§ 9a AnzV beinhaltet die Ausführungsbestimmungen zu den in regelmäßigen Abständen einzureichenden Anzeigen gemäß § 24 Abs. 1a Nr. 5 und 6, Abs. 1c und 1d KWG bzgl. Vergütungstrends und -praktiken (Remuneration practices), Einkommensmillionären (High earners), einer höheren variablen Vergütung (Bonus-Cap-Erhöhung) sowie dem geschlechtsspezifischen Lohngefälle (Gender Pay Gap). Alle vorgenannten Anzeigearten haben einen EU-rechtlichen Hintergrund und erfolgen nach EWR-weit einheitlichen Vorgaben (siehe unten).
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