• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (481)
  • Titel (18)

… nach Inhalt

  • Kommentare (302)
  • Autorenvorschriften (103)
  • Sonstiges (40)
  • Meldungen (36)

… nach Jahr

  • 2026 (5)
  • 2025 (70)
  • 2024 (27)
  • 2023 (56)
  • 2022 (29)
  • 2021 (22)
  • 2020 (46)
  • 2019 (16)
  • 2018 (21)
  • 2017 (18)
  • 2016 (25)
  • 2015 (17)
  • 2014 (6)
  • 2013 (4)
  • 2012 (28)
  • 2011 (6)
  • 2010 (5)
  • 2009 (5)
  • 2008 (4)
  • 2007 (7)
  • 2006 (4)
  • 2005 (5)
  • 2004 (3)
  • 2003 (2)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (5)
  • 1999 (3)
  • 1998 (1)
  • 1997 (9)
  • 1996 (2)
  • 1995 (4)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (8)
  • 1989 (1)
  • 1985 (1)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (297)
  • BaFin (35)
  • BAKred (34)
  • Materialien (27)
  • Gesetz (15)
  • Verordnung (11)
  • Sonstige (7)
  • LiqV-Kommentar (4)
  • Amtliche Begründung (3)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetzestext Vor (2)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • Verzeichnis (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • LZB NRW (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

481 Treffer, Seite 1 von 49, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis


    Lieferung: 01/26
    …EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft oder eine gemischte EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft steht, so soll sie mit den für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen… …Basis ihrer Finanzlage und ihrem Risikoprofil angemessen ist und 2. welche zusätzlichen Eigenmittelanforderungen für jedes gruppenangehörige Unternehmen… …Bundesanstalt gibt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe bekannt. 5 Stimmen nicht alle für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen… …Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum der Entscheidung der Bundesanstalt zu, so beteiligt die Bundesanstalt von sich aus oder auf… …scheidet die Bundesanstalt allein und gibt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe bekannt. 2 Dabei berücksichtigt die Bundesanstalt in… …übermittelt ihre gemäß Absatz 3 Satz 1 getroffenen Festlegungen hinsichtlich der gruppenangehörigen Unternehmen, die nicht von der Bundesanstalt auf Einzelbasis… …die gruppenangehörigen Unternehmen einnimmt. 2 Die beteiligten Aufsichtsbehörden sind gehalten, ein gemeinsames Ver- 1 2 1 Der Europäische… …. 46 f. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 1/26 Albert 5 3 4 5 6 115 § 8a KWG – Kommentar ständnis über die Situation der gruppenangehörigen Unternehmen und der Gruppe… …zuständigen Stellen im EWR abschließen. Absatz 3 beinhalt Vorgaben bezüglich gemeinsamer Entscheidungen der an der Aufsicht über gruppenangehörige Unternehmen… …Aufsichtsbehörde, sofern es sich (auf konsolidierter Basis) um weniger bedeutende Unternehmen (Less Significant Institutions, LSIs) handelt (Art. 8 Abs. 2 der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 01/26
    …Finanzholding-Gesellschaft hat bei dem Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz im Ausland oder der Begründung einer Unternehmensbeziehung mit einem solchen… …Unternehmen, wodurch das Unternehmen zu einem nachgeordneten Unternehmen im Sinne des § 10a wird, sicherzustellen, dass es, im Falle einer… …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft das für die Zusammenfassung verantwortliche übergeordnete Unternehmen, die für die Erfüllung der… …erforderlichen Angaben nicht anzuwenden, wenn ein Institut für einzelne gruppenangehörige Unternehmen die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach § 10a… …Bundesanstalt kann die Fortführung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung untersagen, wenn das übergeordnete Unternehmen oder das Institut im Sinne des… …Unternehmen ..... Anwendung des § 12a KWG auf bestehende nachgeordnete Unternehmen… …sowie Art. 11 ff. CRR) und soll auf eine möglichst vollständige Einbeziehung von nachgeordneten Unternehmen im Ausland in die aufsichtliche… …Zusammenfassung hinwirken. Das zur Durchführung der aufsichtlichen Zusammenfassung verpflichtete übergeordnete Unternehmen kann dieser Aufgabe nur gerecht werden… …, wenn alle nachgeordneten Unternehmen ihm die für die Konsolidierung erforderlichen Daten korrekt, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen… …. Insbesondere bei nachgeordneten Unternehmen im Ausland kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der erforderliche Informationsfluss nicht gewährleistet ist…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6 des Kreditwesengesetzes – Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten


    Lieferung: 01/26
    …21 einzureichen. 2 Satz 1 gilt für Institutsgruppen im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes und für nachgeordnete Unternehmen im… …Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass das übergeordnete Unternehmen mit Sitz im Inland die Angaben… …einzureichen. 2 CRR-Kreditinstitute, deren übergeordnetes Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat, haben… …die Anzeige nicht einzureichen. 3 Satz 1 gilt für Institutsgruppen nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes und für nachgeordnete Unternehmen… …nach § 10a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass das übergeordnete Unternehmen die Angaben für alle… …die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans. Die obige Anzeigepflicht gilt zudem für jedes übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe… …übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten Finanzholding-Gruppe, bei dem die EZB Aufsichtsbehörde ist 3… …Bürokratieentlastungsgesetz um die von der EZB beaufsichtigten Unternehmen ergänzt, da diesbezüglich zuvor eine unbeabsichtigte Regelungslücke bestand. Vgl. Begründung zum… …. 31.12. tigte CRR-Kredit- R 11.00, des Vorinstitute R 12.00.a, Die Bundesbank lei- jahres) – Übergeordnete R 12.00.b tet die Anzeigeda- Unternehmen mit… …Rechts- Anzeigepflichtige Formular Einreichungsweg/ Frist grundlage Empfänger siehe oben – Übergeordnete siehe oben siehe oben siehe Unternehmen mit oben…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 01/26
    …ggf. als übergeordnetes Unternehmen fungierenden CRR-Kreditinstitut oder einem anderen gruppenangehörigen Unternehmen. Die Holding kann die Pflicht zur… …oder ein Schwesterunternehmen des Instituts). Eine Finanzholdinggesellschaft ist ein Unternehmen, das ein Finanzinstitut, aber keine gemischte… …Unternehmen mit Sitz in der EU ist, und anderen Unternehmen ein Finanzkonglomerat bildet. Zu der Definition des Finanzkonglomerats vgl. § 1 Abs. 2… …Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz. U. a. gehört zu den Voraussetzungen, dass mindestens ein Unternehmen aus der Versicherungsbranche und mindestens eines aus der Banken- oder… …Finanzholding-Gruppe besteht aus einem übergeordneten Unternehmen und einem oder mehreren nachgeordneten Unternehmen. Übergeordnetes Unternehmen ist das Unternehmen, das… …nach Art. 11 CRD die Konsolidierung vorzunehmen hat. Nachgeordnete Unternehmen sind Unternehmen, die 2 Albert AnzV – Kommentar 125 § 16 AnzV nach Art. 18… …Auflistung der nachgeordneten Unternehmen veraltet: Die Anzeigepflicht würde sich danach auf „Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzunternehmen… …Unternehmen i. S. d. § 10a KWG sind. Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben und Definitionen in der CRR (vgl. Art. 4, 18 CRR) bezieht sich die… …Anzeigepflicht jedoch auf Institute und Finanzinstitute, die der Holding nachgeordnete Unternehmen gem. § 10a KWG sind. Dabei umfasst der Begriff Finanzinstitute… …konsolidierungspflichtig und daher keine nachgeordneten Unternehmen. Unter engen, in Art. 18 Abs. 8 CRR geregelten Voraussetzungen (erhebliches step-in-risk) könnte die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 01/26
    …und des Rates vom 7. Oktober 2020 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1129 und… …Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das bei Kreditinstituten, nach § 53 Absatz 1 Satz 1 KWG tätigen Unternehmen… …, anderen Unternehmen, die ihren Sitz im Inland haben und die an einer inländischen Börse zur Teilnahme am Handel zugelassen sind, und… …gemischten Finanz- Zeitaufwand holding-Gesellschaft als übergeordnetes Unternehmen (§ 10a Absatz 1 Satz 5 oder Satz 6 KWG; § 10a Absatz 2 Satz 1, Satz 2 oder… …Beschränkungen von Zahlungen an konzern- nach angehörige Unternehmen Zeitaufwand (§ 46 Absatz 1 Satz 3 und 4 KWG) 5.1.17.3.8 Anordnung der Erstattung von Zahlungen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Qualität der Lageberichterstattung im Fokus der BaFin

