• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Inhalt
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2025"
    (Auswahl entfernen)

… nach Inhalt

  • Kommentare (49)
  • Meldungen (2)
  • Autorenvorschriften (1)
  • Sonstiges (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (49)
  • Gesetz (1)
  • Verzeichnis (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

53 Treffer, Seite 4 von 6, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen


    Lieferung: 05/25
    …Finanzholdings einzureichenden Beteiligungsanzeigen vgl. Rn. 3. 1 Tab. 1: Anzeigepflichten der Institute gem. § 7 AnzV (Aktivische Beteiligungen; Befreiung von der… …Bundesbank ergibt sich aus dem Schreiben dieser Behörde an alle Institute und Verbände vom 14. 03. 2023. Die Deutsche Bundesbank hat damit von der in § 1 Abs… …. 3). Institute, die unter der direkten Aufsicht der EZB stehen (Significant Institutions, SIs; vgl. Rn. 2 zu § 1 AnzV) reichen ihre Anzeigen zusätzlich… …Institute oder Finanzinstitute 3 (Art. 4 Abs. 1 Nr. 3, 26 CRR), die Tochterunternehmen sind oder an denen eine Beteiligung gehalten wird, aus dem… …Abs. 1 S. 1 CRR: CRR-Kreditinstitute (sowie Institute, die nach § 1a KWG i. v. m. Art. 11 CRR eine Konsolidierung vorzunehmen haben… …, Finanzholdinggesellschaften und gemischte Finanzholdinggesellschaften) nehmen eine Vollkonsolidierung aller CRR-Kreditinstitute (sowie der Institute, die nach § 1a KWG als… …, Beteiligungen zu erwerben oder zu halten, sofern keine Beteiligungen an einem Unternehmen der Finanzbranche gehalten werden. Institute, Versicherungsunternehmen… …Finanzbranche zählen Institute, Finanzinstitute, Versicherungsunternehmen und Rückversicherungsunternehmen (vgl. Rn. 8). 8 Albert AnzV – Kommentar 125 § 7 AnzV… …. 18 CRR zu konsolidieren sind; Institute, die nach § 1a KWG als CRR-Kreditinstitute gelten und die nicht ausschließlich über eine Erlaubnis verfügen… …, KWG/CRR, Erg.-Lfg. 5/25 Albert 11 6 7 125 § 7 AnzV AnzV – Kommentar die Tätigkeit einer zentralen Gegenpartei auszuüben, gelten hierbei als Institute im…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 03/25
    …Institute, die nach § 1a in Verbindung mit Artikel 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Konsolidierung vorzunehmen haben. 3 Nachgeordnete Unternehmen sind… …Unternehmen, die nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu konsolidieren sind oder freiwillig konsolidiert werden; Institute, die nach § 1a als… …12 auszuüben, gelten hierbei als Institute im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 4 Abweichend von Satz 2 kann die Bundesanstalt… …Unternehmen, die nach Artikel 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zu konsolidieren sind oder freiwillig konsolidiert werden. 4 Institute, die nach § 1a als… …12 auszuüben, gelten hierbei als Institute im Sinne des Artikels 18 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013. 5 Die Bundesanstalt hat gegenüber einem… …Deutschen Bundesbank ergeht. 3 Vor Erlass der Rechtsverordnung sind die Spitzenverbände der Institute anzuhören. (8) 1 Das übergeordnete Unternehmen ist für… …befreit, wenn sämtliche gruppenangehörigen Institute die Artikel 92 bis 386, 429 bis 429g sowie 430 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a, b, e bis g und… …Institute und Unternehmen festgelegt. Durch die Fünfte KWG-Novelle wurde der Konsolidierungskreis – wie bereits unter Anmerkungen 5 und 6 ausgeführt –… …Nr. 6 a. F.), sind in die Konsolidierung einzubeziehen. An sich deutete der Wortlaut des § 2 Abs. 7 darauf hin, dass diese Institute nicht… …, wenn ihre Tochterunternehmen ausschließlich oder hauptsächlich Institute oder Finanzunternehmen sind, wovon mindestens ein Tochterunternehmen ein…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über das Kreditwesen – Kreditwesengesetz – KWG


    Lieferung: 04/25
    …sanktionierten Personen § 2 Ausnahmen § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören § 2b… …die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute § 8d (weggefallen) § 8e… …Text Zweiter Abschnitt Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gemischte… …systemrelevante Institute § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global… …systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute § 10i Kombinierte Kapitalpufferanforderung § 10j Anforderung an den Puffer der… …Verschuldungsquote § 11 Liquidität § 12 Potentiell systemrelevante Institute § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen 2. Kreditgeschäft § 13 Großkredite… …Hinweispflichten der Institute KWG – Text 106 5. Besondere Pflichten der Institute, ihrer Geschäftsleiter sowie der Finanzholding- Gesellschaften, der gemischten… …Zahlungsverkehr; Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute § 25g Einhaltung der besonderen… …durch die Institute 5c. Offenlegung 5d. Besondere Pflichten bei qualifizierter Kryptoverwahrung § 26b Vermögenstrennung KWG, Erg.-Lfg. 2/25 13 106 KWG –… …Bestimmung von Prüfungsinhalten 7. Befreiungen § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung Dritter Abschnitt Vorschriften über die Beaufsichtigung der Institute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BT 3.2 Berichte der Risikocontrolling-Funktion


    Lieferung: 01/25
    …Institute selbst die Schnelligkeit und Frequenz der Berichterstattung für Stresszeiten definieren (vgl. auch BCBS 239, Grundsatz 10). Aufgrund der… …3 Institute haben einen monatlichen Risikobericht über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation zu erstellen (vgl. BT 3.2 Tz. 5), – für mit… …die überwiegende Zahl der deutschen Institute dürfte in der Regel ein vierteljährlicher Berichtsrhythmus – außerhalb von Stresszeiten – ausreichend sein… …. 3, Erläuterungen und Kommentierung zu BTO 1.1 Tz. 5). Anforderungen an eine Berichterstattung für Institute mit hohem NPL- Bestand wurden in BT 3.2 Tz… …. 3 im Zuge der 6. MaRisk-Novelle 2021 ergänzt (Buchst. i). Sofern Institute einen hohen NPL-Bestand haben, d. h. Institute mit einer Quote notleidender… …etwaige untertägige Liquiditätsrisiken ist gesondert einzugehen. 4 Bedeutende oder kapitalmarktorientierte Institute haben den Risikobericht über die… …Gesellschaftskonstruktionen und aus verschiedenen Fremdwährungen sowie etwaige untertägige Liquiditätsrisiken. Für bedeutende und kapitalmarktorientierte Institute gelten… …und kapitalmarktorientierte 1 Institute besteht hingegen ein kürzerer Berichtsturnus. Sie haben den Risikobericht über die Liquiditätsrisiken und die… …kapitalmarktorientierte Institute (s. o., Anm. 3) haben gem. BT 3.2 Tz 5 Satz 5 zusätzlich über die Höhe, Qualität und Zusammensetzung der Liquiditätspuffer zu berichten… …. Diese Anforderung ist auch in Zusammenhang mit den Anforderungen von BTR 3.2 Tz. 2 zu lesen, wonach kapitalmarktorientierte Institute in der Lage sein…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 49 Erfordernis von Abzügen im Falle von Konsolidierung, zusätzlicher Beaufsichtigung oder institutsbezogenen Sicherungssystemen


    Lieferung: 04/25
    …, Erg.-Lfg. 4/25 Smit 1 1000 Art. 49 CRR – Kommentar (2) Institute, die der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis gemäß Teil I Titel II Kapitel 2… …bis v sind erfüllt, i) die Institute fallen unter das gleiche institutsbezogene Sicherungssystem nach Artikel 113 Absatz 7, ii) die zuständigen Behörden… …. 49 v) die in das jeweilige institutsbezogene Sicherungssystem einbezogenen Institute erfüllen zusammen auf konsolidierter Basis oder auf Basis der… …Art. 133 Abs. 3 i. V. m. Art. 113 Abs. 5 CRR und beträgt grundsätzlich 100 % 6 . Ebenfalls können auch Institute, die im Rahmen der aufsichtlichen… …institutsbezogenen Sicherungssysteme nur die FINREP-Datenpunkte zu liefern haben, die durch alle ihre Institute auch auf Einzelebene zu melden sind. Diese FINREP-…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 314 Geschäftsindikator


    Lieferung: 03/25
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 314 Artikel 314 Geschäftsindikator (1) 1 Institute berechnen ihren Geschäftsindikator gemäß folgender Formel: BI = ILDC +… …Systeme für die Überwachung und Einstufung operationeller Risiken verfügt, können Institute, die Mitglied eines institutsbezogenen Sicherungssystems sind… …Instituten erhalten oder an Institute zahlen, welche Mitglied desselben institutsbezogenen Sicherungssystems sind. Etwaige Verluste, die sich aus den damit… …........................................................... 28 Vom Geschäftsindikator ausgenommene Posten (Abs. 7) ....................... 32 Institute mit einer Tätigkeitsdauer von weniger als drei Jahren (Abs… …auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, Anhang IV. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 3/25… …Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der… …aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, Anhang IV. 12 Kirsch CRR – Kommentar 1000 Art. 314… …auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, Anhang IV. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 3/25… …die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014, Anhang IV. 16 Kirsch CRR – Kommentar 1000… …. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die aufsichtlichen Meldungen der Institute und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) Nr…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 19 Aus dem aufsichtlichen Konsolidierungskreis ausgenommene Unternehmen


    Lieferung: 03/25
    …Aufsicht über die Institute vernachlässigt werden kann; c) nach Auffassung der zuständigen Behörden, die für die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis… …(regelmäßig besteht ein rechtlicher und/oder faktischer Haftungsverbund der gruppenangehörigen Unternehmen) sichergestellt werden. 3 Institute, die zur… …177/201), heißt es hierzu: „Um für die Institute einer Gruppe ein angemessenes Maß an Solvenz zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass die… …, den Arbeitsaufwand für die Institute (und anderen konsolidierungspflichtigen Unternehmen) insofern zu begrenzen als nachgeordnete Unternehmen, die aus… …Folgewirkungen für die Berechnung der Eigenmittel bzw. Eigenmittelanforderungen. Übergeordnete Institute müssen bei der Berechnung der Eigenmittel auf Einzel- und… …Intragruppenforderungen gem. Art. 113 Abs. 6 CRR entfällt. Institute, die gem. Art. 19 CRR nicht in die Konsolidierung einbezogen sind, müssen auf Einzelinstitutsbasis für… …unter der direkten Aufsicht der EZB stehenden Institute sind nach der Verwaltungspraxis der EZB zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen (vgl. Rn. 24… …Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor), ABl. L v. 19. 06. 2024. 6 Albert CRR – Kommentar 1000 Art. 19 bzw. Abs. 2 CRR jeweils nur noch auf Institute und Finanzinstitute… …diejenigen Institute, die nach § 1a KWG i. V. m. Art. 11 CRR, d. h. aufgrund nationaler Erwägungen, eine Konsolidierung vorzunehmen haben. Dementsprechend… …Anspruch nehmen, sondern auch diejenigen Institute, die „nur“ nach deutschem Recht zur Konsolidierung verpflichtet sind. Die Befreiungsmöglichkeiten gelten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 25 bis 35 Vorbemerkungen


    Lieferung: 04/25
    …fortan im Mittelpunkt dieser Regelungen. So wird durch erhöhte Mindestquoten 9 die Bedeutung dieser Kapitalkategorie betont und der Betrag, den Institute… …17 . Diese Anforderung betrifft dabei in erster Linie global systemrelevante Institute und sogenannte Top-Tier Institute 18 . Bei allen anderen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 48 Schwellenwerte für Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals


    Lieferung: 04/25
    …Ausnahmen vom Abzug von Posten des harten Kernkapitals (1) Institute brauchen bei den Abzügen nach Artikel 36 Absatz 1 Buchstaben c und i die Beträge der…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 110a Überwachung vertraglicher Vereinbarungen, die keine Zusagen sind


    Lieferung: 05/25
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 110a Artikel 110a Überwachung vertraglicher Vereinbarungen, die keine Zusagen sind Institute überwachen vertragliche…
◄ zurück 2 3 4 5 6 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück