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KWG/CRR

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57 Treffer, Seite 3 von 6, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV


    Lieferung: 05/23
    …Finanzdienstleistungsinstitut, 3. das Versicherungsunternehmen, 4. der Pensionsfonds oder 5. das Unternehmen mit Sitz im Inland, dessen Haupttätigkeit der Erwerb und das Halten… …Unternehmen nach § 1 Nummer 3 bis 5, sind die Anzeigen nach § 17 Absatz 1 und 2 sowie § 18 Absatz 3 Satz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes und die Anzeigen… …diese in Prozent anzugeben. Bei indirekt gehaltenen Anteilen sind zusätzlich die vermittelnden Unternehmen mit den von ihnen gehaltenen Kapital- oder… …. Komplexe Beteiligungsstrukturen liegen insbesondere vor bei Beteiligungen, die gleichzeitig direkt und indirekt über ein oder mehrere Unternehmen, über… …Unternehmen, die Personen nach Nummer 7 wahrnehmen. § 8a Zusätzliche Unterlagen und Erklärungen bestimmter Anzeigepflichtiger (1) Ist der Anzeigepflichtige… …Anzeigepflichtige eine natürliche Person ist, gegen ein von ihm derzeit oder in den letzten zehn Jahren geleitetes oder kontrolliertes Unternehmen, oder, sofern der… …Anzeigepflichtige keine natürliche Person ist, gegen ein von ihm kontrolliertes Unternehmen 1. ein Strafverfahren geführt wird oder zu einem früheren Zeitpunkt ein… …dieser Unternehmen in sonstiger Weise vom Betrieb eines Gewerbes oder von der Vertretung und Führung von dessen Geschäften ausgeschlossen worden ist oder… …sind ebenfalls anzuzeigen. Für jede natürliche Person und für jedes Unternehmen ist jeweils ein gesondertes Formular zu verwenden. Angaben zur… …Zuverlässigkeit für vom Anzeigepflichtigen geleitete oder kontrollierte Unternehmen können in einem einzigen Formular unter Beifügung einer tabellarischen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zu Titel II – Anwendungsebenen


    Lieferung: 07/23
    …oder mehreren anderen Unternehmen ein einziges Institut. Durch die Aufsicht auf konsolidierter Basis wird somit eine Gruppe rechtlich selbstständiger… …Zusammenspiel mit den Regelungen des Kapitels 2. Denn gruppenangehörigen Unternehmen wird die Möglichkeit eröffnet, zahlreiche Regelungen der CRR statt auf…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute


    Lieferung: 06/23
    …übergeordnete Unternehmen widerruflich von den Vorschriften dieses Gesetzes über die Beaufsichtigung auf zusammengefasster Basis frei. 3 Vor der Freistellung und… …der Übertragung der Zuständigkeit ist das übergeordnete Unternehmen anzuhören. 4 Die Europäische Kommission und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde… …Finanzholding-Gruppe oder eine gemischte Finanzholding-Gruppe, kann sie ein Institut der Gruppe mit Sitz im Inland als übergeordnetes Unternehmen bestimmen. 2 § 10a gilt… …als (aufsichtliche) Gruppen bezeichnet. Gruppenangehörige Unternehmen sind übergeordnete und nachgeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a Abs. 1 KWG… …gewährleisten. Unter den o. a. Voraussetzungen kann die BaFin das in Deutschland ansässige übergeordnete Unternehmen widerruflich von den KWG-Anforderungen über… …die Beaufsichtigung auf zusammengefasster Basis freistellen. Das übergeordnete Unternehmen der Gruppe ist vor der Freistellung und Übertragung anzuhören… …konsolidierte Aufsicht über eine aufsichtliche Gruppe übernehmen und ein in Deutschland ansässiges gruppenangehöriges Institut als übergeordnetes Unternehmen… …genannte Unternehmen ein entsprechender Antrag gestellt werden, wenn ein Interesse an einer von den üblichen Regelungen abweichenden Zuständigkeit besteht)… …auch Finanzunternehmen (heutzutage Finanzinstitute) und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (heutzutage Anbieter von Nebendienstleistungen) in… …Finanzholding-Gesellschaften (übergeordnetes Unternehmen) und die ihnen nachgeordneten Unternehmen als Finanzholding- Gruppe auf konsolidierter Basis zu überwachen. Damit werden…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTR 3.2 Zusätzliche Anforderungen an kapitalmarktorientierte Institute


    Lieferung: 02/23
    …institutionelle Anleger mindestens innerhalb der ersten Woche des Stressszenarios, wobei für Unternehmen der Finanzbranche ein vollständiger Abzug dieser… …Unternehmen der Finanzbranche (z. B. Banken und Versicherungen, Hedgefonds, Pensionsfonds), zu denen auch Zentralnotenbanken außerhalb des Euro-Währungsraums… …zählen, – Andere professionelle Marktteilnehmer der Nicht-Finanzbranche (z. B. andere größere Unternehmen). Operative Einlagen von Unternehmen der… …Finanzbranche Für Einlagen von Unternehmen der Finanzbranche, die zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs dieser Unternehmen dienen (operative… …Unternehmen der Finanzbranche von einem vollständigen Abzug der unbesicherten Refinanzierung innerhalb dieses Zeitraums auszugehen ist; – Abzug eines Teils der… …ersten Woche des Stressszenarios grundsätzlich ein vollständiger Abzug der unbesicherten Refinanzierung durch Unternehmen der Finanzbranche anzunehmen ist… …. Gemäß den Erläuterungen kann jedoch in begründeten Fällen von der Annahme eines vollständigen Abzugs für diese Unternehmen abgewichen werden. Diese… …Ausnahme betrifft Einlagen, die zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebs dieser Unternehmen dienen. Diese Ausnahmen sollten allerdings…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2 Tz. 1, Erläuterungen „Ökologisch nachhaltige Kreditvergabe“ – Abschnitt 4.3.6 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 09/23
    …MaRisk – Kommentar Fällen der Kreditvergabe an Unternehmen sollte der Prozess Folgendes umfassen: i. Einholen von Informationen über die klimabezogenen und… …unter den Punkten i bis iv angeführten spezifischen Anforderungen gelten ausdrücklich nur in Fällen der Kreditvergabe an Unternehmen. Tz. 59 Die Institute…
  • Bundesregierung will geordnete Kreditzweitmärkte fördern

    …und an Dienstleister sicherstellen, dass die Rechte der Darlehensnehmer und deren angemessene Behandlung gewahrt bleiben. Somit dürfen nur Unternehmen… …bürokratischen Aufwand, vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen zu minimieren. Deshalb sollen die in Deutschland schon vorhandenen Regeln um die…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person


    Lieferung: 04/23
    …Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist und 8. Angaben zur Art und Dauer der jeweiligen Tätigkeit einschließlich Nebentätigkeiten. 2 Der… …auch sämtliche Unternehmen, Behörden, Organisationen und Institutionen etc. bei denen die Person beschäftigt war/ist, anzugeben. Dass alle Angaben im… …Staatsangehörigkeit, – eine eingehende Darlegung der fachlichen Vorbildung, – die Namen aller Unternehmen, für die diese Person tätig ist oder gewesen ist und – Angaben… …Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion sowie zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das jeweilige Unternehmen betreibt, besitzt (in… …betreffenden Personen die von dem beaufsichtigten Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen und deren Risiken beurteilen können. 4 Generell muss ein…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute – Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV


    Lieferung: 09/23
    …Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 15), Erträge aus Zuschreibungen zu… …Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren (Formblatt 2 Spalte Erträge Nr. 7, Formblatt 3 Nr. 16) § 34… …Formblatt jeweils gesondert auszuweisen: 1. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an verbundene Unternehmen zu den Posten „Forderungen an… …. „Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5); 2. die verbrieften und unverbrieften Forderungen an Unternehmen, mit denen ein… …und andere festverzinsliche Wertpapiere“ (Aktivposten Nr. 5); 3. die verbrieften und unverbrieften Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen… …Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, zu den Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ (Passivposten Nr… …verbundenen Unternehmen“ (Aktivposten Nr. 8) auszuweisen sind, ferner Zwischenscheine, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen, Optionsscheine… …Unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen… …Zwecken oder es handelt sich bei den von diesen Unternehmen angenommenen Geldern um Sicherheiten gemäß § 551 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; 4. sie weisen… …Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere (Formblatt 2 Spalte Aufwendungen Nr. 8, Formblatt 3 Nr. 15)…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 60b Bekanntmachung von Maßnahmen


    Lieferung: 08/23
    …1 Satz 1 erfolgt, jede gegen ein ihrer Aufsicht unterstehendes Institut oder Unternehmen oder gegen einen Geschäftsleiter eines Instituts oder… …Geldtransferverordnung 8 a-iii. gegen ein ihrer Aufsicht unterstehendes Institut oder Unternehmen oder gegen einen Geschäftsleiter eines Instituts oder Unternehmens a–iv… …ausgeschlossen, dass auf Basis § 60b Maßnahmen gegen andere in einem Institut oder Unternehmen beschäftigte Personen, die nicht Geschäftsleiter im Sinne § 1 Abs. 2… …verbleibt (und im jeweils konkreten Fall von ihr wahrgenommen wurde), die entsprechenden Maßnahmen zu verhängen. Bei anderen Unternehmen, die keine Institute… …(§ 1 Abs. 1b) sind, und Geschäftsleitern (§ 1 Abs. 2) von Instituten oder Unternehmen, kommt es ebenfalls nur darauf an, dass die BaFin bezüglich… …, Unternehmen und Personen steht es offen steht es offen, – einstweiligen Rechtschutz nach § 123 VwGO zu suchen oder – eine Unterlassungsklage anzustreben. Zum… …rechtschutzberechtigten Personenkreis zählen (neben den Instituten und Unternehmen) nicht nur Geschäftsleiter; auch andere natürliche Personen, zu deren lasten eine…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung EU Nr. 909/2014


    Lieferung: 03/23
    …einem benannten Kreditinstitut im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 909/2014, gegenüber deren übergeordneten Unternehmen… …Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse der BaFin gegenüber einem Unternehmen, den Mitgliedern seiner Organe, seinen Beschäftigten sowie anderen Unternehmen, die… …zu den Zentralverwahrervorschriften, Kza 115 §§ 53o bis 53q Vorw. Rn. 8. 4 Hoßdorf KWG – Kommentar 115 § 53p Unternehmen des Zentralverwahrers i. S. d…
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