• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (476)
  • Titel (39)

… nach Inhalt

  • Kommentare (257)
  • Autorenvorschriften (155)
  • Sonstiges (47)
  • Meldungen (17)

… nach Jahr

  • 2026 (17)
  • 2025 (36)
  • 2024 (20)
  • 2023 (42)
  • 2022 (34)
  • 2021 (18)
  • 2020 (47)
  • 2019 (13)
  • 2018 (21)
  • 2017 (20)
  • 2016 (15)
  • 2015 (16)
  • 2014 (7)
  • 2013 (3)
  • 2012 (30)
  • 2011 (13)
  • 2010 (3)
  • 2009 (8)
  • 2008 (1)
  • 2007 (3)
  • 2006 (5)
  • 2005 (6)
  • 2004 (5)
  • 2003 (2)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (36)
  • 1999 (2)
  • 1998 (1)
  • 1997 (10)
  • 1996 (3)
  • 1995 (5)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (7)
  • 1991 (2)
  • 1990 (1)
  • 1989 (1)
  • 1987 (1)
  • 1985 (2)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1974 (1)
  • 1972 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (3)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (250)
  • BAKred (87)
  • BaFin (33)
  • Materialien (33)
  • Verordnung (15)
  • Gesetz (10)
  • Sonstige (7)
  • LiqV-Kommentar (5)
  • Verzeichnis (4)
  • Gesetzestext Vor (3)
  • Amtliche Begründung (2)
  • EU-Recht (2)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • LZB NRW (1)
  • RechKredV-Kommentar (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

476 Treffer, Seite 33 von 48, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46b Insolvenzantrag


    Lieferung: 01/10
    …entsprechend anzuwenden. Eingefügt durch die Zweite KWG-Novelle zur Schaffung eines Sonderinsolvenzrechts für Kreditinstitute. Geändert durch die Dritte… …. Mit der Dritten KWG-Novelle wurde für sämtliche Kreditinstitute festgelegt, dass unabhängig von der Rechtsform neben der Zahlungsunfähigkeit auch… …Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Institute sind gem. § 1 Abs. 1b Kreditinstitute (vgl. § 1 Abs. 1) und Finanzdienstleistungsinstitute (vgl. § 1 Abs… …. 1a). Bei Einfügung des § 46b in das Kreditwesengesetz umfasste der Anwendungsbereich zunächst nur Kreditinstitute. Mit der Sechsten KWG-Novelle wurden… …, einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Die BaFin hat auf ihrer Internetseite Listen der zugelassenen Kreditinstitute bzw… …. Durch den mit der Dritten KWG-Novelle eingefügten Satz 3 wurde für alle Kreditinstitute neben dem Insolvenzgrund der Zahlungsunfähigkeit auch der der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 51 Kosten und Gebühren


    Lieferung: 04/96
    …Kreditinstitute nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges umgelegt und vom Bundesaufsichtsamt nach den Vorschriften des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes beigetrieben… ….. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1–1 a Erstattungspflicht der Kreditinstitute.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2–3 Kosten nach § 51 Abs. 1… …war trotz der Möglichkeit, diese Kosten gemäß § 40 KWG 1939 auf die Kreditinstitute umzulegen, nicht einheitlich (z. B. hatte Bayern auf eine Erstattung… …Bankaufsicht entstehen, sollen dagegen nicht auf die Kreditinstitute umgelegt werden, da ein Teil der Arbeiten ohnehin in den Aufgabenbereich der Notenbank fällt… …anteilig auf die einzelnen Kreditinstitute nach Maßgabe ihres Geschäftsumfanges umzulegen und nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes… …i c h t b e a n s t a n d e t . Erstattungspflicht der Kreditinstitute Gemäß § 51 wird die dem Bund gegenüber bestehende Erstattungspflicht der… …Kreditinstitute (für tatsächliche Haushaltsausgaben des Bundesaufsichtsamtes) unterschieden nach Kosten § 51 Abs. 1 Gebühren § 51 Abs. 2 Sonderkosten § 51 Abs. 3… …. 4 Die Kreditinstitute haben dem Bund 90 v. H. dieser Kosten des Bundesaufsichtsamtes (Umlagebetrag) zu erstatten, § 51 Abs. 1 Satz 1. E r s t a t - t… …u n g s p f l i c h t i g sind alle Kreditinstitute (gemäß § 53 also auch inländische Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in einem anderen… …sind danach nur Kreditinstitute, die sich im Zustand der Liquidation befinden oder nach § 2 Abs. 4 freigestellt oder von der Vorschrift des § 62 Abs. 4…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 52 Sonderaufsicht


    Lieferung: 07/10
    …für alle Kreditinstitute in gleicher Weise Anwendung finden muss im Gegensatz zu § 49 KWG 1939 die Befugnisse aus dem KWG auch gegenüber solchen… …allgemeingültige Mindestnormen für alle Kreditinstitute enthält, können anstaltsaufsichtliche Normen schärfere Rechtsanforderungen enthalten. Bei geringeren… …Kreditinstitute dürfte als andere staatliche Aufsicht im Sinne des § 52 anzusehen sein (vgl. so auch Kokemoor in Beck / Samm, Kommentar zum Kreditwesengesetz, § 52…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 56 Ordnungswidrigkeiten


    Lieferung: 08/11
    …Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) vom 9. Dezember 2010… …geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute


    Lieferung: 01/11
    …KWG Kommentar 115 §61 SIEBENTER ABSCHNITT Übergangs- und Schlußvorschriften § 61 Erlaubnis für bestehende Kreditinstitute Soweit ein Kreditinstitut… …bedurften nämlich diejenigen Kreditinstitute, die schon bei seinem Inkrafttreten bestanden, keiner Erlaubnis. So gab es beim Inkrafttreten des geltenden… …förmliche Erlaubnis befugtermaßen Bankausgestattet waren. 2 Im Interesse einer einheitlichen Rechtsbehandlung sämtlicher Kreditinstitute vor allem im… …Bestimmung die Erteilung der Erlaubnis nach § 32 für die bei Inkrafttreten des neuen KWG bestehenden Kreditinstitute, soweit sie zu diesem Zeitpunkt (1. 1… …die „erlaubnislosen“ Kreditinstitute gilt oder auch für solche, die bereits eine förmliche Erlaubnis der früheren Bankaufsichtsbehörde besitzen, da… …des jetzigen KWG bestehende Kreditinstitute gedacht zu haben, was von Schork (§ 61 Anm. 2) im entgegengesetzten Sinne ausgelegt wird. Stand einem… …laufen beginnt. Haben also solche Kreditinstitute ihre bankgeschäftliche Tätigkeit nicht bis zum 31. 12 .1962 wieder aufgenommen, ihr Recht hierzu also…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 62 Überleitungsbestimmungen


    Lieferung: 01/11
    …Mindestanforderungen für alle Kreditinstitute; Bundes- und Landesrecht, das für bestimmte Arten von Kreditinstituten schärfere Anforderungen stellt, bleibt unberührt… …(vgl. dazu Kza 810) und des Rechts einzelner Kreditinstitute, deren Geschäftstätigkeit durch besondere Gesetze geregelt ist (z. B. Kreditanstalt für… …Fassung genannten ehemaligen Kreditinstitute (Deutsche Reichsbank, Deutsche Golddiskontbank, Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden und Deutsche… …die Organe der staatlichen Wohnungspolitik gemäß Art. 23 aus dem Kreis der nach § 2 KWG von den Bestimmungen des Gesetzes freigestellten Kreditinstitute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 63a Sondervorschriften für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet


    Lieferung: 03/03
    …betreiben durfte, gilt die Erlaubnis nach § 32 als erteilt. (2) Die Bundesanstalt kann Gruppen von Kreditinstituten oder einzelne Kreditinstitute mit Sitz in… …Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland nicht mehr besteht. 1 Erlaubnisregelung – Absatz 1 Dieser Absatz hat die Erlaubniserteilung für Kreditinstitute nach… …erteilt, einzelne Kreditinstitute oder Gruppen von Kreditinstituten mit Sitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet1 ) aus besonderen… …Gebrauch gemacht. Danach sind Kreditinstitute mit Sitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet1 ), die vor dem 1. Juli 1990 vergebene… …: „Gemäß § 63 a Abs. 42 ) KWG werden Kreditinstitute mit Sitz in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet, die vor dem 1. Juli 1990 vergebene… …dieses Zeitraums haben die Kreditinstitute, die diese Regelung in Anspruch nehmen, dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und der Hauptverwaltung der…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 64 Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost


    Lieferung: 07/99
    …Bundespost POSTBANK. Da die Streichung der „Deutschen Bundespost“ in § 2 Abs. 1 Nr. 2 aus dem Katalog der nicht als Kreditinstitute geltenden Institutionen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 02/98
    …anwenden. (4) Kreditinstitute, die am 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis nach § 32 verfügen, brauchen die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b erst ab 1. Oktober 1998… …anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Kreditinstitute, welche die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b nicht anwenden, die Vorschriften der §§ 10, 10 a, 13 und 13 a… …in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1996 (BGBl. I S. 64) anzuwenden. Die in Satz 1 genannten Kreditinstitute haben dem Bundesaufsichtsamt… …Bekanntmachung vom 22. Januar 1996 anwenden. Soweit die in Satz 1 genannten Kreditinstitute die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies dem… …. Nach dem neuen Abs. 1 wird für Kreditinstitute, die am 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis als Einlagenkreditinstitut (§ 1 Abs. 3 d Satz 1) verfügen… …Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 a Satz 2) als erteilt gilt. Danach können diejenigen Kreditinstitute, die zum 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis als… …Kreditinstitute aber vor dem 1. Oktober 1998 die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - RechKredV-Kommentar

    Sparverkehrsvorschriften - § 21 Abs. 4 RechKredV - Kommentierung -


    Lieferung: 08/12
    …VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a. 418 Anh. 2 KWG, Erg.-Lfg. 8/12 11 418 Anh. 2 VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a… …Spar- und Einlagengeschäft der Kreditinstitute nicht mehr erforderlich seien. Der Sparer sei in hohem Maße ertragsbewußt und mit einer ganzen Reihe von… …Einfluß auf die Zinsgestaltung der Kreditinstitute durch die Dritte KWG-Novelle sei vom Gesetzgeber nicht mehr sicherzustellen, daß Spareinlagen zum… …ü r d i e D e f i n i t i o n d e r S p a r e i n l a g e ist die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV – Kza 418). Mit… …der Vierten KWG-Novelle ist in der Vorschrift des § 11 über die Liquidität der Kreditinstitute bestimmt worden, daß bei den Liquiditätsgrundsätzen des… …Rechnungslegung der Kreditinstitute insoweit zustimmungspflichtig ist (Begr. FinA – 4. ÄGKWG – Kza 596, S. 10; Kza 115 § 11 Anm. 6). Das Bundesaufsichtsamt bleibt… …durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 18. Juni 1993 (BGBl. I S. 924) in § 21 Abs. 4… …Jahr steigt, gilt mein Schreiben an die Spitzenverbände der Kreditinstitute vom 10. Juli 1972 (I 3 – 242 – 5 / 72; abgedruckt bei Reischauer-Kleinhans… …und erst durch Vorlage beim Kreditinstitute und Gutschrift zur Spareinlage werden (s. o. Anm. 5); Quittungen bei einem Sparverein, die nur den Anteil am… …können Kreditinstitute Einlagen als Spareinlagen und unter der Bezeichnung „Spareinlage“ hereinnehmen, auch ohne daß diese die Voraussetzungen und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 31 32 33 34 35 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück