• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Inhalt

  • Kommentare (247)
  • Autorenvorschriften (88)
  • Sonstiges (45)
  • Meldungen (26)

… nach Jahr

  • 2025 (40)
  • 2024 (20)
  • 2023 (39)
  • 2022 (29)
  • 2021 (27)
  • 2020 (34)
  • 2019 (15)
  • 2018 (24)
  • 2017 (21)
  • 2016 (19)
  • 2015 (12)
  • 2014 (7)
  • 2013 (5)
  • 2012 (21)
  • 2011 (8)
  • 2010 (4)
  • 2009 (5)
  • 2007 (3)
  • 2006 (3)
  • 2005 (6)
  • 2004 (5)
  • 2003 (2)
  • 2002 (2)
  • 2001 (2)
  • 2000 (8)
  • 1999 (2)
  • 1998 (2)
  • 1997 (9)
  • 1996 (3)
  • 1995 (5)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (8)
  • 1991 (2)
  • 1990 (1)
  • 1989 (1)
  • 1987 (1)
  • 1985 (1)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1974 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (3)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (242)
  • Materialien (33)
  • BAKred (28)
  • BaFin (23)
  • Gesetz (17)
  • Verordnung (13)
  • Amtliche Begründung (4)
  • Sonstige (4)
  • Gesetzestext Vor (3)
  • LiqV-Kommentar (3)
  • Verzeichnis (3)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • EU-Recht (1)
  • RechKredV-Kommentar (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

406 Treffer, Seite 22 von 41, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 08/18
    …ermächtigt, durch Rechtsverordnung 1. zu bestimmen, dass die Vorschriften dieses Gesetzes über ausländische Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des… …vollständige oder teilweise Anwendung der Vorschriften des § 53b unter vollständiger oder teilweiser Freistellung von den Vorschriften des § 53 auf Unternehmen… …Verordnungen des Bundesministeriums der Finanzen über die Freistellung von Kreditinstituten mit Sitz außerhalb der EU von Vorschriften des KWG (Abs. 1 Nr. 2)… …......................................................................... 5 Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika von Vorschriften des Gesetzes… …Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen… …..................................................................................................... 7 Verordnung über die Freistellung von Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen… …............................................................................................. 8 Von den Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan und Australien zu beachtende Vorschriften… …die Vorschriften des KWG über ausländische Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (§ 53b) auch auf Unternehmen… …vollständige oder teilweise Anwendung der Vorschriften des § 53b zulassen und dementsprechend die vollständige oder 2 3 1 Verordnung über Märkte für… …KWG – Kommentar teilweise Freistellung von den Vorschriften des § 53 aussprechen 1 , wenn die Gegenseitigkeit gewährleistet ist und a) die Unternehmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 08/18
    …Amerika von Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen Vom 30. Januar 2014 (BGBl. I S. 322) § 1 Für Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in den…
  • Dokumententyp - BAKred

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des Gesetzes über


    Lieferung: 08/18
    …KWG – Kommentar 115 § 53c Anh. 2 Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Japan von Vorschriften des…
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des Gesetzes


    Lieferung: 08/18
    …KWG – Kommentar 115 § 53c Anh. 3 Verordnung über die Freistellung der Zweigstellen von Kreditinstituten mit Sitz in Australien von Vorschriften des…
  • Kammergericht Berlin: Bitcoin kein Finanzinstrument

    …bank- und wertpapieraufsichtsrechtlichen Vorschriften vom 22.10.1997 (BGBl. I S. 2518) in das Kreditwesengesetz eingeführt. Dabei gehörte das Wort…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 50–55 CRR Hartes Kernkapital


    Lieferung: 07/18
    …Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals 3 . Die Vorschriften des § 10 Abs. 2 S. 3–5 KWG a. F., wonach das sonstige Kapital je nach Ausgestaltung 15 %, 35 %… …damit inhaltlich den Vorschriften für Organkredite gemäß § 15 KWG, die ebenfalls marktübliche Konditionen für Kredite an Organmitglieder des Instituts…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 61–65 CRR Ergänzungskapital


    Lieferung: 07/18
    …gemeint sein. Diese Vorschrift folgt damit inhaltlich den Vorschriften für Organkredite gemäß § 15 KWG, die ebenfalls marktübliche Konditionen für Kredite…
  • Dokumententyp - Sonstige

        Gemeinsame Leitlinien nach Artikel 25 der Verordnung EU 2015/847 zu den Maßnahmen, mit deren Hilfe Zahlungsdienstleister das Fehlen oder die Unvollständigkeit von Angaben zum Auftraggeber und zum Begünstigten feststellen können, und zu den empfohlenen Verfahren für die Bearbeitung eines Geldtransfers, bei dem die vorgeschriebenen Angaben fehlen


    Lieferung: 07/18
    …Zahlungsdienstleistern eingeführten Maßnahmen und Verfahren die in den Artikeln 7, 8, 11 und 12 der Verordnung (EU) 2015/847 niedergelegten Vorschriften erfüllen. 4. Des… …Artikel 9 und Artikel 13 der Verordnung (EU) 2015/847 niedergelegten Vorschriften erfüllt sind. 5. Die in diesen Leitlinien beschriebenen Faktoren und… …sicherzustellen, dass Zahlungsdienstleister und zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister die Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/847 einhalten. b) „Risiko“… …Schritte der Zahlungsdienstleister oder zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister unternehmen muss, um die Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/847… …Zahlungsdienstleister und zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister die Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/847 unabhängig vom verwendeten Nachrichten- oder Zahlungs-… …können, ob die Voraussetzungen für besagte Ausnahmen erfüllt sind, sollten bei allen Geldtransfers die Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/847 einhalten… …Verordnung (EU) 2015/847 16. Zwecks Anwendung der in den Artikeln 5, 6 und 7 der Verordnung (EU) 2015/847 niedergelegten Vorschriften zu Geldtransfers in Höhe… …Vorschriften der Verordnung (EU) 2015/847 einzuhalten, sollten Zahlungsdienstleister und zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister wirksame Richtlinien und… …zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister können davon ausgehen, dass sie die Vorschriften nach Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 11 der Verordnung (EU) 2015/847 einhalten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • EU-Kommission begrüßt Einigung über Bankenpaket zur weiteren Risikominderung

    …erlassen wurden sowie an Aufsichtsanforderungen für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sowie Vorschriften zu Governance und Beaufsichtigung. …
  • BaFin veröffentlicht überarbeiteten Leitfaden für bankeninterne Risikotragfähigkeitskonzepte

    …Investmentwesen zu erkennen und die Vorschriften rechtssicher umzusetzen. Ihre Vorzüge im Überblick: Fundierte Kommentierungen zu KAGB, KAVerOV, InvStG und UBGG …
◄ zurück 20 21 22 23 24 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück