• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Titel
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (23)

… nach Inhalt

  • Kommentare (22)
  • Autorenvorschriften (1)

… nach Jahr

  • 2025 (2)
  • 2024 (1)
  • 2023 (19)
  • 2017 (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (21)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • Verordnung (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

23 Treffer, Seite 1 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen


    Lieferung: 05/25
    …sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder… …Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3… …Kreditwesengesetzes oder des Artikels 91 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllen, 4. unmittelbar gehaltene Anteile ganz… …umverteilt werden oder 6. für das Unternehmen die Befreiung des § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes in Anspruch genommen wird. (2) Sammelanzeigen von… …Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Absatz 1a Nr. 1 und 2 des Kreditwesengesetzes und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind nach…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an dem eigenen


    Lieferung: 05/25
    …AnzV – Kommentar 125 § 8 AnzV § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende… …und 12 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Passivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 5 dieser Verordnung einzureichen. 2 Bei Änderungen… …des Kreditwesengesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum 15. Juni des Folgejahres mit dem Formular „Passivische…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6 des Kreditwesengesetzes – Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten


    Lieferung: 03/24
    …KWG – Kommentar 125 § 9a AnzV § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6, Absatz 1c und Absatz 1d des Kreditwesengesetzes (Angaben zur… …Vergütung in CRR-Kreditinstituten) (1) 1 Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 des Kreditwesengesetzes sind von CRR-Kreditinstituten, die als bedeutend im… …Sinne des § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes gelten oder von der Aufsichtsbehörde oder der Deutschen Bundesbank dazu aufgefordert wurden, jährlich bis… …Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes und für nachgeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes mit… …einzureichen hat, sofern der Gruppe mindestens ein bedeutendes Institut im Sinne des § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes angehört. 3 Für Finanzholding-Gruppen… …oder gemischte Finanzholding-Gruppen im Sinne des § 10a Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes gilt Satz 2 entsprechend. (2) 1 Anzeigen nach § 24 Absatz… …1a Nummer 6 des Kreditwesengesetzes über Geschäftsleiter, Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans und Mitarbeiter mit jeweils einer… …die Anzeige nicht einzureichen. 3 Satz 1 gilt für Institutsgruppen nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes und für nachgeordnete Unternehmen… …nach § 10a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass das übergeordnete Unternehmen die Angaben für alle… …nach § 10a Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes gilt Satz 3 entsprechend. 5 Die Anzeige der Informationen über die Einkommensmillionäre erfolgt…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes – Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden


    Lieferung: 06/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 12 AnzV § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung… …grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums) (1) 1 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes… …sind für jeden Staat des Europäischen Wirtschaftsraums gesondert einzureichen. 2 Den Anzeigen nach § 24a Abs. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes an die… …Wirtschaftsraums eine Übersetzung in eine Amtssprache des Aufnahmestaates beizufügen. 3 Sofern die Änderungsanzeige nach § 24a Abs. 4 des Kreditwesengesetzes an die… …Amtssprache beizufügen. (2) Eine Änderungsanzeige nach § 24a Abs. 4 des Kreditwesengesetzes ist auch einzureichen, wenn die Zweigstelle geschlossen oder die… …. 2014, S. 23) geändert worden ist. (4) 1 Für Anzeigen nach § 24a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes gelten zudem folgende Bestimmungen: 1. Gesetzliche… …. 4 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Änderungen der Verhältnisse bestehender Zweigniederlassungen entsprechend. Inhaltsübersicht Allgemeines…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes – Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte


    Lieferung: 06/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 13 AnzV § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte) Bei der…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 14 Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes – Anträge auf Erlaubnis


    Lieferung: 06/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 14 AnzV § 14 Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis) § 14 AnzV…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes – Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland


    Lieferung: 06/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 15 AnzV § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland) (1)… …Anzeigen über die Errichtung einer Repräsentanz nach § 53a Satz 2 des Kreditwesengesetzes müssen die folgenden Angaben enthalten: 1. genaue Bezeichnung und… …des § 1 Absatz 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes, b) Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Absatz 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes sowie c)… …Kreditwesengesetzes oder um Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes handelt, oder eine Erlaubnis kraft örtlichen Statuts nicht… …Kreditwesengesetzes ist auch bei Änderungen, die sich während des Bestehens der Repräsentanz gegenüber den Angaben in der Errichtungsanzeige nach § 53a Satz 2 des… …Kreditwesengesetzes ergeben, einzureichen. Inhaltsübersicht Allgemeines, Einreichungsmodalitäten ................................................ 1 Inhalt der Anzeige…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte


    Lieferung: 06/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 16 AnzV § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften… …Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a Satz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3 dieser… …Verordnung zu verwenden. 2 Sammelanzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum… …5 des Kreditwesengesetzes über die Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten… …. 1 AnzV § 16 Abs. 1 AnzV betrifft die folgenden Anzeigepflichten des Kreditwesengesetzes: – Einzelanzeigen der Finanzholding-Gesellschaften bzw… …„PVZLSI Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes – Anzahl inländischer Zweigstellen


    Lieferung: 05/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 9 AnzV § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen) (1) 1 Die Anzeige… …der Anzahl inländischer Zweigstellen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes ist jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres nach dem Stand vom…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes – Vereinigung von Instituten


    Lieferung: 05/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 10 AnzV § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) 1 Die Absicht von Instituten, sich… …zu vereinigen, ist von den beteiligten Instituten nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes anzuzeigen, sobald auf Grund der geführten Verhandlungen…
zurück 1 2 3 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück