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Kleinanlegerschutz  
04.07.2025

BaFin plant Beschränkung des Handels mit Turbo-Zertifikaten

ESV-Redaktion Recht
Von Anfang Januar 2019 bis Ende Dezember 2023 haben annähernd  ¾  der Kleinanleger im Durchschnitt 6.358 EUR beim Handel mit Turbo-Zertifikaten verloren, besagt eine Studie der BaFin (Bild: mockarts / stock.adobe.com – erzeugt mit KI)
Die BaFin hat angekündigt, dass sie den Vertrieb und den Handel von sogenannten Turbo-Zertifikaten an Kleinanleger einschränken wird. Turbo-Zertifikate – auch Hebelprodukte oder Knock-out-Produkte genannt – sind hochriskante Finanzderivate. Mit der Umsetzung ihrer Ankündigung will die Behörde seit langer Zeit wieder ihr Produktinterventionsrecht nutzen, um Anleger zu schützen.




Rechtsgrundlage für die Produktintervention ist § 15 WpHG in Verbindung mit Art. 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 vom 15.05.2014. Demnach kann die BaFin den Vertrieb, den Verkauf oder das Inverkehrbringen von Finanzprodukten einschränken oder verbieten, wenn Anlegerinteressen gefährdet sind, die Stabilität oder die Integrität der Finanzmärkte bedroht ist. Gleiches gilt, wenn die Funktionsfähigkeit des Marktes beeinträchtigt wird.
 

Die geplanten Maßnahmen im Kern

Für die Adressaten – also die Intermediäre, Emittenten und Anbieter – sollen nach der geplanten Maßnahme folgenden Regelungen gelten: 
  • Abgabe einer standardisierten Risikowarnung: Der Warnung muss zu entnehmen sein, dass sieben von zehn Kleinanlegern beim Handel mit Turbo-Zertifikaten Verluste erleiden. Die Risikowarnung ist in jede Mitteilung zur Vermarktung, zum Vertrieb und zum Verkauf von Turbo-Zertifikaten aufzunehmen.
  • Keine Boni: Die Adressaten dürfen Kleinanlegern keinen Bonus gewähren, der Anreize für den Handel mit Turbo-Zertifikaten schafft. Dies soll sowohl für monetäre als auch für nicht-monetäre Vorteile gelten. Zum Beispiel dürfen die Ordergebühren nicht reduziert oder erlassen werden. Auch Neukundenboni sind ausgeschlossen. Ebenso sollen nicht-monetäre Vorteile – wie etwa Geschenke oder ein bevorzugter Kundenservice verboten werden.
  • Erweiterte Angemessenheitsprüfung: Die Adressaten haben eine erweiterte Angemessenheitsprüfung durchzuführen. So sollen Kleinanleger nach einem Test – der die wesentlichen Produkteigenschaften vermitteln soll – in die Lage versetzt werden, mindestens sechs Fragen zum Handel mit Turbo-Zertifikaten zu beantworten. Der Test ist alle sechs Monate zu wiederholen.
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Studie als Hauptbeweggrund

Auslöser für die geplante Produktintervention sind die Ergebnisse einer Studie der BaFin zum Vertrieb von Turbo-Zertifikaten an deutsche Kleinanleger. Daraus leiten die Finanzaufseher erhebliche Gefahren für den Anlegerschutz her. Die Ergebnisse der Studie im Überblick:
 
  • Hohe Verluste bei zahlreichen Kleinanlegern: Nach der Studie haben 74,2 Prozent der Kleinanleger beim Handel mit Turbo-Zertifikaten im Durchschnitt 6.358 EUR verloren. Die Gesamtsumme der Verluste beziffert die BaFin über den Beobachtungszeitraum von fünf Jahren auf über 3,4 Milliarden EUR.
  • Verdoppelung der Transaktionen: Die Zahl der Transaktionen von deutschen Kleinanlegern, die Turbo-Zertifikate betrafen, hat sich über den Beobachtungszeitraum mehr als verdoppelt.
  • Höheres Risiko bei häufigerem Handel: Kleinanleger, die öfter handelten, mussten höhere Verluste verkraften.
  • Geringe Haltedauer: Etwa 70 Prozent der Turbo-Zertifikate wurden weniger als 24 Stunden gehalten.


Hohe Komplexität als weiteres Motiv

Darüber hinaus begründet die BaFin ihre geplante Maßnahme mit der hohen Komplexität von Turbo-Zertifikaten, verbunden mit den Vermarktungs- und Vertriebspraktiken. Für viele Kleinanleger sind die Produkte kaum verständlich oder beherrschbar.

Zwar können Anleger mit einem verhältnismäßig geringen Kapitaleinsatz überproportional von Kursbewegungen profitieren. Die Kehrseite ist aber die hohe Gefahr von Verlusten – vor allem bei schnellen Marktbewegungen.

Quelle: Meldung der BaFin vom 21.05.2025

 


Handbuch MiCAR

Herausgegeben von: Dr. Johannes Meier

Kryptoassets: Innovative Märkte, neue Regeln

Mit der Markets in crypto assets regulation (MiCAR) reguliert der europäische Gesetzgeber als eine der ersten Legislaturen künftig umfassend Dienstleistungen mit Kryptowerten bzw. Kryptotoken.

Eine system- und themenorientierte Gesamtsicht auf die wegweisende neue Verordnung bietet Ihnen jetzt dieses Handbuch, das neben grundlegenden Zielen und Begriffsbestimmungen die wichtigsten Anwendungsfragen der MiCAR leicht verständlich zusammenstellt.

  • Zentrale Regelungsbereiche wie Tokenarten (vermögenswertereferenzierte, E-Geld- und sog. andere Token), Haftung und Verbraucherschutz sowie spezifische Krypto-Dienstleistungen
  • Aufsichtsrechtliche Anforderungen an Krypto-Dienstleister und behördliche Sanktionsbefugnisse
  • Auswirkungen der Kryptoregulierung in angrenzenden Bereichen wie dem Geldwäsche-, Zwangsvollstreckungs- oder Insolvenzrecht
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Ein rasant wachsendes juristisches Arbeitsfeld ausgewogen ausgeleuchtet: Setzen Sie auf einmalige Einblicke und Einschätzungen aus der bankwirtschaftlichen und aufsichtsbehördlichen Praxis, aus Forschung und Beratung.

Sehen Sie hier den Videocast - ESV im Dialog: MiCAR – Dr. Johannes Meier im Interview mit der ESV-Redaktion.



Die MiCAR schafft erstmals einen einheitlichen Rechtsrahmen innerhalb der EU. Sie bietet die große Chance auf einen geregelten und vertrauenswürdigen Markt und kann daher als Meilenstein in der Regulierung von Kryptowerten betrachtet werden.

Antworten auf die Fragen, welche zahlreichen Neuerungen die MiCAR mit sich bringt und was auf Unternehmen im Kryptobereich zukommt, gibt Dr. Johannes Meier – Akademischer Rat auf Zeit an der Philipps-Universität in Marburg – im Interview mit der ESV-Redaktion.

Dabei geht es zum Beispiel darum, was Kryptwerte überhaupt sind, welche Arten es gibt und wie sich zum Beispiel vermögenswertreferenzierte Token von anderen Kryptowerten, wie etwa von E-Geld-Token unterscheiden.

Selbstverständlich geht er speziell auch näher auf den „Bitcoin“ ein. Ebenso thematisiert Dr. Meier die Frage, welche Unternehmen als Krypto-Dienstleister gelten und welche Rolle die BaFin spielt. Abschließend begründet er, warum er die EU bei der Regulierung von Kryptowerten ganz vorne sieht.

 
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