• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2020"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "KWG-Kommentar"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (3)

… nach Inhalt

  • Kommentare (3)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

3 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25 Finanzinformationen, Informationen zur Risikotragfähigkeit; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 09/20
    …ausgedehnt. Durch die letztgenannte Ergänzung war das Bundesaufsichtsamt (jetzt: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und die Deutsche Bundesbank… …Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2336) umgesetzt wurde… …Finanzinformationenverordnung und der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 19… …§ 25 KWG – Kommentar Umfang der genannten Informationen sollen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Bundesbank ermöglichen… …: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) übertragen werden (Abs. 3 Satz 3). Nach der Neuregelung durch die 6. KWG-Novelle sind solche Rechtsverordnungen… …Bundesanstalt kann den Berichtszeitraum nach den Sätzen 1 und 2 für ein Institut verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der Aufgaben der Bundesanstalt erforderlich… …einzureichen. 3 Die Bundesanstalt kann den Berichtszeitraum nach den Sätzen 1 und 2 für ein übergeordnetes Unternehmen verkürzen, soweit dies zur Erfüllung der… …Skontoführer-Monatsausweisverordnung, die für nicht mehr erforderlich gehalten wurde, hat der Gesetzgeber verzichtet. Die Bundesanstalt soll durch die Neuordnung des bankaufsichtlichen… …bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschrift an die Bundesanstalt für… …Bundesanstalt erforderlichenfalls eine Verkürzung des Berichtszeitraums nach Absatz 1 Satz 3 oder Absatz 2 Satz 3 für bestimmte Arten oder Gruppen von Instituten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen


    Lieferung: 08/20
    …. Arbeitstag innerhalb des Beurteilungszeitraums kann die Bundesanstalt schriftlich weitere Informationen anfordern, die für den Abschluss der Beurteilung… …der Europäischen Zentralbank bei CRR-Kreditinstituten . 8 Zulässiger Zeitraum für die Beurteilung von Anzeigen nach § 2c Abs. 1 durch die Bundesanstalt… …(ABl. (EU) L 176 vom 27. 6. 2013, S. 338). 15 S. Anm. 108 im Anhang 1 zu § 1 (Art. 4 CCR). 16 Referentenentwurf der Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht für die Zweite Verordnung zur Änderung der Inhaberkontrollverordnung. 12 Becker KWG – Kommentar 115 § 2c der Kommission vom 11. Juli 2017 zur… …Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben (interessierter Erwerber), hat dies der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank nach… …Maßgabe des Satzes 2 unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2 In der Anzeige hat der interessierte Erwerber die für die Höhe der Beteiligung und die für die… …interessierte Erwerber eine juristische Person oder Personenhandelsgesellschaft, hat er in der Anzeige die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit seiner… …Beteiligung hat jeden neu bestellten gesetzlichen oder satzungsmäßigen Vertreter oder neuen persönlich haftenden Gesellschafter mit den für die Beurteilung von… …dessen Zuverlässigkeit wesentlichen Tatsachen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 6 Der Inhaber einer… …bedeutenden Beteiligung hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank ferner unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn er beabsichtigt, allein oder im…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 14 Millionenkredite


    Lieferung: 08/20
    …Kreditmeldungen erhalten aber auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Deutsche Bundesbank einen zeitnahen Einblick in die Kreditengagements… …. Befreiung von der Anzeigepflicht Gemäß § 2 Abs. 4 kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einzelfall bestimmen, dass auf ein Institut § 14… …der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3171) geändert wurde. Ziel der Neuordnung war es also… …Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträger und Bundesanstalt für Arbeit siehe die Erläuterungen in den Anmerkungen 12 bis 17 und 24 bis 29 zu § 2. Nicht zur… …KWG – Kommentar 115 § 14 § 14 Millionenkredite (1) 1 Kreditinstitute, CRR-Wertpapierfirmen, die für eigene Rechnung im Sinne des Anhangs I Nummer 3… …Rechtsverordnung nach § 22 zu regeln. 2 Übergeordnete Unternehmen im Sinne des § 10a haben zugleich für die gruppenangehörigen Unternehmen deren Kreditnehmer im… …Informationen über die prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit im Sinne der Artikel 92 bis 386 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 für diesen Kreditnehmer, soweit… …Satz 4 auch im Wege der elektronischen Datenübertragung durchführen. 7 Einzelheiten des Verfahrens regelt die Rechtsverordnung nach § 22. 8 Soweit es für… …zuständige Stelle bei jeder Datenübertragung den Zeitpunkt, die übertragenen Daten und die beteiligten Stellen. 12 Eine Verarbeitung der Protokolldaten für… …Deutsche Bundesbank darf im Einvernehmen mit der Bundesanstalt nach Maßgabe der allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften ausländischen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück