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KWG/CRR

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12 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung


    Lieferung: 02/26
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 131 Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung… …Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen, für die eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach… ….................................................................................... 1–1a Risikopositionen gegenüber Instituten mit Kurzfrist-Rating .................. 2 Risikopositionen gegenüber Unternehmen mit Kurzfrist-Rating… …die Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ (= kurzfristiges Rating bzw… …. 131) nur für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen herangezogen werden. Gemäß Art. 140 Abs. 1 dürfen sie zudem nur für Umlaufvermögen und… …Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Instituten oder Unternehmen mit kurzfristigen Bonitätsbeurteilungen sind in Art. 131 tendenziell höher als für… …Risikopositionen gegenüber Instituten, die in Art. 120 bzw. gegenüber Unternehmen, die in Art. 122 geregelt sind. Ohne Beurteilungsrangfolge würde daher dieser… …bestimmte Risikoposition für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit Kurzfrist-Rating eignet (vgl. Art. 112 Buchst. n i. V… …. m. Art. 131), und erst dann, sofern ersteres verneint werden kann, ob sie für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten (vgl. Art. 112… …Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ kommt an 9. Rangstelle; „alle sonstigen Risikopositionsklassen“, zu denen auch Institute und…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 138 Allgemeine Anforderungen


    Lieferung: 02/26
    …zugewiesen. Sind die beiden niedrigsten Risikogewichte identisch, wird dieses Risikogewicht zugewiesen; g) bei Risikopositionen gegenüber Instituten darf ein… …errichtet wurde und finanziert wird. Für die Zwecke von Unterabsatz 1 Buchstabe g werden Risikopositionen gegenüber Instituten, die sich nicht im Besitz von… …ECAI-Bonitätsbeurteilung vorliegt und in Bezug auf die eine implizite staatliche Förderung angenommen wird, wie Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Instituten gemäß… …, Verflechtungen zwischen Staaten und Instituten aufzuheben. Benennung von ECAI (UAbs. 1 Satz 1) Nach UAbs. 1 Satz 1 kann ein Institut, das Bonitätsbeurteilungen von… …verwenden. Dies bedeutet, dass es Instituten nicht gestattet ist, sich die von verschiedenen Ratingagenturen abgegebenen Ratings „herauszupicken“ und die… …neuer Buchst. g eingefügt, wonach eine ECAI-Bonitätsbeurteilung bei Risikopositionen gegenüber Instituten nicht verwendet werden darf, in der eine… …Verbindung zwischen Instituten und ihren Staaten zu durchbrechen (vgl. Erw.-Grund 8 zur CRR III sowie EBA „Policy Advice on the Basel III Reforms: Credit Risk“… …Risikopositionen gegenüber Instituten nicht verwenden, in der eine implizite staatliche Unterstützung angenommen wird. Damit ist es nicht mehr möglich… …, Risikopositionen gegenüber Instituten auf der Grundlage der Ratings ihrer Staaten zu gewichten. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind ECAI-Bonitätsbeurteilungen für… …. Risikopositionen gegenüber Instituten, die sich nicht im Besitz von Zentralstaaten oder regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften befinden oder von solchen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 01/26
    …AnzV AnzV – Kommentar Anzeigen gem. § 12a Abs. 1 S. 3 KWG sowie § 24 Abs. 3a KWG. Da diese Holdings (im Vergleich zu Instituten) nur relativ wenige… …entsprechenden personellen Veränderungen bei Instituten entsprechend. Die o. a. Holdings müssen daher bei der beabsichtigten eines Geschäftsleiters folgende… …Unterlagen einreichen: – Anzeigevordruck „PVGLSI Personelle Veränderungen bei den Geschäftsleitern von Instituten und bei Personen, die die Geschäfte einer… …AnzV). Die Aufsicht kann im Einzelfall hierauf verzichten. Im Gegensatz zu Instituten besteht für die o. a. Holdinggesellschaften keine gesetzliche… …oder Aufsichtsorgans von Instituten und Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 140 Lang- und kurzfristige Bonitätsbeurteilungen


    Lieferung: 02/26
    …Umlaufvermögen und außerbilanzielle Positionen in Form von Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen verwendet werden. (2) Kurzfristige… …Art. 131. In Art. 131 wird die Zuweisung von Risikogewichten für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger… …Bonitätsbeurteilung geregelt (vgl. hierzu auch Art. 112 Buchst. n zur Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger… …Bonitätsbeurteilung“). Art. 140 Abs. 1 bestimmt, dass Kurzfrist-Ratings nur für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen für – Positionen des Umlaufvermögens… …Komm./Schubert/Berberich, 14. Aufl. 2024, HGB § 247 Rn. 51). Beispiele für außerbilanzielle Positionen bei Instituten finden sich in Anhang I „Einstufung außerbilanzieller…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 130 Verbriefungspositionen


    Lieferung: 02/26
    …von Instituten befasst. Daher regelt Art. 130 keine Details, sondern verweist für die Ermittlung der risikogewichteten Positionsbeträge für…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 133 Beteiligungsrisikopositionen


    Lieferung: 02/26
    …Instituten begebenen Eigenkapitalinstrumenten oder Instrumente der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel unter Art. 133 erfasst waren (vgl. Art. 133 Abs. 3 CRR a… …kreditvertraglichen Implikationen) ist, war dies in der Vergangenheit häufig nur bei größeren Unternehmen in der Rechtsform der AG von Instituten begleitet worden. Für… …und die Rolle von Instituten in der Union als langjährige strategische Eigenkapitalgeber zu wahren (vgl. Erw.-Grund 9 zur CRR III). Aus diesem Grund hat… …Beteiligungsunternehmen entweder allein oder zusammen mit anderen Instituten in einem Verbund von Instituten maßgeblichen Einfluss oder Kontrolle i. S. d. anwendbaren… …dazu beitragen, langfristige Kapitalbeteiligungen zu fördern (vgl. Erw.-Grund 10 zur CRR III). Art. 133 Abs. 5 erlaubt daher Instituten…
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  • Dokumententyp - Verzeichnis

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 02/26
    …....................................... 115 §§ 10 ff. Vorw. § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten… …von Instituten, Anbietern von Nebendienstleistungen, Finanzholding- Gesellschaften, gemischten Finanz-Holdinggesellschaften und von in die Aufsicht auf… …Auszug ......... 115 § 46f Anh. 1 Merkblatt zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR- Instituten der Bundesanstalt für… …....................................................................... 115 § 53 § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland .................................................................... 115 § 53a § 53b… …Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende… …. 1 § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten) ........... 125 § 10 AnzV § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des… …Instituten mit Sitz im Ausland) ................... 125 § 15 AnzV § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis


    Lieferung: 01/26
    …Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten im Rahmen der laufenden Aufsicht und in Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen bei Instituten oder an… …für die Organisation und Behandlung von Risiken; in Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen in Instituten oder an den Finanzmärkten… …Instituten oder an den Finanzmärkten. Hierbei arbeiten die BaFin und, soweit sie im Rahmen des Kreditwesengesetzes tätig wird, die Deutsche Bundesbank soweit… …Bewertung der einzelnen Unternehmen wie auch der Gruppe einfließen zu lassen. In Krisensituationen, insbesondere bei widrigen Entwicklungen in Instituten oder… …Krisensituationen, einschließlich Fälle widriger Entwicklungen bei Instituten oder Finanzmärkten, so weit wie möglich die bestehenden Kommunikationswege nutzen, um…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/26
    …, die jeweiligen Beteiligungen an Instituten oder anderen Unternehmen der Finanzbranche zu verringern oder zu veräußern, 6. anordnen, unverzüglich einen… …Beteiligungen an Tochterunternehmen zusammenhängen, wenn es sich um Tätigkeiten derselben Art handelt wie die von Instituten bzw. Finanzinstituten ausgeübten…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 01/26
    ….................................................................................................. 21 Sicherstellungspflicht von Instituten, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften (Abs. 1 S. 1)… …Unternehmen vgl. Rn. 20. Sicherstellungspflicht von Instituten, Finanzholding- Gesellschaften und gemischten Finanzholding- Gesellschaften (Abs. 1 S. 1) Nach §… …die Einreichungspflicht von Instituten bzgl. Finanzinformationen ist nicht die korrekte Bezugsnorm. Der Gesetzgeber hätte vielmehr auf § 25 Abs. 2 KWG… …Konsolidierungsverpflichtung, die in Art. 18 Abs. 1 CRR geregelte Vollkonsolidierung von Instituten bzw. Finanzinstituten, bei denen es sich um Tochterunternehmen des…
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