Liquiditätsrisiken sind nach AT 2.2 Tz. 1 grundsätzlich als wesentlich einzustufen, da die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eine strikte Nebenbedingung jeglicher bankbetrieblichen Tätigkeit ist. Damit verbundene Risikokonzentrationen sind im Rahmen der Risikoinventur zu berücksichtigen. Bei der Betrachtung der Liquiditätsrisiken sind externe (z. B. gesamtwirtschaftliche Änderungen der Rahmenbedingungen) und institutsindividuelle Aspekte (z. B. negative Schlagzeilen, Ratingveränderungen) einzubeziehen. Wegen Einzelheiten zur Risikoinventur siehe weitergehend die Kommentierung zu AT 2.2 Tz. 1 und 2.
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