• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (150)
  • Titel (3)

… nach Inhalt

  • Kommentare (103)
  • Autorenvorschriften (34)
  • Meldungen (9)
  • Sonstiges (4)

… nach Jahr

  • 2025 (5)
  • 2024 (8)
  • 2023 (21)
  • 2022 (17)
  • 2021 (14)
  • 2020 (17)
  • 2019 (11)
  • 2018 (12)
  • 2017 (7)
  • 2016 (7)
  • 2015 (1)
  • 2014 (4)
  • 2012 (7)
  • 2011 (3)
  • 2010 (1)
  • 2009 (2)
  • 2007 (3)
  • 2006 (2)
  • 2005 (2)
  • 2004 (5)
  • 2003 (1)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (100)
  • BaFin (17)
  • Verordnung (11)
  • Gesetz (4)
  • LiqV-Kommentar (2)
  • Verzeichnis (2)
  • Amtliche Begründung (1)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • Sonstige (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

150 Treffer, Seite 9 von 15, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der… …von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I… …zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637). Eingangsformel Die Bundesanstalt für… …Veränderungen beschränken, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind. (5) Hat nach § 30 des Kreditwesengesetzes die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) gegenüber dem Institut Bestim- KWG, Erg.-Lfg. 1/20 5 465 Prüfungsberichtsverordnung mungen über den Inhalt der… …vereinbarten Leistungen; die Berichterstattung kann insoweit entfallen, wenn der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank für den Berichtszeitraum ein… …Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten – vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesanstalt… …Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund – des § 68 Absatz 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) in Verbindung mit § 1 Nummer 3a der… …Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach Anhörung der Deutschen… …Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 15…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Amtliche Begründung

    Begründung zur Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute und sowie die darüber zu erstellenden Berichte Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV vom 04.08.2015


    Lieferung: 01/20
    …auf – wesentliche – Veränderungen bis zum Bilanzstichtag beschränken. Nach Absatz 5 sind durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …Institute, für deren Beaufsichtigung die Bundesanstalt zuständig ist, nur eine eingeschränkte Berichterstattung über Unterkonsolidierungskreise erforderlich… …und den damit verbundenen veränderten Informationsbedarf der Aufsicht auf. Sie stellt auch die Informationsbasis für die Beurteilung der Umsetzung… …die Beachtung der Pflichten nach dem Geldwäschegesetz. Unterabschnitt 7 enthält Vorschriften für gruppenangehörige Institute. Abschnitt 4 (§§ 31 bis 37)… …Prüfungsberichtsverordnung auf den Inhalt von Konzernprüfungsberichten. Abschnitt 7 (§§ 51 bis 69) regelt die besonderen Angaben für das Pfandbriefgeschäft, für Bausparkassen… …, für Finanzdienstleistungsinstitute, für das Factoring, für das Leasinggeschäft sowie für die Depotprüfung. Abschnitt 8 (§ 70) betrifft die in dem… …eingebunden sein sollen. Zu § 4 PrüfbV (Art und Umfang der Berichterstattung) Absatz 1 betont, dass auch für die Berichterstattung eine risikoorientierte… …einmal gewählten Aufteilung in der Berichterstattung abgewichen werden. Die Gründe für die Abweichung KWG, Erg.-Lfg. 1/20 3 466/1 Begründung zur… …und Frist der Berichterstattung) § 5 PrüfbV regelt die Einreichung der Prüfungsbericht bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt. Um die… …technischer Hilfsfunktionen, wie z. B. im Bereich der IT, auch wenn sie primär für den Finanzsektor zuzurechnende Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 1 Begriffsbestimmungen


    Lieferung: 08/19
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) wahrgenommen werden, 2. die Bundesanstalt, soweit nicht die Europäische Zentralbank nach Nummer 1… …Schecks (Diskontgeschäft), 4. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft), 5… …. die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren für andere (Depotgeschäft), 6. die Tätigkeit als Zentralverwahrer im Sinne des Absatzes 6, 7. die… …Gewährleistungen für andere (Garantiegeschäft), 9. die Durchführung des bargeldlosen Scheckeinzugs (Scheckeinzugsgeschäft), des Wechseleinzugs… …für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft), 11. (weggefallen) 12. die Tätigkeit als zentrale… …Gegenpartei im Sinne von Absatz 31. (1a) 1 Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem… …Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über… …Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), 1b. der Betrieb eines multilateralen Systems, das die Interessen einer Vielzahl… …Finanzinstrumente führt (Betrieb eines organisierten Handelssystems), 2. die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im fremden Namen für fremde… …Rechnung (Abschlußvermittlung), 3. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BaFin

        Merkblatt der BaFin: Hinweise zur Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und Abs. 1a KWG von grenzüberschreitend betriebenen Bankgeschäften und/oder grenzüberschreitend erbrachten Finanzdienstleistungen


    Lieferung: 07/19
    …für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz – FinDAG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Erhebung… …Zweigstelle (§ 32 Abs. 1 in Verbindung mit § 53 KWG) in Deutschland gründen. Dies gilt grundsätzlich ebenfalls für Anbieter aus EWR-Staaten, die für ihre in… …führen. Für Unternehmen aus den EWR-Staaten besteht – unter den Voraussetzungen des § 53b KWG (sog. Notifizierungsverfahren/Europäischer Pass) – dagegen… …. 1 KWG – Kommentar Keine Einschränkung besteht für die sog. passive Dienstleistungsfreiheit 1 , d. h. das Recht der im Inland ansässigen Personen und… …gezielte Maßnahmen in Deutschland neue Kundenkreise erschließen wollen. Zu beachten ist insbesondere, dass sich für die betroffenen ausländischen Institute… …Tochter-/Schwester-/ Mutterunternehmen erbracht werden, das die Geschäfte dann im Namen und für Rechnung des inländischen Mutter-/Tochter-/Schwesterunternehmens… …entwickelten Anknüpfungsmerkmale bleiben für den Nachweis einer entsprechenden Absicht weiter von Bedeutung. In diesem Zusammenhang sind die von der Europäischen… …zuständigen Aufsichtsämter für den Internet-Vertrieb von ausländischen Investmentanteilen und für Angebote von Wertpapieren über Internet entwickelt ha- 1 Damit… …. 4 KWG für bestimmte Geschäftsbereiche gewähren kann. Die hier näher aufgeführten Kriterien geben die grundsätzlich von mir anzuwendenden Maßstäbe… …aufgeführten Bankgeschäfte und/oder die in § 1 Abs. 1a Satz 2 KWG aufgeführten Finanzdienstleistungen anzubieten. Kreditgeschäft/Kreditkonsortium • Maßgebend für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Verschwiegenheitspflicht


    Lieferung: 06/19
    …Schweigepflicht richtet sich ihrem Wortlaut nach nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sondern an bestimmte Einzelpersonen (die Bediensteten… …Bundesanstalt KWG, Erg.-Lfg. 6/19 Becker 7 6 7 8 9 115 § 9 KWG – Kommentar für Finanzdienstleistungsaufsicht – Näheres über diesen Personenkreis vgl. Anm. 22 ff… …Angehörigen der dem Bundesaufsichtsamt (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) übergeordneten Behörden gedacht (Beg.Reg.E. zu § 8). Damit… …Weitergabe von Kenntnissen über einzelne Institute seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) an das Bundesministerium der Finanzen ist… …Behörden“. Daran hat sich auch durch die Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamtes für das… …1807 BGB vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeldern gestatten. Nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Ersuchen des… …übertragener Aufgaben erforderlich ist, 18. den Ausschuss für Finanzstabilität oder den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, 19. die Bundesanstalt für… …Bundesanstalt selbst betrifft, spricht im Übrigen auch, dass diese immer nur durch die zu ihrer Vertretung berufenen natürlichen Personen handeln kann. Da für… …Satz 1 2. Alt.) § 9 gilt ferner für die Personen, deren sich die Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient (§ 4 Abs. 3 Gesetz über die… …Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (Kza 135a) nichts geändert. Die Bundesanstalt wurde im Geschäftsbereich des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten


    Lieferung: 06/19
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesbank regelt. Diese Vorschriften verblieben aus Zweckmäßigkeitsgründen im Kreditwesengesetz. Der… …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank stellen die Jahresabschlussunterlagen der Kreditinstitute und… …Anwendung von Zwangsmitteln nach § 17 Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Kza 135a) oder für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren… …Einreichungspflicht nicht befreit, da Kreditinstitute auch für die Dauer der Abwicklung der Aufsicht durch die Bundesanstalt und den Normen des KWG unterliegen… …(Prüfungsbericht) der Bundesanstalt und der für das Institut zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank in jeweils einfacher Ausfertigung unverzüglich nach… …Ausfertigung der Bundesanstalt 2 Näheres hierzu s. Anmerkung 14. 8 Becker KWG – Kommentar 115 § 26 und der für das Institut zuständigen Hauptverwaltung der… …eingehalten, und werden auch Hinweise der Hauptverwaltung der Bundesbank und der Bundesanstalt nicht beachtet, sind unter Umständen die Voraussetzungen für die… …Prüfungsbericht ist der Bundesanstalt und der für das betroffene Institut zuständigen Hauptverwaltung der Bundesbank jeweils in einfacher Ausfertigung einzureichen… …Institute haben den Jahresabschluss in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und den aufgestellten sowie… …später den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe des Satzes 2 jeweils unverzüglich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • BaFin zur Anpassung der Verwaltungspraxis zur Anrechnung von Instrumenten des harten Kernkapitals

    …Vollmachten beigefügt werden. Notifizierungsverfahren: Folgeemission nach Art. 26 Absatz 3 Unterabsatz 2 CRR Voraussetzung für dieses Verfahren sind unter… …aufgrund gekündigter Genossenschaftsanteile vorab genehmigt ist. mehr …   Kapitalmarktrecht Das Handbuch für die Praxis, ist seit mehr… …. Kapitalmarktrecht bietet Ihnen für die tägliche Praxis alle erforderlichen Textmaterialien, behördliche Bekanntmachungen, Rundschreiben, Verlautbarungen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verwaltungsvorschrift

    Die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute im Vierten Abschnitt des Dritten Buches des


    Lieferung: 05/19
    …Absätze 1 und 2a die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, in den Fällen des Absatzes 2 die Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für… …Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. (5) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übermittelt der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für… …HGB Drittes Buch, Abschnitt 4 413 Jahresabschlüsse Die ergänzenden Rechnungslegungsvorschriften für Kreditinstitute und… …. ERSTER UNTERABSCHNITT Ergänzende Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute Erster Titel Anwendungsbereich § 340 (1) Dieser… …Anforderungen auf Grund von Vorschriften, die wegen der Rechtsform oder für Zweigniederlassungen bestehen, bleiben unberührt. (2) Dieser Unterabschnitt ist auf… …auf Grund von Vorschriften, die wegen der Rechtsform oder für Zweigniederlassungen bestehen, bleiben unberührt. (5) Dieser Unterabschnitt ist auch auf… …Rechtsform oder für Zweigniederlassungen bestehen, bleiben unberührt. Zweiter Titel Jahresabschluß, Lagebericht, Zwischenabschluß § 340a Anzuwendende… …Vorschriften (1) Kreditinstitute, auch wenn sie nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betrieben werden, haben auf ihren Jahresabschluß die für große… …anderes bestimmt ist. Kreditinstitute haben außerdem einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen aufzustellen. (1a)… …, soweit die ausgewiesenen Beträge für die Beurteilung der Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind. (3) Sofern Kreditinstitute einer…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 23a Sicherungseinrichtung


    Lieferung: 04/19
    …der Einlagensicherheit geäußert. Aufgrund eines Schreibens der BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom Dezember 2008 hat der ZWA am 03… …, über die für die Sicherung geltenden Bestimmungen einschließlich Umfang und Höhe der Sicherung zu informieren. 3 Die Einleger bestätigen in Bezug auf… …gestellt. 9 Die dem Einleger gewährten Informationen dürfen für Werbezwecke nur auf das Einlagensicherungssystem und seine Funktionsweise hinweisen. 10 § 3… …Außerdem müssen auf Anfrage Informationen über die Bedingungen der Sicherung einschließlich der für die Geltendmachung der Entschädigungsansprüche… …Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank hierüber unverzüglich in Textform zu unterrichten. Eingefügt durch das Vierte KWG-Änderungsgesetz vom 21. 12. 1992 (BGBl… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. 04. 2002 (BGBl. I S. 1310). Geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2009/ 65/EG zur Koordinierung der Rechts- und… …Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-IV-UmsG) vom 22. 06. 2011 (BGBl. I S. 1126). Geändert durch Art. 3 des… …(DGSD-Umsetzungsgesetz) vom 28. 05. 2015 (BGBl. I S. 786). Inhaltsübersicht Einführung in den Themenkomplex „Einlagensicherung“ .................... 1–9 Motive für… …............................................ 2–4 Erstmalige Einführung vorzuhaltender finanzieller Mittel ...................... 5 Besondere Regelungen für institutsbezogene Sicherungssysteme… …........................................ 13 Kommentierung der wesentlichen, für Einleger aus dem praktischen Betrieb eines Einlagensicherungssystems relevanten Absätze ............... 14–41…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung


    Lieferung: 03/19
    …damit den ausdrücklichen gesetzlichen Auftrag für die jeweils zuständige Bankenaufsichtsbehörde 1 – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank festgelegt hatte, wurde der Adressatenkreis mit dem… …Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 und gegebenenfalls unter Berücksichtigung von Empfehlungen des European Systemic Risk Board (ESRB) für das… …Finanzsystem darstellt. 2 Die Bundesanstalt arbeitet hierbei mit der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe des § 7 zusammen. (2) 1 Die Aufsichtsbehörde bewertet… …Fassung festgelegten Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko ein internes Modell verwendet; 2. die Fähigkeit eines Instituts, auf Grund von gemäß… …Grundsätze und Verfahren, die ein Institut für das Management des Risikos eingeführt hat, das trotz des Einsatzes anerkannter Kreditrisikominderungstechniken… …bei dem Institut verbleibt; KWG, Erg.-Lfg. 3/19 Wehmeier 1 115 § 6b KWG – Kommentar 6. die Angemessenheit der Eigenmittel, die ein Institut für… …Verbriefungen hält, für die es als Originator gilt, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Substanz der Transaktion und des Grads an erreichter… …Risikoübertragung; die Aufsichtsbehörde überwacht in diesem Zusammenhang, ob ein Institut außervertragliche Unterstützung für eine Transaktion leistet; 7. die… …Instituts, wie es aus den Indikatoren für eine übermäßige Verschuldung hervorgeht, wozu auch die gemäß Artikel 429 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 7 8 9 10 11 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück