• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (478)
  • Titel (39)

… nach Inhalt

  • Kommentare (259)
  • Autorenvorschriften (155)
  • Sonstiges (47)
  • Meldungen (17)

… nach Jahr

  • 2026 (21)
  • 2025 (36)
  • 2024 (20)
  • 2023 (42)
  • 2022 (34)
  • 2021 (16)
  • 2020 (47)
  • 2019 (13)
  • 2018 (21)
  • 2017 (20)
  • 2016 (15)
  • 2015 (16)
  • 2014 (7)
  • 2013 (3)
  • 2012 (30)
  • 2011 (13)
  • 2010 (3)
  • 2009 (8)
  • 2008 (1)
  • 2007 (3)
  • 2006 (5)
  • 2005 (6)
  • 2004 (5)
  • 2003 (2)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (36)
  • 1999 (2)
  • 1998 (1)
  • 1997 (10)
  • 1996 (3)
  • 1995 (5)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (7)
  • 1991 (2)
  • 1990 (1)
  • 1989 (1)
  • 1987 (1)
  • 1985 (2)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1974 (1)
  • 1972 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (3)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (252)
  • BAKred (87)
  • BaFin (33)
  • Materialien (33)
  • Verordnung (15)
  • Gesetz (10)
  • Sonstige (7)
  • LiqV-Kommentar (5)
  • Verzeichnis (4)
  • Gesetzestext Vor (3)
  • Amtliche Begründung (2)
  • EU-Recht (2)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • LZB NRW (1)
  • RechKredV-Kommentar (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

478 Treffer, Seite 34 von 48, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 02/98
    …anwenden. (4) Kreditinstitute, die am 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis nach § 32 verfügen, brauchen die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b erst ab 1. Oktober 1998… …anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Kreditinstitute, welche die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b nicht anwenden, die Vorschriften der §§ 10, 10 a, 13 und 13 a… …in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 1996 (BGBl. I S. 64) anzuwenden. Die in Satz 1 genannten Kreditinstitute haben dem Bundesaufsichtsamt… …Bekanntmachung vom 22. Januar 1996 anwenden. Soweit die in Satz 1 genannten Kreditinstitute die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies dem… …. Nach dem neuen Abs. 1 wird für Kreditinstitute, die am 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis als Einlagenkreditinstitut (§ 1 Abs. 3 d Satz 1) verfügen… …Finanzdienstleistungen (§ 1 Abs. 1 a Satz 2) als erteilt gilt. Danach können diejenigen Kreditinstitute, die zum 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis als… …Kreditinstitute aber vor dem 1. Oktober 1998 die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - RechKredV-Kommentar

    Sparverkehrsvorschriften - § 21 Abs. 4 RechKredV - Kommentierung -


    Lieferung: 08/12
    …VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a. 418 Anh. 2 KWG, Erg.-Lfg. 8/12 11 418 Anh. 2 VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a… …Spar- und Einlagengeschäft der Kreditinstitute nicht mehr erforderlich seien. Der Sparer sei in hohem Maße ertragsbewußt und mit einer ganzen Reihe von… …Einfluß auf die Zinsgestaltung der Kreditinstitute durch die Dritte KWG-Novelle sei vom Gesetzgeber nicht mehr sicherzustellen, daß Spareinlagen zum… …ü r d i e D e f i n i t i o n d e r S p a r e i n l a g e ist die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute (RechKredV – Kza 418). Mit… …der Vierten KWG-Novelle ist in der Vorschrift des § 11 über die Liquidität der Kreditinstitute bestimmt worden, daß bei den Liquiditätsgrundsätzen des… …Rechnungslegung der Kreditinstitute insoweit zustimmungspflichtig ist (Begr. FinA – 4. ÄGKWG – Kza 596, S. 10; Kza 115 § 11 Anm. 6). Das Bundesaufsichtsamt bleibt… …durch die Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 18. Juni 1993 (BGBl. I S. 924) in § 21 Abs. 4… …Jahr steigt, gilt mein Schreiben an die Spitzenverbände der Kreditinstitute vom 10. Juli 1972 (I 3 – 242 – 5 / 72; abgedruckt bei Reischauer-Kleinhans… …und erst durch Vorlage beim Kreditinstitute und Gutschrift zur Spareinlage werden (s. o. Anm. 5); Quittungen bei einem Sparverein, die nur den Anteil am… …können Kreditinstitute Einlagen als Spareinlagen und unter der Bezeichnung „Spareinlage“ hereinnehmen, auch ohne daß diese die Voraussetzungen und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

        Schreiben des BAK vom 10. März betr. Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Gewährung von Krediten an Konzernunternehmen – § 18 KWG


    Lieferung: 07/10
    …von Ihnen vorgetragenen Argumente an meiner Auffassung fest, daß sich die Kreditinstitute bei Kreditgewährungen an Konzernunternehmen grundsätzlich… …Kreditinstitute liegen kann. Demgegenüber besitzt die bisherige Regelung den nicht gering zu schätzenden Vorteil einer unkomplizierten Handhabung, ohne daß dabei…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes


    Lieferung: 06/09
    …von Kooperationen oder bei Portfoliokäufen, können für andere Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen erstellte Gutachten zugrunde gelegt werden…
  • Dokumententyp - BaFin

        Rundschreiben 9/2006 WA der BaFin


    Lieferung: 05/07
    …Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Abschlussprüfer in Betracht. Gleiches gilt gemäß § 340 k Abs. 1 HGB für Kreditinstitute, unabhängig… …von ihrer Bilanzsumme. Für Kreditinstitute in der Rechtsform einer Genossenschaft, eines rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins oder einer Sparkasse… …Kreditinstitute ist daher nicht Gegenstand dieses Schreibens. Gem. § 319 Abs. 1 Satz 3 HGB dürfen Prüfer nur noch dann den Jahresabschluss prüfen, wenn sie sich…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 01/03
    …und die §§ 10 a, 11 und 13 bis 13 b anwenden. (4) Kreditinstitute, die am 1. Januar 1998 über eine Erlaubnis nach § 32 verfügen, brauchen die §§ 10, 10… …a und 13 bis 13 b erst ab 1. Okto- KWG, Erg.-Lfg. 1 / 03 1 115 vor § 64 e ber 1998 anzuwenden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Kreditinstitute, welche… …(BGBl. I S. 64) anzuwenden. Soweit die in Satz 1 genannten Kreditinstitute die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies der Bundesanstalt und…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor § 64h Übergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie


    Lieferung: 03/07
    …KSA die Anforderungen des Grundsatzes I der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Kreditinstitute in der Fassung der Bekanntmachung vom…
  • Dokumententyp - Gesetzestext Vor

    Vor ? 64m ?bergangsvorschriften zum Gesetz zur Umsetzung der ge?nderten Bankenrichtlinie und der ge?nderten Kapitalad?quanzrichtlinie


    Lieferung: 04/11
    …geltenden Fassung erfüllt, die dort getroffenen Regelungen fort. (2) Kreditinstitute, die die in § 10 Absatz 2 Satz 3 bis 5 enthaltenen Anrechnungsgrenzen zum…
  • Dokumententyp - BAKred

    Erläuterungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zur Bekanntmachung über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute


    Lieferung: 04/99
    …erfolgten Änderungen der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute und der Umstrukturierungen in der Kreditwirtschaft. Der neue Grundsatz II weist als… …Grundsatz II zu ermitteln haben, für die § 11 KWG gilt. Es handelt sich um • Kreditinstitute (einschließlich inländischer Zweigstellen von Unternehmen mit… …Orderschuldverschreibungen handelt, und Forderungen aus befristeten Transaktionen des ESZB. Zur Abgrenzung von Forderungen an Kreditinstitute (Nr. 2) und Forderungen an Kunden… …. 59 / 60): Als Kreditinstitute werden die Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 Satz 1 KWG) mit Sitz im Geltungsbereich des KWG einschließlich der Zweigstellen… …gemäß § 53 KWG angesehen. Hinzu kommen die ausländischen Kreditinstitute, auf die die Definition für Kreditinstitute mit Sitz in der Zone A aus Artikel 2… …Bankrechtskoordinierungsrichtlinie (1. BKRL) zugelassenen Kreditinstitute einschließlich deren Zweigniederlassungen in Drittländern sowie diejenigen in anderen Staaten der Zone A… …zugelassenen Kreditinstitute, auf die die Kreditinstitutsdefinition des Artikel 1 erster Anstrich der 1. BKRL gilt, einschließlich ihrer Zweigstellen… …Verfügung stehenden Zahlungsmittel keine weitere Bedeutung, da Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden insoweit gleichbehandelt werden… …wird unter Nr. 4 angerechnet. Nicht darunter sind die Wechselkredite zu erfassen, die als Bestandteil der Forderungen an Kreditinstitute (Nr. 2) und an…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Kreditinstitute vom 18.09.1992 – weggefallen


    Lieferung: 05/00
    …Überschreitungen der Obergrenzen des Grundsatzes Ia durch Kreditinstitute vom 18. September 1992 (Bundesanzeiger Nr. 186 vom 2. Oktober 1992) Aufgehoben und ersetzt…
◄ zurück 32 33 34 35 36 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück