a c h l i c h zuständig die Verwaltungsbehörde, die durch Gesetz bestimmt wird. Diese gesetzliche Bestimmung ist für den Bereich des… …Kreditwesengesetzes durch § 60 erfolgt. Danach ist die BaFin die sachlich zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im… …bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der BaFin siehe § 56 Anm. 19. 1 Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung… …Verwaltungsbehörde (1) Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Verwaltungsbehörde zuständig, soweit nicht hierzu nach diesem Gesetz die Staatsanwaltschaft… …oder an ihrer Stelle für einzelne Verfolgungshandlungen der Richter berufen ist. (2) Die Verwaltungsbehörde ist auch für die Ahndung von… …Verfolgung von Ord- 1 ) § 85 Wiederaufnahme des Verfahrens (1) Für die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftige Bußgeldentscheidung abgeschlossenen Verfahrens… …sind. Diese an die Höhe der Geldbuße orientierte längere Verjährungsfrist ist gerade für den Bereich des Kreditgewerbes berechtigt, denn hier worden… …gelten entsprechend für Nebenfolgen, die zu einer Geldzahlung verpflichten. Ist eine solche Nebenfolge neben einer Geldbuße angeordnet, so verjährt die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 62 Überleitungsbestimmungen


    Lieferung: 01/11
    …. Rechtsvorschriften, die für die geschäftliche Betätigung bestimmter Arten von Kreditinstituten weitergehende Anforderungen stellen als dieses Gesetz, bleiben unberührt… …. (2) Aufgaben und Befugnisse, die in Rechtsvorschriften des Bundes der Bankaufsichtsbehörde zugewiesen sind, gehen auf die Bundesanstalt über. (3) Die… …Zuständigkeiten der Länder für die Anerkennung als verlagertes Geldinstitut nach der Fünfunddreißigsten Durchführungsverordnung zum Umstellungsgesetz, für die… …Bestätigung der Umstellungsrechnung und der Altbankenrechnung sowie für die Aufgaben und Befugnisse nach den Wertpapierbereinigungsgesetzen und dem… …Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds bleiben unberührt. (4) aufgehoben (5) aufgehoben Geändert durch das Dritte KWG-Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1984… …22. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2518) Kza 599 600 . Abs. 2 geändert durch das Gesetz über die Integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April… ….......................... 4 Zuständigkeit der Länder .............................. 5 Revolvierende Pensionsgeschäfte .......................... 6 Übergangsvorschriften für… …gemeinnützige Wohnungsunternehmen und Organe der staatlichen Wohnungspolitik ..................... 7 Übergangsvorschriften für Private Bausparkassen… …Rechtsverordnungen sowie Einzel- und Allgemein-Anordnungen der früheren Bankaufsichtsbehörden. Für die Rechts- und Verwaltungspraxis ist damit klargestellt, daß diese… …, die für bestimmte Arten von Kreditinstituten die gleichen Materien wie das KWG regeln. Danach sind die Anforderungen des Kreditwesengesetzes…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet


    Lieferung: 03/03
    …Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) durch die nachfolgend abgedruckte Bekanntmachung vom 6. Oktober 1993… …KWG – Kommentar 115 § 63 a § 63 a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet (1) Soweit ein Kreditinstitut mit… …betreiben durfte, gilt die Erlaubnis nach § 32 als erteilt. (2) Die Bundesanstalt kann Gruppen von Kreditinstituten oder einzelne Kreditinstitute mit Sitz in… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). I n h a l t s ü b e r s i c h t Vorbemerkung… …Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht. 1 Erlaubnisregelung – Absatz 1 Dieser Absatz hat die Erlaubniserteilung für Kreditinstitute nach… …innerhalb eines Jahres Gebrauch gemacht, ist sie erloschen. 3 Freistellungen – Absatz 2 In diesem Absatz wird der Bundesanstalt ausdrücklich die Ermächtigung… …Kredite für den privaten Wohnungsbau (Wohnungsbau-Altkredite) in ihrem Bestand haben, von der Beleihungswertermittlung gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 KWG in… …Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen über die Freistellung gemäß § 63 a Abs. 42 ) KWG vom 6. Oktober 1993 13 – 238 – 2 / 92 (BAnz. Nr. 196 vom 16. Oktober 1993)… …Kredite für den privaten Wohnungsbau (Wohnungsbau- Altkredite) in ihrem Bestand haben, unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs von der… …abgetreten wird; es sei denn, es handelt sich um eine Abtretung der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bzw. der Genossenschaftsbank Berlin an…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperabler Systeme


    Lieferung: 08/12
    …ermächtigt wurde. Dies gilt nach der Begründung etwa für die Frage, in welchem Zeitraum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche… …Anzeigepflichten hat ein Institut die Absicht, ein Zahlungssystem oder ein Wertpapierliefer- und Wertpapierabrechnungssystem zu betreiben, der Bundesanstalt für… …Marktaufsichtsbehörde mitteilen kann, nachdem sie sich von der Zweckdienlichkeit der Regeln des Systems überzeugt hat. Außerdem erhalten die Bundesanstalt für… …Institut hat die Absicht, ein System nach § 1 Abs. 16 zu betreiben, unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen und die Teilnehmer… …zu benennen. 2 Dies gilt auch für eine spätere Änderung des Teilnehmerkreises sowie für Vereinbarungen über den Betrieb interoperabler Systeme. 3 Die… …wesentlichen Regeln für deren Funktionieren zu erteilen. (3) 1 Ein Institut, das ein System nach § 1 Abs. 16 betreibt, hat Einlagenkreditinstituten oder… …objektiven Kriterien zu gewähren, die für inländische Teilnehmer an diesem System gelten. 2 Davon unberührt bleibt das Recht des Instituts, den Zugang aus… …. 2384 ff.) Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). Geändert durch… …anderer Gesetze vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Ergänzt durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und… …Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise gerichtet ist (Übertragungsauftrag). Ausgangspunkt für die Erarbeitung der o.a. EG-Richtlinie waren die im so…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 11 12 13 14 15 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück