• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Inhalt

  • Kommentare (179)
  • Autorenvorschriften (72)
  • Sonstiges (33)
  • Meldungen (16)

… nach Jahr

  • 2025 (37)
  • 2024 (20)
  • 2023 (32)
  • 2022 (17)
  • 2021 (15)
  • 2020 (22)
  • 2019 (12)
  • 2018 (13)
  • 2017 (16)
  • 2016 (10)
  • 2015 (7)
  • 2014 (7)
  • 2013 (1)
  • 2012 (16)
  • 2011 (3)
  • 2010 (3)
  • 2009 (4)
  • 2008 (3)
  • 2007 (5)
  • 2006 (3)
  • 2005 (7)
  • 2004 (4)
  • 2003 (2)
  • 2001 (1)
  • 2000 (12)
  • 1999 (1)
  • 1998 (1)
  • 1997 (6)
  • 1996 (1)
  • 1995 (2)
  • 1993 (1)
  • 1992 (5)
  • 1991 (1)
  • 1989 (1)
  • 1987 (1)
  • 1985 (2)
  • 1984 (1)
  • 1976 (1)
  • 1974 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (169)
  • BaFin (28)
  • Materialien (24)
  • BAKred (19)
  • Verordnung (9)
  • Gesetz (8)
  • LiqV-Kommentar (8)
  • Deutsche Bundesbank (4)
  • Amtliche Begründung (3)
  • Gesetzestext Vor (3)
  • Verzeichnis (3)
  • Sonstige (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • RechKredV-Kommentar (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

300 Treffer, Seite 9 von 30, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BaFin

    BaFin – Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des Depotgeschäfts, 15.12.2021


    Lieferung: 08/25
    …zugrunde liegen, benötigt. Hinsichtlich aller Angaben sind die Bediensteten der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zur Verschwiegenheit verpflichtet… …Ihnen auch frei, sich an die für Sie zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank zu wenden. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Hauptverwaltung… …Bundesanstalt weiterleiten: Für Berlin und Brandenburg: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg Leibnizstr. 10 10625 Berlin Telefon… …: (030) 34 75 – 0 Für Nordrhein-Westfalen: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen Berliner Allee 14 40212 Düsseldorf Telefon… …: (0211) 8 74 – 0 Fax: (0211) 8 74 – 36 35 Für Hessen: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Hessen Taunusanlage 5 60047 Frankfurt am Main Telefon… …: (069) 23 88 – 0 Fax: (069) 23 88 – 11 11 Für die Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK… …Depotgeschäft Telefon: (040) 37 07 – 0 Fax: (040) 37 07 – 41 72 Für die Freie Hansestadt Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK… …Sachsen und Thüringen: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen Straße des 18. Oktober 48 04103 Leipzig Telefon: (0341) 8 60 – 0… …Fax: (0341) 8 60 – 25 99 Für Rheinland-Pfalz und das Saarland: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Hegelstr… …. 65 55122 Mainz Telefon: (06131) 3 77 – 0 Fax: (06131) 3 77 – 33 33 Für Baden-Württemberg: Kontakt DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Einführung zur Kommentierung der Anzeigenverordnung – AnzV


    Lieferung: 09/25
    …Anzeigenverordnung). Die Verordnung ist am 31. 12. 2006 in Kraft getreten. Der Erlass erfolgte im Einvernehmen bzw. Benehmen mit der Deutschen Bundesbank (vgl. Rn. 4)… …: Nach § 1 Abs. 4 AnzV müssen die Anzeigepflichtigen auf Verlangen der BaFin oder der Deutschen Bundesbank für Anzeigen und Unterlagen einen elektronischen… …Einreichungsweg auf ihrer Internetseite treffen. Bislang haben BaFin bzw. Bundesbank u. a. für die Einreichung von Jahresabschlüssen sowie von Beteiligungsanzeigen… …Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Art, Umfang, Zeitpunkt und Form der nach Kreditwesengesetz vorgesehenen Anzeigen und… …Einvernehmen mit der Bundesbank ergehen. Mit der „Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen“ (siehe unten) hat das BMF von… …zeitgleich erlassene Inhaberkontrollverordnung 9 überführt. – Gemäß § 31 Abs. 1 S. 1 KWG kann das BMF nach Anhörung der Deutschen Bundesbank durch… …übertragen, dass die Rechtsverordnung im Benehmen mit der Bundesbank ergeht (§ 31 Abs. 1 S. 2 KWG). Das BMF hat mit der „Verordnung zur Übertragung von… …aufgeführten Ermächtigungen mit der Maßgabe übertragen, die Verordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erlassen, während die unter dem o. a… …. zweiten Aufzählungspunkt genannte Ermächtigung mit der Maßgabe übertragen wurde, die Verordnung im Benehmen mit der Bundesbank zu erlassen. Vor Erlass der… …Kreditwirtschaft, die anlässlich einer Informationsveranstaltung der BaFin und der Deutschen Bundesbank am 20. 03. 2017 gestellt und von der Aufsicht beantwortet…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten – Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz – ZAG


