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KWG/CRR

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16 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung


    Lieferung: 02/26
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 131 Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung… …Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen, für die eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach… ….................................................................................... 1–1a Risikopositionen gegenüber Instituten mit Kurzfrist-Rating .................. 2 Risikopositionen gegenüber Unternehmen mit Kurzfrist-Rating… …die Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ (= kurzfristiges Rating bzw… …siehe Art. 120 für Institute und Art. 122 für Unternehmen. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 2/26 Bitterwolf 1 1 1a 1000 Art. 131 CRR – Kommentar zeit von nicht mehr als… …. 131) nur für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen herangezogen werden. Gemäß Art. 140 Abs. 1 dürfen sie zudem nur für Umlaufvermögen und… …Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Instituten oder Unternehmen mit kurzfristigen Bonitätsbeurteilungen sind in Art. 131 tendenziell höher als für… …Risikopositionen gegenüber Instituten, die in Art. 120 bzw. gegenüber Unternehmen, die in Art. 122 geregelt sind. Ohne Beurteilungsrangfolge würde daher dieser… …bestimmte Risikoposition für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit Kurzfrist-Rating eignet (vgl. Art. 112 Buchst. n i. V… …Buchst. f i. V. m. Art. 120) oder Unternehmen (vgl. Art. 112 Buchst. g i. V. m. Art. 122) geeignet ist. Die Forderungsklasse „Risikopositionen gegenüber…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/26
    …. als übergeordnete Unternehmen im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 3 bestimmt werden sollen oder 2. auf teilkonsolidierter Basis zur Einhaltung der… …mindestens einmal jährlich, ob ein CRR-Kreditinstitut, ein Unternehmen, das eine Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 Satz 1 beantragt hat, nach deren Erteilung es ein… …CRR-Kreditinstitut sein würde, oder ein übergeordnetes Unternehmen ordnungsgemäß jedes Mutterunternehmen des CRR-Kreditinstituts oder des Unternehmens, das eine… …eindeutiger Angabe aller Mutter- und Tochterunternehmen sowie Informationen über den Sitz und die Art der Tätigkeit der einzelnen Unternehmen der Gruppe; 2. die… …oder eine nach Absatz 3 zugelassene Tochter-Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Tochter-Finanzholding-Gesellschaft zum übergeordneten Unternehmen… …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft der Gruppe vorübergehend zum übergeordneten Unternehmen der Gruppe bestimmen, 4. die Ausschüttungen oder… …, die jeweiligen Beteiligungen an Instituten oder anderen Unternehmen der Finanzbranche zu verringern oder zu veräußern, 6. anordnen, unverzüglich einen… …Finanzholding-Gesellschaft und gemischten Finanzholding-Gesellschaft ist zusätzlich das im Sinne des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 3 übergeordnete Unternehmen einzutragen. 3 Das… …(Abs. 1 S. 2) .......... 27–34 Geplante Bestimmung einer Holding als übergeordnetes Unternehmen (Abs. 1 S. 2 Nr. 1)… …grundlegende Vorgaben zu den beaufsichtigten Unternehmen beinhaltet, verortet. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 2/26 Albert 7 1 2 3 4 115 § 2f KWG – Kommentar Mit § 2f KWG hat…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 12a Begründung von Unternehmensbeziehungen


    Lieferung: 01/26
    …Finanzholding-Gesellschaft hat bei dem Erwerb einer Beteiligung an einem Unternehmen mit Sitz im Ausland oder der Begründung einer Unternehmensbeziehung mit einem solchen… …Unternehmen, wodurch das Unternehmen zu einem nachgeordneten Unternehmen im Sinne des § 10a wird, sicherzustellen, dass es, im Falle einer… …Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten Finanzholding-Gesellschaft das für die Zusammenfassung verantwortliche übergeordnete Unternehmen, die für die Erfüllung der… …erforderlichen Angaben nicht anzuwenden, wenn ein Institut für einzelne gruppenangehörige Unternehmen die erforderlichen Angaben für die Zusammenfassung nach § 10a… …Bundesanstalt kann die Fortführung der Beteiligung oder der Unternehmensbeziehung untersagen, wenn das übergeordnete Unternehmen oder das Institut im Sinne des… …Unternehmen ..... Anwendung des § 12a KWG auf bestehende nachgeordnete Unternehmen… …sowie Art. 11 ff. CRR) und soll auf eine möglichst vollständige Einbeziehung von nachgeordneten Unternehmen im Ausland in die aufsichtliche… …Zusammenfassung hinwirken. Das zur Durchführung der aufsichtlichen Zusammenfassung verpflichtete übergeordnete Unternehmen kann dieser Aufgabe nur gerecht werden… …, wenn alle nachgeordneten Unternehmen ihm die für die Konsolidierung erforderlichen Daten korrekt, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen… …. Insbesondere bei nachgeordneten Unternehmen im Ausland kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass der erforderliche Informationsfluss nicht gewährleistet ist…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften


    Lieferung: 01/26
    …ggf. als übergeordnetes Unternehmen fungierenden CRR-Kreditinstitut oder einem anderen gruppenangehörigen Unternehmen. Die Holding kann die Pflicht zur… …oder ein Schwesterunternehmen des Instituts). Eine Finanzholdinggesellschaft ist ein Unternehmen, das ein Finanzinstitut, aber keine gemischte… …Unternehmen mit Sitz in der EU ist, und anderen Unternehmen ein Finanzkonglomerat bildet. Zu der Definition des Finanzkonglomerats vgl. § 1 Abs. 2… …Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz. U. a. gehört zu den Voraussetzungen, dass mindestens ein Unternehmen aus der Versicherungsbranche und mindestens eines aus der Banken- oder… …Finanzholding-Gruppe besteht aus einem übergeordneten Unternehmen und einem oder mehreren nachgeordneten Unternehmen. Übergeordnetes Unternehmen ist das Unternehmen, das… …nach Art. 11 CRD die Konsolidierung vorzunehmen hat. Nachgeordnete Unternehmen sind Unternehmen, die 2 Albert AnzV – Kommentar 125 § 16 AnzV nach Art. 18… …Auflistung der nachgeordneten Unternehmen veraltet: Die Anzeigepflicht würde sich danach auf „Institute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Finanzunternehmen… …Unternehmen i. S. d. § 10a KWG sind. Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben und Definitionen in der CRR (vgl. Art. 4, 18 CRR) bezieht sich die… …Anzeigepflicht jedoch auf Institute und Finanzinstitute, die der Holding nachgeordnete Unternehmen gem. § 10a KWG sind. Dabei umfasst der Begriff Finanzinstitute… …konsolidierungspflichtig und daher keine nachgeordneten Unternehmen. Unter engen, in Art. 18 Abs. 8 CRR geregelten Voraussetzungen (erhebliches step-in-risk) könnte die…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 140 Lang- und kurzfristige Bonitätsbeurteilungen


    Lieferung: 02/26
    …Umlaufvermögen und außerbilanzielle Positionen in Form von Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen verwendet werden. (2) Kurzfristige… …Art. 131. In Art. 131 wird die Zuweisung von Risikogewichten für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger… …Bonitätsbeurteilung geregelt (vgl. hierzu auch Art. 112 Buchst. n zur Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger… …Bonitätsbeurteilung“). Art. 140 Abs. 1 bestimmt, dass Kurzfrist-Ratings nur für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen für – Positionen des Umlaufvermögens… …geringeres Risikogewicht zugewiesen bekämen (z. B. bei Risikopositionen gegenüber Unternehmen, die, wenn kein Rating vorliegt, gemäß Art. 122 Abs. 2 pauschal…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6 des Kreditwesengesetzes – Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten


    Lieferung: 01/26
    …21 einzureichen. 2 Satz 1 gilt für Institutsgruppen im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes und für nachgeordnete Unternehmen im… …Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass das übergeordnete Unternehmen mit Sitz im Inland die Angaben… …einzureichen. 2 CRR-Kreditinstitute, deren übergeordnetes Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Staat innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums hat, haben… …die Anzeige nicht einzureichen. 3 Satz 1 gilt für Institutsgruppen nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes und für nachgeordnete Unternehmen… …nach § 10a Absatz 1 Satz 3 des Kreditwesengesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass das übergeordnete Unternehmen die Angaben für alle… …die Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans. Die obige Anzeigepflicht gilt zudem für jedes übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe… …übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten Finanzholding-Gruppe, bei dem die EZB Aufsichtsbehörde ist 3… …Bürokratieentlastungsgesetz um die von der EZB beaufsichtigten Unternehmen ergänzt, da diesbezüglich zuvor eine unbeabsichtigte Regelungslücke bestand. Vgl. Begründung zum… …. 31.12. tigte CRR-Kredit- R 11.00, des Vorinstitute R 12.00.a, Die Bundesbank lei- jahres) – Übergeordnete R 12.00.b tet die Anzeigeda- Unternehmen mit… …Rechts- Anzeigepflichtige Formular Einreichungsweg/ Frist grundlage Empfänger siehe oben – Übergeordnete siehe oben siehe oben siehe Unternehmen mit oben…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 139 Bonitätsbeurteilung von Emittenten und Emissionen


    Lieferung: 02/26
    …dürfen. Wenn es z. B. in einer Unternehmensgruppe zwei Unternehmen gibt, Unternehmen 1, das nicht geratet ist und Unternehmen 2, für das ein… …Emittentenrating vorliegt, und das Institut eine Risikoposition gegenüber dem Unternehmen 1 hält, es nicht einfach das Emittentenrating des Unternehmens 2 verwenden… …kann. Grund hierfür ist, dass Unternehmen, auch wenn innerhalb einer Unternehmensgruppe, unterschiedliche Risiken aufweisen können. 4 Bitterwolf…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis


    Lieferung: 01/26
    …EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft oder eine gemischte EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaft steht, so soll sie mit den für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen Unternehmen… …Basis ihrer Finanzlage und ihrem Risikoprofil angemessen ist und 2. welche zusätzlichen Eigenmittelanforderungen für jedes gruppenangehörige Unternehmen… …Bundesanstalt gibt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe bekannt. 5 Stimmen nicht alle für die Beaufsichtigung der gruppenangehörigen… …Unternehmen zuständigen Stellen im Europäischen Wirtschaftsraum der Entscheidung der Bundesanstalt zu, so beteiligt die Bundesanstalt von sich aus oder auf… …scheidet die Bundesanstalt allein und gibt die Entscheidung dem übergeordneten Unternehmen der Gruppe bekannt. 2 Dabei berücksichtigt die Bundesanstalt in… …übermittelt ihre gemäß Absatz 3 Satz 1 getroffenen Festlegungen hinsichtlich der gruppenangehörigen Unternehmen, die nicht von der Bundesanstalt auf Einzelbasis… …die gruppenangehörigen Unternehmen einnimmt. 2 Die beteiligten Aufsichtsbehörden sind gehalten, ein gemeinsames Ver- 1 2 1 Der Europäische… …. 46 f. KWG/CRR, Erg.-Lfg. 1/26 Albert 5 3 4 5 6 115 § 8a KWG – Kommentar ständnis über die Situation der gruppenangehörigen Unternehmen und der Gruppe… …zuständigen Stellen im EWR abschließen. Absatz 3 beinhalt Vorgaben bezüglich gemeinsamer Entscheidungen der an der Aufsicht über gruppenangehörige Unternehmen… …Aufsichtsbehörde, sofern es sich (auf konsolidierter Basis) um weniger bedeutende Unternehmen (Less Significant Institutions, LSIs) handelt (Art. 8 Abs. 2 der…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 133 Beteiligungsrisikopositionen


    Lieferung: 02/26
    …significant short-term capital gains“). 2 Bitterwolf CRR – Kommentar 1000 Art. 133 Umstrukturierung von Unternehmen vorgenommen werden, ein Risikogewicht gemäß… …Programme sehen Beschränkungen für die Kapitalbeteiligungen vor, wie z. B. Beschränkungen hinsichtlich der Größe und der Art der Unternehmen, in die das… …im Insolvenzfall nachrangige Investitionen in andere Unternehmen oder Institute betreffen, die im Fall der Insolvenz oder Liquidation eines… …Unternehmens“. Nach der Bilanzrichtlinie handelt es sich bei Beteiligungen um Anteile an anderen Unternehmen, die dazu bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb… …durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder… …nicht. Darüber hinaus wird eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen vermutet, wenn der Anteil am Gesellschaftskapital über einem prozentualen… …konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen… …Kreditrestrukturierung. Im Rahmen eines Debt-Equity-Swaps werden Forderungen (Debt) ganz oder teilweise in Gesellschaftsanteile an dem Unternehmen (Equity) „getauscht“… …kreditvertraglichen Implikationen) ist, war dies in der Vergangenheit häufig nur bei größeren Unternehmen in der Rechtsform der AG von Instituten begleitet worden. Für… …an anderen Unternehmen dort einzubringen. Diese eingebrachten Beteiligungen dürfen grundsätzlich nicht das privilegierte Risikogewicht erhalten. Nach…
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  • Dokumententyp - Verzeichnis

    Inhaltsverzeichnis


    Lieferung: 02/26
    …............................................ 115 §§ 13 u. 13c Vorw. § 13 Großkredite; Verordnungsermächtigung ............ 115 § 13 § 13c Gruppeninterne Transaktionen mit gemischten Unternehmen… …. Refinanzierungsregister § 22a Registerführendes Unternehmen ........................ 115 § 22a § 22b Führung des Refinanzierungsregisters für Dritte… …..................................... 115 § 22g § 22h Verhältnis des Verwalters zum registerführenden Unternehmen und zum Refinanzierungsunternehmen… …freigestellten nachgeordneten Unternehmen in den zusammengefassten Monatsausweis nach § 25 Abs. 2 KWG .... 115 § 31 Anh. 2 Dritter Abschnitt – Vorschriften über… …........................................ 115 § 33 § 33a Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union .................... 115 § 33a § 33b… …zusammengefasster Basis einbezogenen Unternehmen ....................................................................... 115 § 44 § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte… …Kreditinstituten ................ 115 § 52a § 53 Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland… …Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums ................... 115 § 53b § 53c Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat… …..................................................... 115 § 55b § 56 Ordnungswidrigkeiten ............................................ 115 § 56 IV. BAND § 59 Geldbußen gegen Unternehmen… …Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland…
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