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  • Dokumententyp - Verordnung

    Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 01/26
    …Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) erhebt Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen, die aufgrund… …. Solvabilitätsverordnung, 11. Anlegerentschädigungsgesetz, 12. Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz), 13… …Grundlage des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) 10 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage… …Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht (Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung – FinDAGebV) vom 2. September 2021 (BGBl. I S. 4077), zuletzt… …und des Rates vom 17. April 2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum (ABl. L 115 vom 25. 4. 2013, S. 18), die zuletzt durch die… …technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht (ABl. L 314 vom 1. 12. 2015, S. 13), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/237 (ABl. L… …. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht (ABl. L 103 vom 19. 4. 2016, S. 5; L 183… …technische Regulierungsstandards für die Clearingpflicht (ABl. L 195 vom 20. 7. 2016, S. 3; L 196 vom 21. 7. 2016, S. 56), die zuletzt durch die Delegierte… …technische Regulierungsstandards zu Risikominderungstechniken für nicht durch eine zentrale Gegenpartei geclearte OTC-Derivatekonktrakte (ABl. L 340 vom 15. 12… …worden ist, 32. Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente und zur Änderung…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 01/26
    …Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, –… …des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht“, – ggf. Teilnahmenachweis über Fortbildung… …Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen soll oder des Mitglieds des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für… …oder Aufsichtsorgans von Instituten und Finanzholding-Gesellschaften oder gemischten Finanzholding-Gesellschaften – Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für… …, gemischte Finanzholding-Gesellschaften) (1) 1 Für Einzelanzeigen einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft nach § 12a… …Verordnung einzureichen. 3 § 7 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend. (2) Für die Anzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 1 Nummer 1, 2, 4 und 5 und Satz… …alle für die Ausfüllung der Anzeigen erforderlichen Daten verfügt (z. B. nach einem Zukauf einen neues gruppenangehörigen Unternehmens durch die Holding… …vertretenen Branche muss 6 Mrd. Euro übersteigen; alternativ muss für jede Branche der durchschnittliche Anteil der Bilanzsumme an der Bilanzsumme der… …Regulierungsstandards zur Festlegung der Bedingungen für eine Konsolidierung in den in Artikel 18 Absätze 3 bis 6 sowie 8 beschriebenen Fällen nicht mehr fortführbar (vgl… …, wobei das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ (Vordruck AB, Anl. 3 zur AnzV) zu verwenden ist. Es handelt sich um eine Sammelanzeige, d. h. für…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 01/26
    …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft das für die Zusammenfassung verantwortliche übergeordnete Unternehmen, die für die Erfüllung der… …jeweiligen Pflichten nach den §§ 10a und 25 Absatz 1 erforderlichen Angaben erhält. 2 Satz 1 ist hinsichtlich der für die Erfüllung der Pflichten nach § 10a… …erforderlichen Angaben nicht anzuwenden, wenn ein Institut für einzelne gruppenangehörige Unternehmen die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach § 10a… …Begründung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung Rechnung getragen und es der Bundesanstalt ermöglicht wird, die Einhaltung dieser Voraussetzung zu… …in Satz 1 genannten Beteiligung oder Unternehmensbeziehung unverzüglich der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. (2) Die… …Bundesanstalt kann die Fortführung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung untersagen, wenn das übergeordnete Unternehmen oder das Institut im Sinne des… …Artikels 22 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die für die Erfüllung der Pflichten nach den §§ 10a, 13 Absatz 3, § 25 Absatz 1 oder nach den Rechtsverordnungen… …erforderlichen Angaben nicht erhält. Die Ausnahme nach Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend für die Untersagungsermächtigung nach Satz 1. Eingefügt durch die Dritte… …Finanzmarktförderungsgesetz) vom 24. 03. 1998 (BGBl. I S. 529). Geändert durch Art. 2 des Gesetzes über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. 04. 2002 (BGBl. I S… …Kreditwesengesetzes, welcher Vorschriften für Institute, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte Finanzholding-Gruppen enthält, und dort im Kapitel…
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