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23 Treffer, Seite 2 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes – Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines


    Lieferung: 05/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 10a AnzV § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungsoder… …Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes haben die Mitglieder von Verwaltungs- oder… …Aufsichtsorganen von CRR-Instituten, die bedeutend im Sinne von § 1 Absatz 3c des Kreditwesengesetzes sind, von Finanzholding-Gesellschaften und von gemischten…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes – Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer


    Lieferung: 05/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 11 AnzV § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer… …Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen) (1) Für Anzeigen nach § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes… …Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Beteiligungen von Geschäftsleitern und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten… …. S. des Kreditwesengesetzes ist, vgl. Kommentierung zu § 24 Abs. 3 Nr. 1 KWG. 6 Albert AnzV – Kommentar 125 § 11 AnzV Aufgaben und Befugnisse des…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes &ndash


    Lieferung: 05/23
    …Kreditwesengesetzes, von denen § 2c Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes vom 12. März 2009 (BGBl. I S. 470) und § 24 Absatz 4 zuletzt… …. 2007, S. 1). KWG, Erg.-Lfg. 5/23 1 115 § 2c Anh. 1 KWG – Kommentar Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des… …Absatz 9 des Kreditwesengesetzes oder des § 7 Nummer 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes erworben, eine bestehende bedeutende Beteiligung verändert oder… …Absatz 1, 1b Satz 10 und Absatz 3 des Kreditwesengesetzes und die Anzeigen und Mitteilungen nach den §§ 7, 18 und 19 jeweils in einfacher Ausfertigung der… …, Gesellschaften anderer Rechtsform und Zweckvermögen (1) Die nach dieser Verordnung und nach § 2c Absatz 1 Satz 2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes und § 17… …2 letzter Halbsatz des Kreditwesengesetzes und § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zweiter Teilsatz des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom… …voller Höhe zuzurechnen. Für die Berechnung der Stimmrechtsanteile gelten § 1 Absatz 9 Satz 2 und 3 des Kreditwesengesetzes und § 7 Nummer 3 zweiter und… …die Anzeigen 1. des beabsichtigten Erwerbs einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 1… …Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, 2. der beabsichtigten Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 6 des Kreditwesengesetzes… …bedeutenden Beteiligung nach § 2c Absatz 1 Satz 7 des Kreditwesengesetzes oder § 17 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist das Formular…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes – Bestellung von Personen


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5 AnzV § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen) (1) Für Anzeigen nach… …§ 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über die Absicht, einen Geschäftsleiter zu bestellen und eine Person zur Einzelvertretung des Instituts… …Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes über die Bestellung eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder… …eine Anzeige nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes über den Vollzug der Bestellung eines Geschäftsleiters oder der Ermächtigung einer…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5a AnzV § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (1) 1 Den Anzeigen… …der Absicht einer Bestellung oder Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist ein… …Beginns und des Endes einer Tätigkeit anzugeben. (3) 1 Bei einer Anzeige nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes sind in dem Lebenslauf bei der…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5b AnzV § 5b Erklärung der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (1) 1 Ein Institut… …Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes ist eine Erklärung der dort genannten Personen beizufügen, ob nach deren Kenntnis 1. gegen sie… …1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes einen „Fragebogen zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation, persönlichen… …Ermächtigung nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und den Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes zudem einen von der angezeigten Person vollständig… …„PVZLSI Angaben zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des… …Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5c AnzV § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person (1) Die in… …Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei der Bundesanstalt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Absatz 5 oder § 30b des… …nach § 24 Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes nicht älter als drei Monate sein. 2 Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung des Führungszeugnisses…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5d AnzV § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes… …Nummer 15 des Kreditwesengesetzes genannten Personen haben bei der Bundesanstalt einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 der Gewerbeordnung… …Absatz 1 Nummer 15 des Kreditwesengesetzes nicht älter als drei Monate sein. 2 Maßgeblich ist das Datum der Ausstellung des Registerauszuges…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes – Ausscheiden von Personen


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 5e AnzV § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen) (1) 1 Für… …Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 des Kreditwesengesetzes haben 1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde ist, das Formular 'Personelle… …Befugnis anzugeben. (2) 1 Für Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 15a des Kreditwesengesetzes haben 1. Institute, bei denen die Bundesanstalt Aufsichtsbehörde…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes – Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung


    Lieferung: 04/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 6 AnzV § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender… …Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat) 1 Die Anzeige nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes muss enthalten: 1. die Bezeichnung des… …aller aufgenommenen Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte entsprechend den Vorgaben des § 1 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a Satz 2 des Kreditwesengesetzes…
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