    …. Makroökonomisches Umfeld als zentrale Herausforderung für Unternehmen Den Grund sieht die Aufsichtsbehörde darin, dass die aktuelle Wirtschaftslage gegenwärtig stark… …Abschnitts zu prüfen, ob folgende Abschlüsse und Berichte, jeweils einschließlich der zugrunde liegenden Buchführung, von Unternehmen, für die als Emittenten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Einführung zur Kommentierung der Anzeigenverordnung – AnzV


    Lieferung: 09/25
    …26 KWG) und Verbände i. S. v. § 1 Abs. 2 AnzV, – Natürliche Personen, Unternehmen oder andere Rechtssubjekte, die eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG… …Einreichungsweg bzw. -verfahren), die grundsätzlich für sämtliche Anzeigen gelten. § 2 AnzV verpflichtet bestimmte Unternehmen (im Wesentlichen handelt es sich um… …beaufsichtigte Unternehmen) dazu, eine Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) zu erwerben. Sofern über diese allgemeinen Regelungen hinaus für einzelne…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 3 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes – Wesentliche Auslagerungen


    Lieferung: 09/25
    …sowie die Standorte, an denen diese Daten gespeichert werden sollen oder werden, 10. die Institute und sonstigen Unternehmen im aufsichtlichen… …. Kenntnis des Instituts von der Übernahme der Kontrolle über das Auslagerungsunternehmen durch ein anderes Unternehmen. 2 Zeigt das Institut die wesentliche… …KWG/CRR, Erg.-Lfg. 9/25 Albert 5 125 § 3 AnzV AnzV – Kommentar Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher… …von der Art, dem Umfang, der Komplexität und dem Risikogehalt einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen, die für die… …sind nach § 1 Abs. 10 KWG Unternehmen, auf die ein Institut (oder ein übergeordnetes Unternehmen) Aktivitäten und Prozesse zur Durchführung von… …der Anzeigenverordnung, eine Abfrage bei mehreren hundert Instituten und sonstigen beaufsichtigten Unternehmen vorzunehmen. Dabei wurden die… …adressierten Unternehmen gebeten, ihre bestehenden wesentlichen Auslagerungen über das MVP-Portal anzuzeigen. 4 Wenngleich die Aufsicht durch die o. a. Abfrage… …geänderten Aspekte beinhaltet; technisch ist eine solche Anzeige als Vollzugsanzeige zu erfassen). 4 Die betroffenen Unternehmen wurden gesondert schriftlich… …verschiedentlich dafür geworben, dass die beaufsichtigten Unternehmen auch die Auslagerungsverhältnisse des Altbestandes freiwillig melden, so dass die BaFin bei… …schwerwiegenden Vorfällen die auslagernden Unternehmen sensibilisieren kann (vgl. Rn. 25). Sie kann – bei von einzelnen Anzeigepflichtigen angezeigten Vorfällen –…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 492 Offenlegung von Eigenmitteln


    Lieferung: 09/25
    …Unternehmen (zumindest zeitlich vorübergehend) Bestandsschutz zu gewähren bzw. die Effekte der Neuregelungen zu beobachten. Dies wird erreicht u. a. durch… …Unternehmen und seitens der Aufsichtsbehörden (insbesondere als Gegenstand von Berichten und Überprüfungen). Gleichzeitig soll dem Bedarf gerecht werden, dass…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 493–501b Großkredite, Eigenmittelanforderungen, Verschuldung und Basel-I-Untergrenze


    Lieferung: 09/25
    …begeben werden; b) die Instrumente werden über ein in die Konsolidierung nach Teil 1 Titel II Kapitel 2 einbezogenes Unternehmen begeben; c) die Erträge… …direkt von dem Institut begeben werden; b) die Instrumente werden über ein in die Konsolidierung nach Teil 1 Titel II Kapitel 2 einbezogenes Unternehmen… …Verbund von Instituten und einem Unternehmen ausüben oder wenn ein Institut in der Lage ist, mindestens ein Mitglied des Leitungsorgans des Rechtsträgers zu… …Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Unternehmen“ oder der Risikopositionsklasse „durch Grundpfandrechte auf Immobilien besicherte Risi- KWG/CRR, Erg.-Lfg…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück