Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz (Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV)
vom 6. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4183), die zuletzt durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Großkredit und Millionenkreditverordnung vom 27. Februar 2019 (BGBl. I S. 151) geändert worden ist
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