    Lieferung: 02/17
    …hoheitlich handeln, 4. die Europäische Zentralbank, die Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union oder den anderen Staaten des… …Deutsche Bundesbank sowie andere Zentralbanken in der Europäischen Union oder den anderen Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn… …Zahlungsdienste oder das ordnungsgemäße Betreiben des E-Geld-Geschäfts beeinträchtigen. (3) Die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank arbeiten nach Maßgabe… …Gesellschafter und die Beschäftigten eines solchen Unternehmens haben der Bundesanstalt sowie der Deutschen Bundesbank auf Verlangen Auskünfte über alle… …vorlegungspflichtigen Personen und Unternehmen vornehmen; sie kann die Durchführung der Prüfungen der Deutschen Bundesbank übertragen. Die Bediensteten der Bundesanstalt… …und der Deutschen Bundesbank dürfen hierzu diese Räume innerhalb der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten betreten und besichtigen. Zur Verhütung… …Bediensteten der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank dürfen die Räume des Unternehmens sowie der nach Absatz 1 auskunfts- und vorlegungspflichtigen… …Deutschen Bundesbank können Gegenstände sicherstellen, die als Beweismittel für die Ermittlung des Sachverhaltes von Bedeutung sein können. (5) Die… …, die nach § 4 Abs. 1 Satz 2 bestellten Abwickler sowie die im Dienst der Deutschen Bundesbank stehenden Personen, soweit sie zur Durchführung dieses… …der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 53a Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland


    Lieferung: 05/22
    …Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. 3 Die Bundesanstalt bestätigt dem Institut den Eingang der Anzeige. 4 Die Repräsentanz, einschließlich ihrer… …Deutschen Bundesbank die Verlegung oder Schließung der Repräsentanz unverzüglich anzuzeigen. Eingefügt durch die Zweite KWG-Novelle v. 24. 03. 1976 (BGBl. I S… …im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erbracht werden (vgl. Rn. 13). 2 Vgl. Deutsche Bundesbank und BaFin, Merkblatt über die Erteilung einer… …Deutschen Bundesbank 15 anzeigen. Die Einreichung der Anzeige ist dann unverzüglich, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt (vgl. § 121 Abs. 1 S. 1 BGB)… …der Deutschen Bundesbank prüfen die Angaben in der Absichtsanzeige insbesondere daraufhin, ob Anhaltspunkte oder Hinweise dafür erkennbar sind, dass die… …der Deutschen Bundesbank ebenfalls unverzüglich nach § 53a S. 2 KWG i. V. m. § 15 AnzV anzuzeigen. Aufsichtliche Reaktionen auf die 10 11 15 Das für die… …Deutsche Bundesbank bestimmte Exemplar der Anzeige ist an die für die geplante Repräsentanz zuständige Hauptverwaltung der Bundesbank zu senden, vgl. § 1 Abs… …Umfang der Tätigkeit der Repräsentanz dargelegt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 3 AnzV). Die BaFin und die zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank… …Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank auch die spätere Verlegung oder Schließung der Repräsentanz anzeigen. Bei der Anzeige der Verlegung ist die neue Anschrift…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Materialien

    Parlamentarische Anfrage zum Herstatt-Komplex


    Lieferung: 06/74
    …die Kreditaufsichtsbehörde und die Bundesbank zu Maßnahmen veranlassen müssen? –– Wußten Bundesbank und Kreditaufsichtsbehörde von den gewagten… …wann wußten Bundesbank und Kreditaufsichtsbehörde von den Unregelmäßigkeiten bei der Herstatt-Bank? –– Trifft es zu, daß sich ausländische Banken bei… …Bundesbank und vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) erhalten hat, hat es seit etwa Mitte 1973 in Bankkreisen, insbes. in Düsseldorf und Köln… …der folgenden Entwicklung zeitlich kein Raum mehr. 3. Bei der Deutschen Bundesbank wurde eine Information aus der Schweiz über Devisenengagements… …Nordrhein-Westfalen, Hauptstelle Köln, bei der Herstatt-Bank wurde nicht mehr beantwortet. 4. Die Deutscher Bundesbank hat am Samstag, dem 22. Juni 1974, abends, das… …beteiligt? Warum nicht die Stadt Köln? –– Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das Verhalten von Bundesbank und Kreditaufsichtsbehörde?… …Vertreter des Gerling-Konzerns, der 3 Großbanken und in einzelnen Phasen, insbesondere der Schlußphase, Vertreter der Deutschen Bundesbank und des BAKred… …für die von ihnen vertretenen Institute, Institutsgruppen etc. abzugeben. 11. Die Deutsche Bundesbank und das BAKred haben nach Ansicht der… …bestimmt. 31. und 32. Das zuständige Bundesressort ist seit einiger Zeit damit befaßt, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank und dem BAKred eine…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BaFin

        BaFin – Merkblatt – Hinweise zur Erlaubnispflicht von Geschäften im Zusammenhang mit Stromhandelsaktivitäten, Stand: Juni 2011


    Lieferung: 09/12
    …einzelfallbezogene Erlaubnisanfrage an die BaFin oder zuständige Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank. 11 115 Anhang 5 zu § 32 KWG – Kommentar Für eine… …Deutschen Bundesbank zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 9 KWG). Ob ein Unternehmen der Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG unterliegt, entscheidet in… …zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank aufnehmen; diese wird Ihre Fragen mit einer Stellungnahme an die Bundesanstalt weiterleiten: Für Berlin und… …Brandenburg: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg Leibnizstr. 10 10625 Berlin Für Nordrhein-Westfalen: DEUTSCHE BUNDESBANK… …Hauptverwaltung in Nordrhein- Westfalen Berliner Allee 14 40212 Düsseldorf Für Hessen: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Hessen Taunusanlage 5 60047 Frankfurt… …die Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern… …die Freie Hansestadt Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen- Anhalt… …Georgsplatz 5 30159 Hannover Für die Freistaaten Sachsen und Thüringen: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Sachsen und Thüringen Straße des 18. Oktober 48… …04103 Leipzig Für Rheinland-Pfalz und das Saarland: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Rheinland- Pfalz und dem Saarland Hegelstr. 65 55122 Mainz Für… …Baden-Württemberg: DEUTSCHE BUNDESBANK Hauptverwaltung in Baden- Württemberg Marstallstr. 3 70173 Stuttgart Für den Freistaat Bayern: DEUTSCHE BUNDESBANK…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 51b Anforderungen an die Liquidität für Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung


    Lieferung: 08/18
    …, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen über die ausreichende Liquidität zu… …Spareinrichtung zur Übermittlung der zum Nachweis der ausreichenden Liquidität erforderlichen Angaben an die Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank… …die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. Vor Erlass der Rechtsverordnung ist der Spitzenverband der Wohnungsunternehmen… …Finanzen, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank nähere Bestimmungen über die… …Bundesbank, einschließlich Bestimmungen zu Inhalt, Art, Umfang und Form der Angaben, zu der Häufigkeit ihrer Übermittlung und über die zulässigen Datenträger… …Rechtsverordnungsermächtigung an die BaFin mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank ergeht. Das Bundesfinanzministerium… …. Sofern die BaFin die Verordnung erlässt, steigt die Mitwirkungsintensität der Deutschen Bundesbank, da nicht nur das Benehmen, sondern ein Einvernehmen… …herzustellen ist. Die aktuelle Liquiditätsverordnung wurde 2006 vom Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank erlassen. Die… …Anhörung des in Anm. 13 genannten Spitzenverbands – von der BaFin im Einvernehmen mit der Bundesbank erlassen wurde. Nach § 51b Abs. 2 S. 3 KWG ist vor… …Vorgaben der LiqV von den o. a. Instituten zu ermittelnde und an die Deutsche Bundesbank zu meldende Liquiditätskennzahl, die einen Wert von mindestens eins…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …worden sind, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Institute… …Institut von der Möglichkeit nach Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Gebrauch, hat es dies der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank… …Artikel 94 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 Gebrauch macht, hat der Deutschen Bundesbank für die Meldetermine 31. März, 30. Juni, 30. September und… …und die Deutsche Bundesbank folgende Angaben auf Abruf vorzuhalten: 1. eine Beschreibung der organisatorischen Verfahren, 2. eine Aufstellung der… …zuständigen Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 15. Geschäftstag des Kalendermonats, der auf den Meldetermin folgt… …Stammdatensuchmaschine im Datenbestand der Deutschen Bundesbank identifizieren, kann das Institut auf die Abgabe einer Meldung verzichten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten… …Voraussetzungen bei der Deutschen Bundesbank vorliegen. Vor Erlass einer Allgemeinverfügung nach Satz 1 sind die am Meldeverfahren beteiligten Unternehmen und die… …Deutsche Bundesbank anzuhören. Mindestens zwölf Monate vor dem Erlass einer Allgemeinverfügung ist dieser allen beteiligten Unternehmen gegenüber… …anzukündigen. § 9 Stammdatenrückmeldung Die Deutsche Bundesbank übersendet den Instituten und den übergeordneten Unternehmen spätestens am 25. Geschäftstag, der… …zu dem Referenzkurs, der von der Europäischen Zentralbank am Tag des Meldestichtags festgestellt und von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht worden…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen


    Lieferung: 05/05
    …Bundesbank bedeutende gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen oder deren anderen Tochterunternehmen anzuzeigen. Das Bundesministerium der… …Finanzen wird ermächtigt, durch eine im Benehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erlassende Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf… …Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt mit der Maßgabe übertragen, dass die Rechtsverordnung im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank zu erlassen ist. Vor Erlass… …Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. Die Bundesanstalt kann KWG, Erg.-Lfg. 5 / 05 1 115 § 13 c KWG – Kommentar 1. von dem Einlagenkreditinstitut… …. 1 S. 2 f.) jeweils vor dem 16. Januar des darauf folgenden Jahres – an die Bundesanstalt (§ 1 Abs. 2 S. 2, „BaFin“) und die Deutsche Bundesbank zu… …der Deutschen Bundesbank erfolgen. Jeweils sind die Spitzenverbände der Institute (§ 1 Abs. 1 b) vor Erlass zu hören (Abs. 1 S. 4). Für den Zeitraum bis…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 64g Übergangsvorschriften zum Finanzkonglomeraterichtlinie-Umsetzungsgesetz


    Lieferung: 06/10
    …Bundesbank vor dem 16. Januar des darauf folgenden Jahres anzuzeigen. Eine Risikokonzentration ist bedeutend, wenn das entsprechend der §§ 13 bis 13 b, 19 und… …Finanzkonglomeratsunternehmen nach § 10 b Abs. 3 Satz 6 bis 8 oder Abs. 4 der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank die aus Versicherungsrisiken resultierenden, auf Basis… …Bundesanstalt und die Deutsche Bundesbank über Risiken, die sich durch eine Kombination aus und durch Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Risikoarten ergeben… …Finanzkonglomerats der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank vor dem 16. Januar des darauf folgenden Jahres anzuzeigen. Gruppeninterne Transaktionen sind… …. 23) an die BaFin (§ 1 Abs. 2 S. 2; „Bundesanstalt“) und die Deutsche Bundesbank zu richten (§ 64 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 1). Aus praktischer Sicht ist… …jeweils unverzüglich an die BaFin (§ 1 Abs. 2 S. 2; „Bundesanstalt“) und die Deutsche Bundesbank zu richten (§ 64g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). 9 Beachtlich sind… …(§ 1 Abs. 2 S. 2; „Bundesanstalt“) und die Deutsche Bundesbank zu richten (§ 64 g Abs. 1 Satz 1 Nr. 3). 11 Anzeige bedeutender gruppeninterner… …. 2006; s. Anm. 23) an die BaFin (§ 1 Abs. 2 S. 2; „Bundesanstalt“) und die Deutsche Bundesbank zu richten (§ 64g Abs. 1 Satz 1 Nr. 4). Zur Kritik an… …. Januar des darauf folgenden Jahres (erstmals zum 16.01.2006; s. Anm. 23) an die BaFin (§ 1 Abs. 2 S. 2; „Bundesanstalt“) und die Deutsche Bundesbank zu…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 7 8 9 10 11 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück