Die im Sprachgebrauch der Praxis nahezu durchgängig nur als „CRR“ bezeichnete „Verordnung … über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen…“ entfaltete im Wesentlichen ab dem 1.1.2014 gemeinsam mit der parallelen sog. „CRD IV“ („Capital Requirements Directive“ – kurz „CRD“), der „Richtlinie … über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen …“ Geltung. Beide zusammen werden als „CRD IV-Paket“ bezeichnet und hatten seinerzeit eine grundlegende Veränderung der bankaufsichtsrechtlichen Landschaft zur Folge. Die „Capital Requirements Regulation“ (kurz „CRR“) wird auf Deutsch überwiegend Kapitaladäquanzverordnung, teils aber auch Kapitalanforderungsverordnung genannt.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "KWG/CRR" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "KWG/CRR" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.