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9 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen – Bausparkassen-Verordnung – BausparkV


    Lieferung: 03/24
    …, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute – Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV


    Lieferung: 09/23
    …Falle müssen die zusammengefassten Posten jedoch im Anhang gesondert ausgewiesen werden. Satz 1 ist auf die der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt… …ausgewiesen werden. Andere Guthaben wie Übernachtguthaben im Rahmen der Einlagefazilität der Deutschen Bundesbank sowie Forderungen an die Deutsche Bundesbank… …auszuweisen. Bei Zentralnotenbanken in Anspruch genommene Kredite wie Übernachtkredite im Rahmen der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Deutschen Bundesbank… …der Deutschen Bundesbank refinanzierbar“ sind alle im Bestand befindlichen Schatzwechsel und unverzinslichen Schatzanweisungen und ähnliche Schuldtitel… …öffentlicher Stellen auszuweisen, die bei der Deutschen Bundesbank refinanzierungsfähig sind. (3) Der Bestand an eigenen Akzepten ist nicht auszuweisen. Den… …ursprüngliche Laufzeit ein Jahr nicht überschreitet. (3) Als „beleihbar bei der Deutschen Bundesbank“ sind nur solche Wertpapiere zu vermerken, die bei der… …Deutschen Bundesbank refinanzierungsfähig sind. Sie sind mit dem Bilanzwert zu vermerken. (4) Im Unterposten Buchstabe c sind zurückgekaufte börsenfähige…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 06/23
    …. August 2013 (BGBl. I S. 3395) neu gefasst worden ist, jeweils im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute… …Kopie bei der Deutschen Bundesbank einzureichen. 4 Solvabilitätsverordnung 190 (3) Meldungen, die aufgrund regelmäßiger Berichtspflichten nach der… …Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gegenüber der Bundesanstalt als zuständige Behörde erfolgen müssen, sind über die Deutsche Bundesbank einzureichen. TEIL 2 Nähere… …Kreditwesengesetzes führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. (3) Bei der Überprüfung berücksichtigt die Bundesanstalt insbesondere Veränderungen der… …eines Kalenderjahres getrennt für Referenzportfolios der Bundesanstalt und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der Deutschen Bundesbank sowie bei… …führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen führt die Bundesanstalt erst dann durch, wenn das Institut 1. mit den… …Deutsche Bundesbank durch. (2) Wesentliche Änderungen und Erweiterungen der der auf einem internen Modell beruhenden Methode (IMM) bedürfen einer erneuten… …zustimmen, sofern die Änderung oder Erweiterung nach Einschätzung der Bundesanstalt in Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank auch ohne IMM-Eignungsprüfung… …Deutschen Bundesbank schriftlich anzuzeigen; bedeutende Änderungen sind vor Verwendung der geänderten IMM mit der Bundesanstalt abzustimmen. Abschnitt 4… …Kreditwesengesetzes führt in der Regel die Deutsche Bundesbank durch. (3) Der durch das Institut zu bestimmende Anwendungsbereich eines internen Einstufungsverfahrens…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV


    Lieferung: 05/23
    …Bundesbank und – auf Grund des § 104 Absatz 6 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 1b Absatz 2 und § 118 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, von denen § 1b… …Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank einzureichen. Dies gilt für nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen entsprechend. (2) Ist das Zielunternehmen ein… …, die Deutsche Bundesbank, ein rechtlich unselbständiges Sondervermögen des Bundes oder eines Landes, ein Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband, so…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Außenwirtschaftsverordnung AWV – Auszug


    Lieferung: 07/20
    …Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 1 den Stand und ausgewählte Positionen der Zusammensetzung folgenden… …Ausländern im Inland (1) Der Meldepflichtige nach Absatz 6 hat der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 2 den Stand und ausgewählte Positionen der… …Bundesbank gemäß der Absätze 2 und 3 in den Fristen des § 71 Absatz 3 und 4 zu melden, wenn diese Forderungen oder Verbindlichkeiten bei Ablauf eines Monats… …Zahlungen (1) Inländer haben der Deutschen Bundesbank in den Fristen des § 71 Absatz 7 und 8 Zahlungen gemäß Absatz 4 zu melden, die sie 14… …Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“, bei Zahlungen für in Aktien verbriefte Direktinvestitionen… …verbringt, hat den ursprünglich gemeldeten Betrag als „Stornierung im Transithandel“ der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 anzuzeigen. § 69… …Zusammenhang mit dem Betrieb der Seeschifffahrt entgegennehmen oder leisten, der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 7 zu melden. In der Meldung… …Geldinstitute haben der Deutschen Bundesbank in der Frist des § 71 Absatz 8 zu melden: 1. Zahlungen für die Veräußerung oder den Erwerb von Wertpapieren und… …Absatz 1 Nummer 1 sind die Kennzahlen der Anlage LV „Leistungsverzeichnis der Deutschen Bundesbank für die Zahlungsbilanz“ und die Bezeichnungen der… …Einreichungsweg (1) Die Meldungen nach den §§ 64 bis 70 sind der Deutschen Bundesbank elektronisch einzureichen. Soweit die vorliegende Verordnung keine…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …Bundesbank: Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Berichtszeitraum § 3 Risikoorientierung und Wesentlichkeit § 4 Art… …Bundesbank in einfacher Ausfertigung sowie bei der Bundesanstalt in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen. Zusätzlich ist jeweils eine… …elektronische Fassung des Berichts einzureichen. Die Bundesanstalt kann nach Anhörung der Deutschen Bundesbank Vorgaben machen, in welchem Dateiformat und auf… …vereinbarten Leistungen; die Berichterstattung kann insoweit entfallen, wenn der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank für den Berichtszeitraum ein…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute… …Institut von der Möglichkeit nach Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Gebrauch, hat es dies der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank… …Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Gebrauch macht, hat der Deutschen Bundesbank für die Meldetermine 31. März, 30. Juni, 30. September und… …und die Deutsche Bundesbank folgende Angaben auf Abruf vorzuhalten: 1. eine Beschreibung der organisatorischen Verfahren, 2. eine Aufstellung der… …zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15. Geschäftstag des Kalendermonats, der auf den Meldetermin folgt… …Stammdatensuchmaschine im Datenbestand der Deutschen Bundesbank identifizieren, kann das Institut auf die Abgabe einer Meldung verzichten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten… …Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die… …Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber… …anzukündigen. § 9 Stammdatenrückmeldung Die Deutsche Bundesbank übersendet den Instituten und den übergeordneten Unternehmen spätestens am 25. Geschäftstag, der… …zu dem Referenzkurs, der von der Europäischen Zentralbank am Tag des Meldestichtags festgestellt und von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Festsetzung eines Zuschlages für die Berechnung des haftenden Eigenkapitals von Kreditinstituten in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft


    Lieferung: 01/85
    …Kreditwesen vom 19. Januar 1962 (Bundesgesetzblatt I S. 17) wird nach Anhörung der Deutschen Bundesbank verordnet: § 1 (1) Für die Berechnung des haftenden…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute


    Lieferung: 08/12
    …Bundesbank. KWG, Erg.-Lfg. 8/12 1 418 Anh. 1 VO über die Rechnungslegung der Kreditinstitute u.a. C. Alternativen Im Hinblick auf die Vorgabe des Gesetzgebers… …Bundesbank: Artikel 1 Die Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute vom 10. Februar 1992 (BGBl. I S. 203) wird wie folgt geändert: 1. In § 7 Abs… …Deutschen Bundesbank … DM“. 7. In Formblatt 1 erhält der Passivposten Nummer 2 Buchstabe a folgende Fassung: „a) Spareinlagen aa) mit vereinbarter… …klargestellt, daß sich der Daruntervermerk „beleihbar bei der Deutschen Bundesbank“ auf die beiden vorhergehenden Unterposten ba) und bb) bezieht. Zu Nummer 7…
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