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150 Treffer, Seite 4 von 15, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Verschwiegenheitspflicht


    Lieferung: 06/19
    …Schweigepflicht richtet sich ihrem Wortlaut nach nicht an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, sondern an bestimmte Einzelpersonen (die Bediensteten… …Bundesanstalt KWG, Erg.-Lfg. 6/19 Becker 7 6 7 8 9 115 § 9 KWG – Kommentar für Finanzdienstleistungsaufsicht – Näheres über diesen Personenkreis vgl. Anm. 22 ff… …Angehörigen der dem Bundesaufsichtsamt (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) übergeordneten Behörden gedacht (Beg.Reg.E. zu § 8). Damit… …Weitergabe von Kenntnissen über einzelne Institute seitens der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) an das Bundesministerium der Finanzen ist… …Behörden“. Daran hat sich auch durch die Errichtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamtes für das… …1807 BGB vorgeschriebene Anlegung von Mündelgeldern gestatten. Nimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf Ersuchen des… …übertragener Aufgaben erforderlich ist, 18. den Ausschuss für Finanzstabilität oder den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, 19. die Bundesanstalt für… …Bundesanstalt selbst betrifft, spricht im Übrigen auch, dass diese immer nur durch die zu ihrer Vertretung berufenen natürlichen Personen handeln kann. Da für… …Satz 1 2. Alt.) § 9 gilt ferner für die Personen, deren sich die Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient (§ 4 Abs. 3 Gesetz über die… …Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (Kza 135a) nichts geändert. Die Bundesanstalt wurde im Geschäftsbereich des…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen – Bausparkassen-Verordnung – BausparkV


    Lieferung: 03/24
    …, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen… …für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 Absatz 4 Nummer 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 2) geändert worden ist… …Bundesanstalt vorzulegen. (4) Die Bundesanstalt kann der Bausparkasse die Verwendung des bauspartechnischen Simulationsmodells für sämtliche oder einzelne der in… …Simulationsergebnissen führen. (3) Die Bundesanstalt kann die Gestaltung der Szenarien vorgeben und bei Bedarf weitere Szenarien anfordern, sofern dies für den jeweiligen… …Bundesanstalt jährlich vorzulegen. (4) Führen die Zuteilungsvoraussetzungen nicht zu einer nachhaltig gesicherten kollektiven Liquidität oder ergeben sich für das… …Bundesanstalt zugelassene Ausnahme von § 1 Absatz 1 bis 3 der Bausparkassen-Verordnung in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung gilt für einen… …der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf die Bundesanstalt… …Bauspartechnische Simulationsmodelle (1) Ein bauspartechnisches Simulationsmodell ist jeweils nur dann als geeignet anzusehen für die in § 8 Absatz 4 des Gesetzes… …im Rahmen einer Prüfung nach § 8 Absatz 5 des Gesetzes über Bausparkassen und 2. der Bundesanstalt jährlich im Rahmen des kollektiven Lageberichts… …Absätze 1 bis 3 vorliegen, zieht die Bundesanstalt in der Regel den in Absatz 3 genannten Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk mit heran. § 2…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter – Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung – ImmoDarlSachkV


    Lieferung: 07/20
    …ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: § 1 Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten… …Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 8. April 2016 (BGBl. I S. 622) geändert worden… …theoretische und praktische Kenntnisse 1. der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen, 2. des Verfahrens zur Prüfung der… …Kauffrau für Versicherungen und Finanzen in der Fachrichtung Finanzberatung, wenn a) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014… …geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt… …wurde oder b) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für… …Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Mitarbeiter die Wahlqualifikationseinheit „Private… …Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin, 6. den Abschluss als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für… …Versicherungen und Finanzen oder 7. den Abschluss als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder als Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46f Unterrichtung der Gläubiger im Insolvenzverfahren und Insolvenzrangfolge


    Lieferung: 05/20
    …Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. 2 Becker KWG – Kommentar 115 § 46f (9) 1 Für… …der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Januar 2018, abgedruckt bei Consbruch/ Fischer, Kreditwesengesetz, Textsammlung, B 54.66)… …Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019, Abschnitt IV., abgedruckt als Anhang 2 zu § 46f)… …Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019, Abschnitt IV. 3., abgedruckt… …Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019, Abschnitt IV. 1., abgedruckt als Anhang 2 zu § 46f). Nicht… …zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019… …insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019, Abschnitt I… …CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019, Abschnitt V., abgedruckt als Anhang 2 zu § 46f). Derivate und verbundene… …CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2. Mai 2019, Abschnitt IV. 4. (abgedruckt als Anhang 2 zu § 46f) kommen hierfür in der… …Merkblatt zur insolvenzrechtlichen Behandlung be- 29 stimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 2…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperabler Systeme


    Lieferung: 08/12
    …ermächtigt wurde. Dies gilt nach der Begründung etwa für die Frage, in welchem Zeitraum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche… …Anzeigepflichten hat ein Institut die Absicht, ein Zahlungssystem oder ein Wertpapierliefer- und Wertpapierabrechnungssystem zu betreiben, der Bundesanstalt für… …Marktaufsichtsbehörde mitteilen kann, nachdem sie sich von der Zweckdienlichkeit der Regeln des Systems überzeugt hat. Außerdem erhalten die Bundesanstalt für… …Institut hat die Absicht, ein System nach § 1 Abs. 16 zu betreiben, unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen und die Teilnehmer… …zu benennen. 2 Dies gilt auch für eine spätere Änderung des Teilnehmerkreises sowie für Vereinbarungen über den Betrieb interoperabler Systeme. 3 Die… …wesentlichen Regeln für deren Funktionieren zu erteilen. (3) 1 Ein Institut, das ein System nach § 1 Abs. 16 betreibt, hat Einlagenkreditinstituten oder… …objektiven Kriterien zu gewähren, die für inländische Teilnehmer an diesem System gelten. 2 Davon unberührt bleibt das Recht des Instituts, den Zugang aus… …. 2384 ff.) Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310). Geändert durch… …anderer Gesetze vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502). Ergänzt durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und… …Wege der Verbuchung oder auf sonstige Weise gerichtet ist (Übertragungsauftrag). Ausgangspunkt für die Erarbeitung der o.a. EG-Richtlinie waren die im so…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 06/17
    …aufschiebende Wirkung. Die Bundesanstalt kann nach § 17 des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Kza 135a) Untersagungsverfügungen… …. Bei fehlenden Angaben für den zusammengefaßten Monatsausweis nach § 25 Abs. 2 hat die Bundesanstalt im Rahmen 1 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vom 26… …verwenden ist. Der Vordruck ist jeweils in einfacher Ausfertigung der Bundesanstalt und der für das Institut zuständigen Hauptverwaltung der Bundesbank… …Bundesanstalt und an die für das betroffenen Institut zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank mit seiner Stellungnahme, bei Sparkassen zusammen mit der… …die Bundesanstalt und an die für das betroffene Institut zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank jeweils in einfacher Ausfertigung weiter. Untersagung… …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft das für die Zusammenfassung verantwortliche übergeordnete Unternehmen, die für die Erfüllung der… …jeweiligen Pflichten nach den §§ 10a und 25 Absatz 1 erforderlichen Angaben erhält. 2 Satz 1 ist hinsichtlich der für die Erfüllung der Pflichten nach § 10a… …erforderlichen Angaben nicht anzuwenden, wenn ein Institut für einzelne gruppenangehörige Unternehmen die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach § 10a… …Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung getragen und es der Bundesanstalt ermöglicht wird, die Einhaltung dieser Voraussetzung zu… …in Satz 1 genannten Beteiligung oder Unternehmensbeziehung unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. (2) Die…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 06/23
    …Vorschriften halten müssen. § 2 Anträge und Anzeigen (1) Anträge, über die nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) als zuständige Behörde zu entscheiden hat, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in schriftlicher Form bei der Bundesanstalt… …zu stellen. (2) Anzeigen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, für die die Bundesanstalt die zuständige Behörde ist, sind bei der Bundesanstalt und in… …sind. (2) Die Bundesanstalt kann die Eignungsprüfung für die Erlaubnis zur Verwendung eines Ansatzes sowie die regelmäßige Überprüfung und die… …Modell nicht oder nicht mehr präzise genug ist, widerruft die Bundesanstalt die Erlaubnis zur Verwendung dieses internen Modells für Marktrisiken oder… …oder innerhalb einer angemessenen Frist erreicht werden kann, sofern dies innerhalb der von der Bundesanstalt festgelegten Grenzen für die Nichtanwendung… …beruhenden Ansatz (IRB-Ansatz) im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 kann die Bundesanstalt separat für einzelne Arten von… …eines Kalenderjahres getrennt für Referenzportfolios der Bundesanstalt und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der Deutschen Bundesbank sowie bei… …IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen für interne Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle (1) Die Bundesanstalt entscheidet über die Erlaubnis zur Verwendung des IRB-Ansatzes nach… …Institut vor Verwendung des geänderten Ratingsystems oder Beteiligungsrisikomodells für den IRB-Ansatz mit der Bundesanstalt abstimmen, ob die Bundesanstalt…
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  • Dokumententyp - BaFin

    Schreiben der BaFin vom 29. Januar 2008 – BA 37-FR2432-2008/0001 betr. Übergangsvorschrift des § 64i Abs. 5 KWG zur Erbringung des Platzierungsgeschäfts


    Lieferung: 08/12
    …Kreditwirtschaft (mit Ausnahme der E-Geld-Institute) Übergangsvorschrift des § 64i Abs. 5 KWG zur Erbringung des Platzierungsgeschäfts […] Die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht hat mit Datum vom 27. Dezember 2007 ein Merkblatt zum neuen Tatbestand des Platzierungsgeschäfts veröffentlicht. Das Merkblatt enthält unter Ziffer… …7 Hinweise zur Übergangsvorschrift nach § 64i Abs. 5 KWG für Finanzdienstleistungsinstitute. Es hat sich herausgestellt, dass in der Praxis… …Unklarheiten bestehen, welche Regelungen für Kreditinstitute gelten, die bislang Geschäfte erbracht haben, die dem neuen Tatbestand des Platzierungsgeschäfts… …. 1 Satz 2 KWG für die Erlaubniserteilung für das Erbringen des Platzierungsgeschäfts entsprechend. Danach gilt die Erlaubnis für das Erbringen des… …Platzierungsgeschäfts für ein Unternehmen ab dem 1. November 2007 als vorläufig erteilt, wenn das Unternehmen ein Erlaubnisverfahren durchläuft. Nach Auffassung der BaFin… …gilt diese Regelung nur für Finanzdienstleistungsinstitute, nicht jedoch für Kreditinstitute, die über eine Vollbanklizenz verfügen, und nicht für… …KWG auf Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift, der eine Regelung für Finanzdienstleistungsinstitute trifft. Ungeachtet des Umstands, dass Absatz 5 der… …Vorschrift den weiteren Begriff „Unternehmen“ verwendet, sprechen die überwiegenden Gründe dafür, die Verweisung so zu verstehen, dass sie nur für… …Merkblatt vom 27. Dezember 2007 verlautbarten Geltung der Übergangsbestimmung nur für Finanzdienstleistungsinstitute. Somit dürfen Kreditinstitute, die…
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  • Haben die traditionellen Geldinstitute den Anschluss verpasst ?

    …Vorbereitung. Was sind Fintechs?  Laut der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bieten FinTechs mit ihren Technologie-Systemen… …FinTech-Geschäftsmodelle sind vielfältig und komplex. Je nach Gestaltung kann für das jeweilige Modell eine Erlaubnis der BaFin erforderlich sein. Dabei hat die Aufstellung… …der Geschäftsmodelle nur eine Indizwirkung. Die BaFin sieht hierin keine abschließende rechtliche Beurteilung. Für eine verbindliche Einschätzung müssen… …für eine Erlaubnis  Die Regeln des Erlaubnisverfahrens für Zahlungs- und E-Geld-Institute richten sich nach dem Zahlungsdienstaufsichtsgesetz… …(ZAG). Diese sind vergleichbar mit den Regeln für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute. Sie gelten europaweit. Zu beachten sind dabei folgende Punkte… …für E-Geld-Institute Die Erlaubnis zum Betreiben des E-Geld-Geschäfts ist zu versagen, wenn1. die zum Geschäftsbetrieb erforderlichen Mittel… …stehen. Soweit ein E-Geld-Institut eine Erlaubnis im Sinne des § 32 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes hat, gilt für die Berechnung der erforderlichen…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten – Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG


    Lieferung: 02/17
    …der Rechtsform einer juristischen Person oder einer Personenhandelsgesellschaft berufen sind. In Ausnahmefällen kann die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) auch eine andere mit der Führung der Geschäfte betraute und zur Vertretung ermächtigte Person widerruflich als Geschäftsleiter… …, soweit dies für die Zwecke des Absatzes 1 zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich ist. Das Bundesministerium der Finanzen kann… …vorgelegten Angaben und Nachweise betreffen. (7) Die Bundesanstalt hat die Erteilung der Erlaubnis im Bundesanzeiger bekannt zu machen. (8) Soweit für das… …. Für das weitere Verfahren gilt § 8 Absatz 4 und 7 entsprechend. (4) Die Bundesanstalt kann die Erlaubnis unter Auflagen erteilen, die sich im Rahmen des… …mit der Bundesanstalt nicht bereit ist; 8. das Zahlungsinstitut seine Hauptverwaltung nicht im Inland hat. § 9a Versagung der Erlaubnis für… …, Zahlungssysteme § 1 Begriffsbestimmungen; Ausnahmen für bestimmte Zahlungsinstitute § 1a Zusätzliche Begriffsbestimmungen für das E-Geld-Geschäft; Ausnahmen für… …bestimmte E-Geld-Institute § 2 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte § 3 Aufsicht; Entscheidung in Zweifelsfällen § 4 Einschreiten… …Betreibens des E-Geld-Geschäfts § 6 Verschwiegenheitspflicht § 7 Zugang zu Zahlungssystemen § 7a Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr… …bedeutender Beteiligungen § 8 Erlaubnis für Zahlungsinstitute § 8a Erlaubnis für E-Geld-Institute § 9 Versagung der Erlaubnis für Zahlungsinstitute § 9a…
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