• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2024"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (28)

… nach Inhalt

  • Kommentare (24)
  • Autorenvorschriften (2)
  • Meldungen (1)
  • Sonstiges (1)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (24)
  • Gesetz (1)
  • Sonstige (1)
  • Verordnung (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

28 Treffer, Seite 2 von 3, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    AT 4.2 Strategien


    Lieferung: 07/24
    …DORA und der Umsetzung des diesbezüglichen Regelwerks hat die BaFin auf nachfolgender Seite gebündelt: Homepage der BaFin > Unternehmen > DORA KWG… …, Erläuterungen i. V. m. Abschn. 5.2.9 der EBA-GL 2020/06 geregelt. Diese Vorgaben gelten ausschließlich für Kreditvergaben an Unternehmen, Kredite an Verbraucher…
  • Neue Vorgaben der BaFin für ZAG-Institute ab 2025

    …Entgegennahme von Geld betreffen.   Die Ablauforganisation der adressierten Unternehmen – also die Organisation der sogenannten ZAG-Institute, die der Aufsicht… …Darüber hinaus enthält der Allgemeine Teil noch etwas konkretere Vorgaben, die die Auslagerung von bestimmten Funktionen und Prozessen an andere Unternehmen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24 Anzeigen


    Lieferung: 06/24
    …oder einem anderen Unternehmen; 13. das Entstehen, die Veränderungen in der Höhe oder die Beendigung einer bedeutenden Beteiligung an anderen Unternehmen… …natürlichen Personen oder Unternehmen, 2. seine bedeutenden Beteiligungen an anderen Unternehmen, 3. den Namen und die Anschrift des Inhabers einer bedeutenden… …Beteiligung an dem anzeigenden Institut und an den ihm nach § 10a nachgeordneten Unternehmen mit Sitz im Ausland und die Höhe dieser Beteiligungen, 4. die… …ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten Finanzholding-Gruppe, der ein CRR-Kreditinstitut… …; 6. soweit es sich um ein CRR-Kreditinstitut oder um ein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer… …unmittelbaren Beteiligung an einem Unternehmen sowie Veränderungen in der Höhe der Beteiligung. 4 Albert KWG – Kommentar 115 § 24 2 Als unmittelbare Beteiligung… …Zahlungsinstitute im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, die ihr nachgeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a sind, einzureichen. 3 Die Aufsichtsbehörde… …ausreichenden zeitlichen Verfügbarkeit auch Interviews mit den angezeigten Personen führen. (3f) Ein CRR-Kreditinstitut oder das übergeordnete Unternehmen einer… …............................................................................... 140–144 Bedeutende Beteiligungen eines Instituts an anderen Unternehmen, § 24 Abs. 1 Nr. 13 KWG… …Unternehmen, § 24 Abs. 1a Nr. 2 KWG ............................................................................... 201–203 Inhaber bedeutender Beteiligungen an…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten


    Lieferung: 06/24
    …Sanierungskonzepts an. Ziel ist eine Einschätzung der Erfolgsaussichten, dass das Unternehmen voraussichtlich in der Lage sein wird, eine ausreichende Ertragskraft…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 7 Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis


    Lieferung: 06/24
    …Genehmigungsverfahren erfolgt ist. § 2a Abs. 5 KWG stellt allerdings klar, dass diejenigen Institute und diejenigen übergeordneten Unternehmen, die von der Regelung des §… …Governance und des Risikomanagements aufweist. Es ist somit ein integriertes Risikomanagementsystem für die am Waiver teilnehmenden Unternehmen zu… …damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und… …hinaus kann auch die Aufsicht nach § 2a Abs. 6 KWG das Institut oder das übergeordnete Unternehmen nach einer erfolgten Freistellung auffordern, die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.2.1 Kreditgewährung


    Lieferung: 05/24
    …Abschnitt 5.2.5 für Kredite an Kleinst- und Kleinunternehmen; f) Abschnitt 5.2.6 für Kredite an mittlere und große Unternehmen; g) Abschnitt 5.2.7 für… …„Sensitivitätsanalysen“. Dies hätte z. B. bedeutet, dass bei sämtlichen Krediten an mittlere und große Unternehmen immer Sensitivitätsanalysen erforderlich gewesen wären… …nicht-risikorelevanten Geschäft grundsätzlich z. B. auch bei Krediten an mittlere und große Unternehmen Erleichterungen möglich, soweit eine angemessene Risikobeurteilung… …wesentlicher Unterschied im persönlichen Anwendungsbereich liegt darin, dass sich die Projektfinanzierung i. S. d. EBA-GL nur auf Kreditvergaben an Unternehmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.2.2 Kreditweiterbearbeitung


    Lieferung: 05/24
    …allerdings nur auf Kreditnehmer, die mittlere und große Unternehmen sind (also nicht auf Kredite an Verbraucher und Kleinst- und Kleinunternehmen). Die…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2.1 Tz. 2, Erläuterungen „Bewertung von Immobiliensicherheiten und beweglichen Vermögenswerten“ – Abschnitte 7.1.1 und 7.1.2 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 05/24
    …Sicherheit dienenden Immobilien für Kredite an Verbraucher, Kleinstunternehmen sowie kleine, mittlere und große Unternehmen durch einen internen oder externen… …ermittelt wird. Diese Anforderung gilt für Kredite an Verbraucher wie für Kredite an Unternehmen gleichermaßen. Auf die Notwendigkeit einer Innenund…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2.2 Tz. 2, Erläuterungen „Regelmäßige Überprüfung der Kreditnehmer“ – Abschnitt 8.3 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 05/24
    …mindestens mittlere oder große Unternehmen sind. Die Anforderungen sind in den Tz. 257 bis 265 der EBA-GL 2020/06 spezifiziert und werden nachfolgend erläutert… …mindestens mittlere oder große Unternehmen sind, regelmäßig Überprüfungen durchführen, um etwaige Änderungen ihres Risikoprofils, ihrer Finanzlage oder ihrer… …überprüfen und zu aktualisieren. Kommentierung: Nach Tz. 257 der EBA-GL 2020/06 sind bei mittleren oder großen Unternehmen als Kreditnehmer regelmäßige… …der EBA-GL bezieht. Im Abschnitt 5.2.6, der die Kreditvergabe an mittlere und große Unternehmen regelt, sind die „Sensitivitätsanalysen“ in einem… …Kreditvergabe, sondern auch bei der laufenden Überwachung von mittleren und großen Unternehmen zu berücksichtigen sind, wobei der Grad der Intensität gemäß der… …Unterschied zur Tz. 262 auf alle Kreditnehmer, während Tz. 262 nur mittlere und große Unternehmen im Fokus hat (siehe hierzu auch weiter oben unter… …Risikorelevanz der Kreditgeschäfte. Demnach sind auch bei mittleren und großen Unternehmen im nicht-risikorelevanten Geschäft gemäß BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterungen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2b Rechtsform


    Lieferung: 04/24
    …Unternehmen oder andere Institutionen, die nicht als Kreditinstitute gelten (§ 2 Abs. 1), nicht von § 2b erfasst sind; hierbei sind allerdings Rückausnahmen… …. Rechtsform-Regelungen für Finanzbranchen- Unternehmen in anderen Gesetzen Auch in anderen spezialgesetzlichen Regelungen für Unternehmen der Finanzbrache (§ 1 Abs. 19)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück