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KWG/CRR

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13 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 47 Anordnungsbefugnis nach der Verordnung EU Nr. 1286/2014


    Lieferung: 04/19
    …systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen“. Jene Thematik wird zwischenzeitlich im spezielleren Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/19
    …Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, 1. alle Institute oder Arten oder Gruppen von Instituten von der… …Pflicht zur Anzeige bestimmter Kredite und Tatbestände nach § 14 Abs. 1 sowie § 24 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und 6 und Abs. 1a, Arten oder Gruppen von Instituten… …Aufsicht ohne Bedeutung sind; 2. Arten oder Gruppen von Instituten von der Einhaltung des § 26 freistellen, wenn die Eigenart des Geschäftsbetriebes dies… …rechtfertigt; 3. alle Institute, die keine CRR-Institute sind, oder Arten oder Gruppen von Instituten, die keine CRR-Institute sind, von Pflichten zur Anzeige… …unnötige Anzeigen und Meldungen und demzufolge auch ein unnötiger Arbeits- und Verwaltungsaufwand bei den Instituten und den Aufsichtsbehörden vermieden. §… …des § 31 Abs. 1 und 2 KWG – je nach Bedarf bestimmte Freistellungen für alle Institute bzw. für einzelne Arten oder Gruppen von Instituten oder für… …. Vorgaben der CRR) sind unzulässig. Daher kann die BaFin bestimmte Freistellungen (vgl. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KWG) auch nur solchen Instituten gewähren, die… …Geschäfte insoweit nicht der Aufsicht bedarf. Die Vorschrift des § 31 KWG ermöglicht die Freistellung von Instituten in Bezug auf einzelne Sachverhalte, die… …bestimmten Aufsichtsnormen für bestimmte Arten von Instituten. Neben den in Anm. 5 aufgeführten Freistellungsmöglichkeiten kann die BaFin bereits bei der… …ebenfalls der flexiblen Handhabung des Aufsichtsrechts dient. Nach § 24 Abs. 3b KWG können die BaFin und die Deutsche Bundesbank Instituten oder Arten oder…
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  • BVerfG in Karlsruhe spricht Machtwort zur Europäischen Bankenunion

    …Bundesbank zuständig. Sieht die Aufsicht besondere Risiken, kann sie einzelnen Instituten unter anderem auferlegen, die Kapitalreserven zu erhöhen oder dem…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung


    Lieferung: 03/19
    …Liquiditätseinschätzung durch BaFin und Deutsche Bundesbank bei weniger bedeutenden Instituten… …aufsichtlicher Stresstests auf Basis der verfügbaren Daten auch aufsichtliche Szenarien vorgeben, die von den Instituten im Rahmen ihrer eigenen Stresstestmethoden… …zusammengefasste SREP-Gesamtbewertung. Abb. 2: Kategorisierung von Instituten im Rahmen von SREP Quelle: eigene Darstellung – Inhalte auf Basis SREP-Leitlinien der… …Aktuelle Aufsichtspraxis zur SREP-Kapital- und Liquiditätseinschätzung durch BaFin und Deutsche Bundesbank bei weniger bedeutenden Instituten Aufsichtspraxis…
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  • BaFin konsultiert erneut überarbeitetes Rundschreiben zum Zinsänderungsrisiko

    …Details zur  technischen Übermittlung mitgeteilt. Die Aufsicht kann ggf. weitere Informationen von den jeweiligen Instituten einholen. Dokumentation im…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Verschwiegenheitspflicht


    Lieferung: 06/19
    …Instituten und Unternehmen zu beachtenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 3 Dies gilt auch für andere Personen, die durch… …Gesetzes oder im öffentlichen Auftrag mit der Überwachung von Instituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften… …eines Instituts befaßte Stellen, 4. mit der gesetzlichen Prüfung der Rechnungslegung von Instituten oder Finanzunternehmen betraute Personen sowie Stellen… …Geheimhaltung im Interesse eines Instituts oder eines Dritten liegt. Dritte sind vor allem Geschäftsleiter, Organmitglieder und Bedienstete von Instituten, ferner… …Geheimhaltung im Interesse der Bundesanstalt selbst liegt, werden von § 9 nicht erfasst, da diese Vorschrift lediglich dem Interesse von Instituten und Dritten… …Sanierung von der Bundesanstalt mit anderen Instituten Verhandlungen – beispielsweise wegen einer Übernahme oder Fusion – geführtwerden und dabei die… …Stellen betrauten Personen, die mit der Überwachung von Instituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften… …Becker 13 32 34 35 36 37 115 § 9 KWG – Kommentar der Rechnungslegung von Instituten oder Finanzunternehmen betraute Personen sowie Stellen, welche diese…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans


    Lieferung: 01/19
    …Geschäftsleitern auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Für die Zwecke des… …Tätigkeit bei Instituten in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Die Bundesanstalt kann eine Abberufung auch verlangen, wenn die… …Tätigkeit bei Instituten in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Die Bundesanstalt kann eine Abberufung auch dann verlangen, wenn die… …und diesem Geschäftsleiter auch die Ausübung seiner Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen… …unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehenden Unternehmen ausübt. 2 Glawischnig-Quinke KWG – Kommentar 115 § 36 2 Bei Instituten, die auf Grund ihrer… …Maßnahmen gegen Aufsichts- und Verwaltungsräte von Instituten erfasst, sondern auch von Finanzholding-Gesellschaften. Durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz wurden… …nach Angabe der BaFin daraus, dass die Aufsicht den Ansatz verfolge, bereits bei ersten Anzeichen von Mängeln direkt mit den Instituten in Kontakt zu… …Anders als bei Instituten und Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person ist es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht zulässig, den… …Tätigkeit bei Instituten in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen“). Im Hinblick auf die Möglichkeit, die Abberufung des verantwortlichen…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppenund verbundangehörigen Instituten 1 Diese Verordnung dient der… …. Bilanzaktiva in Form von Forderungen an Institute und sonstige Risikopositionen gegenüber Instituten in voller Höhe, sofern diese Risikopositionen a) keine… …Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppen- und verbundangehörigen Instituten (1) Bei der Berechnung der… …anzukündigen. § 9 Stammdatenrückmeldung Die Deutsche Bundesbank übersendet den Instituten und den übergeordneten Unternehmen spätestens am 25. Geschäftstag, der…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 03/19
    …schon oben in Anm. 7). Ausschluss von Freistellungen (Abs. 2) Grundsätzlich stehen gruppen- oder sicherungssystemzugehörigen Instituten die… …zahlreichen Instrumentarien, die das KWG der BaFin zur Beaufsichtigung von Instituten (zu denen auch ein Finanzhandelsinstitut in Form eines Kredit- oder…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 18 Kreditunterlagen


    Lieferung: 03/19
    …Zweck, den Instituten im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Heranziehung von Erkenntnisquellen zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse… …. 26). Hierdurch sollte der Verwaltungsaufwand in den Instituten vermindert werden. Die Streichung des Wortes „erstrangige“ in § 18 Satz 3 Nr. 1 diente… …, dass auch bei Instituten, die anrechenbare Eigenmittel von weniger als 7,5 Mio Euro ausweisen, in jedem Fall bei Überschreiten der Großkreditgrenze eine… …detaillierten Auslegungsschreiben zu präzisieren. Den Instituten werden hierdurch größere Freiräume eingeräumt, w i e sie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse…
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