Art. 92a CRR ergänzt die in Art. 92 CRR vorgegebenen Eigenmittelvorgaben für global systemrelevante Institute (G-SRI) und legt diesen Mindestquoten für die Summe vorzuhaltender Eigenmittel und berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten auf. Auf diese Weise wird in der EU der sog. Standard zur Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit oder auch "TLACStandard" (Total Loss Absorbing Capacity) umgesetzt, den der Rat für Finanzstabilität (Financial Stability Board) für global systemrelevante Banken im November 2015 veröffentlicht hatte.
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