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33 Treffer, Seite 2 von 4, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute


    Lieferung: 06/21
    …KWG – Kommentar 115 § 10h § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig… …systemrelevante Institute (1) Solange neben einem Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute nach § 10f auch ein Kapitalpuffer für anderweitig… …systemrelevante Institute nach § 10g auf konsolidierter Ebene besteht, ist nur der höhere der beiden Kapitalpuffer einzuhalten. (2) Besteht neben einem… …Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute nach § 10f oder einem Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute nach § 10g auch ein Kapitalpuffer… …..................................................................................... 1–4 2. Kapitalpuffer für global und anderweitig systemrelevante Institute (Abs. 1)… …........................................................................................... 5–8 3. Kapitalpuffer für global oder anderweitig systemrelevante Institute und Kapitalpuffer für systemische Risiken (Abs. 2)… …Kapitalpuffers für systemische Risiken, des Kapitalpuffers für global systemrelevante Institute und des Kapital- KWG, Erg.-Lfg. 6/21 Mielk 1 1 2 115 § 10h KWG –… …Kommentar puffers für anderweitig systemrelevante Institute ist nicht in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (§§ 10e bis 10g). Vielmehr enthält § 10h… …Gesetzgeber hat somit bewusst darauf verzichtet, bereits die Tatbestandvoraussetzungen der Puffer für global und anderweitig systemrelevante Institute von… …global oder anderweitig systemrelevante Institute berücksichtigt werden. 6 Durch das Risikoreduzierungsgesetz erhält § 10e Abs. 2 Nr. 2 eine…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 26a Offenlegung durch die Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a 5c. Offenlegung § 26a Offenlegung durch die Institute (1) 1 Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455… …nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, in denen die Institute über Niederlassungen verfügen, folgende Angaben in eine Anlage zum… …. 5 Global systemrelevante Institute, die im Inland zugelassen sind, sind verpflichtet, der Europäischen Kommission die in Satz 2 Nummer 4 bis 6… …Baseler- Rahmenvereinbarung, indem sie die Institute durch die Offenlegungspflichten – über den Aspekt der Kapitaladäquanz hinaus – veranlasste, ihre… …Bankenrichtlinie insoweit keine besonderen Erleichterungen für kleine und mittlere Institute vorsieht; für den Verzicht auf dort vorgesehene Informationen stünden… …ihnen ausschließlich die in § 26a Abs. 2 (a. F.) vorgesehenen Ausnahmen zur Verfügung, die allerdings im besonderen Maß für kleinere Institute von… …v. 26. 04. 2006, Anlage 3, Nr. 22). Damit hatten letztlich die nach Basel II zunächst auf große, international tätige Institute zugeschnittenen… …. Allerdings haben Investoren und Kunden kleiner Regionalbanken nicht den gleichen Informationsbedarf wie Stakeholder großer börsennotierter Institute… …werden sollten. Rückmeldungen zur Sondierung zeigten jedoch, dass diese als unverhältnismäßig für kleinere Institute betrachtet wurden. Am Ende eines zähen… …und langwierigen Trilog- Prozesses war das Ergebnis, dass es für kleine und nicht komplexe Institute sowie für andere, nicht börsennotierte Institute…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433a CRR Offenlegung durch große Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a Anh. 1/Art. 433a CRR Art. 433a Offenlegung durch große Institute (1) Große Institute legen die nachfolgenden Angaben mit… …1 legen nicht börsennotierte große Institute, bei denen es sich nicht um G-SRI handelt, die nachstehend aufgeführten Angaben mit folgender Häufigkeit… …offen: a) alle nach diesem Teil erforderlichen Angaben jährlich; b) die Schlüsselparameter nach Artikel 447 halbjährlich. (3) Große Institute, die Artikel… …Institute nachkommen müssen. Unter den Begriff große Institute fallen Institute, die entweder ein G-SRI 1 oder A-SRI 2 sind oder zu den drei größten… …ein „großes Institut“ findet sich in Art. 4 Abs. 1 Nr. 146. Große Institute haben gemäß der Abs. 1 und 2 Informationen in folgender Häufigkeit und… …2013/36/EU ermittelt wurde (vgl. Art. 4 Abs. 1 Nr. 133). 2 A-SRI ist die Kurzbezeichnung für andere systemrelevante Institute. Die Identifizierung der A-SRIs… …systemrelevanter Institute, die wiederum die Rahmenregelung des BCBS für den Umgang mit national systemrelevanten Banken berücksichtigt. 3 n.r. = nicht relevant. 4… …Institute, die den Anforderungen der Art. 92a oder 92b (Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für G-SRI) unterliegen… …vierteljährlich offengelegt werden müssen. 6 Gemäß Art. 449a habe börsennotierte große Institute ab dem 28. Juni 2022 Informationen zu ESG-Risiken offenzulegen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433b CRR Offenlegung durch kleine und nicht komplexe Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a Anh. 1/Art. 433b CRR Art. 433b Offenlegung durch kleine und nicht komplexe Institute (1) Kleine und nicht komplexe… …Institute legen die nachfolgenden Angaben mit folgender Häufigkeit offen: a) jährlich die Angaben nach i) Artikel 435 Absatz 1 Buchstaben a, e und f; ii)… …von Absatz 1 des vorliegenden Artikels legen nicht börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute die Schlüsselparameter nach Artikel 447 jährlich… …Institute. Grund hierfür ist, dass die bislang geltenden Offenlegungspflichten für kleinere Institute als unverhältnismäßige Belastung betrachtet werden. Aus… …„kleine und nicht komplexe“ Institute fallen Institute, die eine Bilanzsumme von weniger oder gleich 5 Mrd. EUR haben und darüber hinaus noch einige… …, sollte daneben die Erfüllung der qualitativen Bedingungen kein Problem darstellen. Gemäß Abs. 1 und 2 haben kleine und nicht komplexe Institute – wobei… …nicht börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute nur auf die Häufigkeit der Offenlegung oder auf den gesamten Inhalt von Abs. 1 bezieht, wird von… …(umgesetzt über die DurchfVO zur Offenlegung gemäß Teil 8 CRR) dahingehend klargestellt, dass kleine und nicht komplexe, nicht börsennotierte Institute nur die… …Anforderungen nach Art. 447 (Offenlegung der Schlüsselparameter) und diese auf jährlicher Basis zu erfüllen haben. Darüber hinaus werden an diese Institute keine… …jeweiligen Institute von ihr informiert. Darüber hinaus entfällt die Qualifizierung als kleines und nicht komplexes Institut, wenn sich das Institut gegenüber…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433c CRR Offenlegung durch andere Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a Anh. 1/Art. 433c CRR Art. 433c Offenlegung durch andere Institute (1) Institute, die nicht Artikel 433a oder 433b… …nach Artikel 447 halbjährlich. (2) Abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels legen nicht börsennotierte andere Institute die folgenden Angaben… …worden. Die Anforderungen dieses Artikels richten sich an die sogenannten anderen Institute. Im Vergleich zu „großen Instituten“ und „kleinen und nicht… …komplexen Instituten“ gibt es für die „anderen“ Institute keine gesetzliche Definition in Art. 4 Abs. 1. Diese werden (bislang) auch nur im Rahmen der… …Offenlegung in der CRR II einer eigenen Klasse zugeordnet. Unter „anderen“ Instituten werden alle Institute verstanden, die weder unter die Anforderungen für… …große Institute nach Art. 433a noch für kleine und nicht komplexe Institute nach Art. 433b fallen. Gemäß den Abs. 1 und 2 wird bei anderen Instituten–…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 428ai CRR Ausnahmeregelung für kleine und nicht komplexe Institute


    Lieferung: 09/20
    …KWG – Kommentar 115 § 11 Anh. 56/Art. 428ai CRR Kapitel 5 Ausnahmeregelung für kleine und nicht komplexe Institute Artikel 428ai Ausnahmeregelung für… …kleine und nicht komplexe Institute Abweichend von den Kapiteln 3 und 4 haben kleine und nicht komplexe Institute vorbehaltlich der vorherigen Erlaubnis… …Refinanzierung eines Instituts und der in Kapitel 4 genannten erforderlichen stabilen Refinanzierung nachzukommen. Für kleine und nicht komplexe Institute wird mit… …Instituts. Institute, die beabsichtigen die vereinfachte Version der NSFR anzuwenden, müssen bei der Aufsicht voraussichtlich ein individuelles… …kleine und nicht komplexe Institute anstelle der vereinfachten Version die vollständige NSFR-Anforderung anwenden. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören


    Lieferung: 01/17
    …KWG – Kommentar 115 § 2 a § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören (1)… …Institute können eine Freistellung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung bei der Aufsichtsbehörde beantragen. Dem… …Institute auf Antrag für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen gemäß § 25a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1, 2 und 3… …Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen. (3) 1 Institute können eine Freistellung nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung bei… …vorliegen und eine Freistellung nach Artikel 8 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gewährt wird, kann die Aufsichtsbehörde Institute auf Antrag für das… …Funktion freistellen. 2 Dem Antrag sind geeignete Unterlagen beizufügen, die nachweisen, dass die Voraussetzungen nach Satz 1 vorliegen. (5) Für Institute… …Einzelbetrachtung der Institute (Einzelbeaufsichtigung). Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten… …Verpflichtungserklärung entbehrlich (Buchst. b). 5 Antragsverfahren (Abs. 1 und 2) Nach der Neufassung von § 2a Abs. 1 müssen die Institute, die die Ausnahmeregelung des §… …für Institute, die für das Management von Risiken mit Ausnahme des Liquiditätsrisikos von den Anforderungen gemäß § 25a Abs. 1 Satz 3 Nummer 1,2 und 3… …, wenn Institute und übergeordnete Unternehmen, die von der Regelung im Sinne des § 2a Abs. 1, 5 oder 6 in der bis zum KWG, Erg.-Lfg. 1/17 Becker 5 6 115 §…
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  • Was sind potenziell systemgefährdende Institute?

    …potenziell systemgefährdende Institute (PSI) eingeführt. Ziel dieser Regelungen ist es, die Stabilität des Finanzsystems zu sichern und die Realwirtschaft zu… …systemrelevante Institute (A-SRIs). Die PSI-Methode Die Identifizierung als PSI erfolgt ganzheitlich nach einer Methode, die die BaFin und die Bundesbank… …Institute  (G-SRIs) Die Identifizierung der G-SRIs erfolgt anhand der Kriterien von § 10f Absatz 2 KWG und berücksichtigt die Vorgaben der Verordnung Nr… …: BaFin Anderweitig systemrelevante Institute (A-SRIs) A-SRIs werden in Deutschland nach § 10g Absatz 2 KWG identifiziert. Grundlage hierfür sind die… …Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zur Bewertung anderer systemrelevanter Institute. Diese berücksichtigen wiederum die Rahmenregelung… …des BCBS für den Umgang mit national systemrelevanten Banken. Zweistufiger Ansatz zur Identifizierung Stufe 1 bewertet die Institute zunächst nach… …Stufe 2 ermöglicht den nationalen Aufsichtsbehörden, weitere Institute im Rahmen eines Supervisory Assessments als A-SRIs zu qualifizieren. Dieser… …Meldewesen.  Für den zweistufigen Ansatz zur Identifizierung systemrelevanter Institute (A-SRIs) gelten folgende Kriterien: Kategorien Stufe 1… …ausländischen Banken Anzahl rechtlich selbstständiger Tochterunternehmen im In- und Ausland Quelle: BaFin Identifizierung der Institute ohne… …vereinfachte Anforderungen Die Identifizierung der Institute, die nicht den vereinfachten Anforderungen für den Sanierungsplan unterliegen, richtet sich nach §…
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  • Dokumententyp - BAKred

    die Liquidität der Institute


    Lieferung: 04/99
    …Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute vom 25. November 1998 I. Allgemeine Erläuterungen Anlaß für die Neufassung des… …Liquiditätsengpässen auch für solvente und ertragsstarke Institute gegeben, da unerwartete Ereignisse unvorhergesehene Marktumstände die Zahlungsfähigkeit des einzelnen… …, welche Institute den Grundsatz II anzuwenden haben. Außerdem enthält § 1 die Grundlage für die Berücksichtigung positiver oder negativer Sonderverhältnisse… …Regelungen zur Anwendung der Liquiditätsgrundsätze waren bislang in der Präambel zu den Grundsätzen über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute… …Grundsätzen über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute zu streichen (vgl. die „Erläuterungen“ zum Grundsatz I vom 29. Oktober 1997 – I 7 – A 223 – 2… …Unterschied zu der entsprechenden Vorschrift aus dem Grundsatz I ist Satz 2 allerdings lediglich an Institute gerichtet, da § 11 für Kreditinstitutsgruppen… …Absatz 2 im Wege einer Negativabgrenzung gegenüber bestimmten Instituten festgelegt. Absatz 2 schränkt Satz 1 aus Absatz 1 ein, wonach die Institute den… …Rechnung mit Finanzinstrumenten handeln. Der Kreis dieser Institute entspricht den Finanzdienstleistungsinstituten, die den Grundsatz I zu ermitteln haben… …. Von der Einbeziehung der übrigen Finanzdienstleistungsinstitute in den Grundsatz II ist abgesehen worden, weil diese Institute in einem erheblich… …müssen die Institute ihre Mittel so anlegen, daß jederzeit eine ausreichende Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist. Das Erfordernis einer ausreichenden…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 14/97 des BAK betreffend Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10a KWG wegen Mitteilungen an die Institute über ergangene Entscheidungen zu


    Lieferung: 07/11
    …10 und 10 a KWG Mitteilungen an die Institute über ergangene Entscheidungen zu Adressengewichtungssätzen Das bislang angewandte Verfahren, der… …Informationszufluß weiterhin gewährleistet ist, werde ich stets die Spitzenverbände der Institute schriftlich über die getroffenen Risikogewichtungsentscheidungen…
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