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KWG/CRR

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31 Treffer, Seite 1 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören


    Lieferung: 09/22
    …KWG – Kommentar 115 § 8g § 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören* 1… …Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören, so tauscht sie mit den anderen für die Beaufsichtigung von gruppenangehörigen Unternehmen oder… …Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten ........................ 3 Kreditinstitute mit Mutterunternehmen in Drittstaaten… …............ 24 Einführung § 8g KWG über die Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören… …Aufsicht über Zweigstellen eines Unternehmens im Sinne des § 53 KWG mit Sitz in einem Drittstaat oder für Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe… …. 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, ABl. L 176 vom 27. 06. 2013… …insgesamt 41 Zweigstellen gemäß § 53 KWG, dar. 27 Kredit- und 14 Finanzdienstleistungsinstitute, nahezu alle mit Drittstaaten-Hintergrund. 6 Kreditinstitute… …auf (rechtlich selbständige) Kreditinstitute mit Mutterunternehmen in Drittstaaten, die über eine Erlaubnis gemäß § 32 KWG verfügen. Die o. a… …. Kreditinstitute fallen (ebenso wie inländische Kreditinstitute) unter sämtliche Aufsichtsnormen des Kreditwesengesetzes und seiner Verordnungen sowie unter die CRR… …und alle weiteren einschlägigen EU-Verordnungen. 4 5 CRR-Kreditinstitute sind Kreditinstitute i. S. d. Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 CRR. Unter bestimmten…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    AT 2.1 Anwenderkreis


    Lieferung: 04/22
    …zu AT 1 Tz. 1), bezieht sich auf alle „Institute“. Der Institutsbegriff umfasst gemäß § 1 Abs. 1b KWG sowohl Kreditinstitute als auch… …Finanzdienstleistungsinstitute. KWG, Erg.-Lfg. 4/22 Bitterwolf 1 1 1a 130 MaRisk/AT 2.1 MaRisk – Kommentar Die MaRisk sind in erster Linie auf Kreditinstitute zugeschnitten. Für… …Hauptteil der Kommentierung, a. a. O. Die MaRisk gelten auch für Zweigniederlassungen deutscher Kreditinstitute im Ausland (AT 2.1 Tz. 1 Satz 2). Dies… …Wertpapierfirmen (mit einer Bilanzsumme ab 30 Mrd. EUR). Diese werden in der neuen Regelungssystematik künftig als Kreditinstitute definiert und auf der Grundlage…
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  • Dokumententyp - LiqV-Kommentar

        § 1 Anwendungsbereich


    Lieferung: 02/22
    …KWG – Kommentar 115 § 11 Anh. 1/§ 1 LiqV § 1 LiqV Anwendungsbereich Diese Verordnung ist anzuwenden auf diejenigen Kreditinstitute, auf die die… …Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (ABl. L 176 vom 27. 6. 2013, S. 1; L 208 vom 2. 8. 2013, S. 68; L 321 vom 30… …: § 1 LiV wurde mit Wirkung vom 26. 06. 2021 neu gefasst. 1 Seither fallen nur noch Kreditinstitute, auf die Teil 6 der CRR 2 nicht anzuwenden ist, in… …(vgl. Rn. 5) Ursprünglich umfasste der Anwendungsbereich der Liquiditätsverordnung sämtliche Kreditinstitute sowie bestimmte Arten von… …E-Geld- Richtlinie vom 01. 03. 2011 nicht mehr in den Anwendungsbereich des KWG und der Liquiditätsverordnung, da sie keine Kreditinstitute i. S. d… …Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. 06. 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und… …Kreditinstitute die Verordnung einhalten müssen, die nicht den quantitativen europäischen Liquiditätsnormen (seinerzeit geregelt in Art. 411 bis 428 CRR)… …gefasst und bezieht sich nur noch die o. a. Kreditinstitute. Auf Finanzdienstleistungsinstitute ist die Verordnung generell nicht mehr anzuwenden. Zudem… …. dortigen Teil 5) einhalten müssen. Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 LiqV ist die Liquiditätsverordnung auf Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1 KWG) anzuwenden, auf die die… …Liquiditätsverordnung für diejenigen Kreditinstitute, die den Art. 411 4 Aus Vereinfachungsgründen wurde für Zwecke der Liquiditätsverordnung auf die Differenz zwischen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Vorwort zur Kapitaladäquanzverordnung


    Lieferung: 06/22
    …. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der… …Kreditinstituten und Wertpapierfirmen …“ 1 sowie der „CRR“, der „Verordnung … über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen…“ 2, 3 Die auch in… …(EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 1 Anwendungsbereich


    Lieferung: 06/22
    …nur als „CRR“ bezeichnete „Verordnung … über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen…“ 1 entfaltete im Wesentlichen ab dem 1. 1… …VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 4 Begriffsbestimmungen


    Lieferung: 09/22
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8e Aufsichtskollegien


    Lieferung: 03/22
    …Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395) (CRD…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 11 Liquidität


    Lieferung: 02/22
    …Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 über die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) vom 28. 08… …anderes gilt für die Detailregelungen zur Liquidität: Seit Anfang 2018 fallen die meisten deutschen Kreditinstitute nicht mehr in den Anwendungsbereich der… …unmittelbar geltendes Recht sind. Für die meisten deutschen Kreditinstitute sind damit die europäischen an die Stelle der deutschen Detailanforderungen zur… …Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 646/2012, ABl. L 176/1 vom 27. 06. 2013. 4 Albert KWG – Kommentar 115 § 11 griff 2 )… …Kreditinstitute, aus mehreren Gründen dem Liquiditätsrisiko in besonderem Maße ausgesetzt. Kreditinstitute betreiben (Liquiditäts-)Fristentransformation 10 , d. h… …hohem Maße durch die Wünsche der Kunden bestimmt, d. h. fremdbestimmt. 11 Zwar verfügen die Kreditinstitute in der Regel über langjährige Erfahrungswerte… …Abwicklungsfinanzierungsmechanismen, ABl. EU L 11/44. 10 Neben der Liquiditätsfristentransformation übernehmen Kreditinstitute auch die Transformation von Zinsbindungsfristen, wenn die… …als Anhang 2 beigefügt ist). Die meisten deutschen Kreditinstitute unterliegen mittlerweile den europäischen Liquiditätsnormen und nicht mehr der… …die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute 24 (im Folgenden: LCR-VO), erlassen, die ab dem 01. 10. 2015 anzuwenden war. Anfänglich mussten… …die Art. 411 bis 428 CRR nicht anzuwenden sind, sowie von bestimmten Finanzdienstleistungsinstituten einzuhalten. Im Bereich der Kreditinstitute müssen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Lieferung: 07/22
    …Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3395). Redaktionell geändert durch Artikel 17 Nr. 9 des Gesetzes zur… …, die am internationalen Zahlungsverkehr teilnimmt. 4 Flankiert wird § 25m Nr. 1 von § 15 Abs. 7 Nr. 4 GwG. Danach müssen Kreditinstitute… …, 4. Aufl. 2021, § 25m KWG, Rn. 4a. 5 BaFin-Auslegungs- und Anwendungshinweise gemäß § 51 Abs. 8 GwG – Besonderer Teil: Kreditinstitute (Stand: Juni… …. 5 GwG. Danach müssen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute, Zahlungsinstitute, Finanzunternehmen, Versicherungsunternehmen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25l Geldwäscherechtliche Pflichten für Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 07/22
    …Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz). Redaktionell geändert durch Artikel 1 Nr. 18 des Gesetzes zur Anpassung von… …Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Abl. EU L 321/6) „ein Finanzinstitut, das keine gemischte…
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