• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach Titel
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2021"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (7)

… nach Inhalt

  • Kommentare (7)

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (7)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

7 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433c CRR Offenlegung durch andere Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a Anh. 1/Art. 433c CRR Art. 433c Offenlegung durch andere Institute (1) Institute, die nicht Artikel 433a oder 433b… …nach Artikel 447 halbjährlich. (2) Abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels legen nicht börsennotierte andere Institute die folgenden Angaben… …worden. Die Anforderungen dieses Artikels richten sich an die sogenannten anderen Institute. Im Vergleich zu „großen Instituten“ und „kleinen und nicht… …komplexen Instituten“ gibt es für die „anderen“ Institute keine gesetzliche Definition in Art. 4 Abs. 1. Diese werden (bislang) auch nur im Rahmen der… …Offenlegung in der CRR II einer eigenen Klasse zugeordnet. Unter „anderen“ Instituten werden alle Institute verstanden, die weder unter die Anforderungen für… …große Institute nach Art. 433a noch für kleine und nicht komplexe Institute nach Art. 433b fallen. Gemäß den Abs. 1 und 2 wird bei anderen Instituten–…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433a CRR Offenlegung durch große Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a Anh. 1/Art. 433a CRR Art. 433a Offenlegung durch große Institute (1) Große Institute legen die nachfolgenden Angaben mit… …1 legen nicht börsennotierte große Institute, bei denen es sich nicht um G-SRI handelt, die nachstehend aufgeführten Angaben mit folgender Häufigkeit… …offen: a) alle nach diesem Teil erforderlichen Angaben jährlich; b) die Schlüsselparameter nach Artikel 447 halbjährlich. (3) Große Institute, die Artikel… …Institute nachkommen müssen. Unter den Begriff große Institute fallen Institute, die entweder ein G-SRI 1 oder A-SRI 2 sind oder zu den drei größten… …ein „großes Institut“ findet sich in Art. 4 Abs. 1 Nr. 146. Große Institute haben gemäß der Abs. 1 und 2 Informationen in folgender Häufigkeit und… …2013/36/EU ermittelt wurde (vgl. Art. 4 Abs. 1 Nr. 133). 2 A-SRI ist die Kurzbezeichnung für andere systemrelevante Institute. Die Identifizierung der A-SRIs… …systemrelevanter Institute, die wiederum die Rahmenregelung des BCBS für den Umgang mit national systemrelevanten Banken berücksichtigt. 3 n.r. = nicht relevant. 4… …Institute, die den Anforderungen der Art. 92a oder 92b (Anforderungen an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten für G-SRI) unterliegen… …vierteljährlich offengelegt werden müssen. 6 Gemäß Art. 449a habe börsennotierte große Institute ab dem 28. Juni 2022 Informationen zu ESG-Risiken offenzulegen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Art. 433b CRR Offenlegung durch kleine und nicht komplexe Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a Anh. 1/Art. 433b CRR Art. 433b Offenlegung durch kleine und nicht komplexe Institute (1) Kleine und nicht komplexe… …Institute legen die nachfolgenden Angaben mit folgender Häufigkeit offen: a) jährlich die Angaben nach i) Artikel 435 Absatz 1 Buchstaben a, e und f; ii)… …von Absatz 1 des vorliegenden Artikels legen nicht börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute die Schlüsselparameter nach Artikel 447 jährlich… …Institute. Grund hierfür ist, dass die bislang geltenden Offenlegungspflichten für kleinere Institute als unverhältnismäßige Belastung betrachtet werden. Aus… …„kleine und nicht komplexe“ Institute fallen Institute, die eine Bilanzsumme von weniger oder gleich 5 Mrd. EUR haben und darüber hinaus noch einige… …, sollte daneben die Erfüllung der qualitativen Bedingungen kein Problem darstellen. Gemäß Abs. 1 und 2 haben kleine und nicht komplexe Institute – wobei… …nicht börsennotierte kleine und nicht komplexe Institute nur auf die Häufigkeit der Offenlegung oder auf den gesamten Inhalt von Abs. 1 bezieht, wird von… …(umgesetzt über die DurchfVO zur Offenlegung gemäß Teil 8 CRR) dahingehend klargestellt, dass kleine und nicht komplexe, nicht börsennotierte Institute nur die… …Anforderungen nach Art. 447 (Offenlegung der Schlüsselparameter) und diese auf jährlicher Basis zu erfüllen haben. Darüber hinaus werden an diese Institute keine… …jeweiligen Institute von ihr informiert. Darüber hinaus entfällt die Qualifizierung als kleines und nicht komplexes Institut, wenn sich das Institut gegenüber…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig systemrelevante Institute


    Lieferung: 06/21
    …KWG – Kommentar 115 § 10h § 10h Zusammenwirken der Kapitalpuffer für systemische Risiken, für global systemrelevante Institute und für anderweitig… …systemrelevante Institute (1) Solange neben einem Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute nach § 10f auch ein Kapitalpuffer für anderweitig… …systemrelevante Institute nach § 10g auf konsolidierter Ebene besteht, ist nur der höhere der beiden Kapitalpuffer einzuhalten. (2) Besteht neben einem… …Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute nach § 10f oder einem Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute nach § 10g auch ein Kapitalpuffer… …..................................................................................... 1–4 2. Kapitalpuffer für global und anderweitig systemrelevante Institute (Abs. 1)… …........................................................................................... 5–8 3. Kapitalpuffer für global oder anderweitig systemrelevante Institute und Kapitalpuffer für systemische Risiken (Abs. 2)… …Kapitalpuffers für systemische Risiken, des Kapitalpuffers für global systemrelevante Institute und des Kapital- KWG, Erg.-Lfg. 6/21 Mielk 1 1 2 115 § 10h KWG –… …Kommentar puffers für anderweitig systemrelevante Institute ist nicht in den jeweiligen Einzelvorschriften geregelt (§§ 10e bis 10g). Vielmehr enthält § 10h… …Gesetzgeber hat somit bewusst darauf verzichtet, bereits die Tatbestandvoraussetzungen der Puffer für global und anderweitig systemrelevante Institute von… …global oder anderweitig systemrelevante Institute berücksichtigt werden. 6 Durch das Risikoreduzierungsgesetz erhält § 10e Abs. 2 Nr. 2 eine…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute


    Lieferung: 07/21
    …KWG – Kommentar 115 § 10f § 10f Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute (1) 1 Die Bundesanstalt ordnet an, dass ein global… …systemrelevantes Institut einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer für global systemrelevante Institute auf konsolidierter Ebene vorhalten muss. 2… …jährlich überprüft. (2) 1 Die Bundesanstalt bestimmt im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank mindestens jährlich, welche Institute, EU-Mutterinstitute… …systemrelevant eingestuft werden (global systemrelevante Institute). 2 Sie berücksichtigt bei der quantitativen Analyse die nachfolgenden Kategorien: 1. Größe der… …Dienstleistungen und Finanzinfrastruktureinrichtungen der Gruppe sowie 5. Komplexität der Gruppe. 3 Die Institute sind verpflichtet, der Bundesanstalt und der… …mindestens jährlich eine quantitative Analyse der Institute, EU-Mutterinstitute, EU-Mutterfinanzholding-Gesellschaften und gemischten… …Absatz 2 Satz 2 bestimmt werden. 4 Die Institute sind verpflichtet, der Bundesanstalt die zur Durchführung der quantitativen Analyse benötigten Einzeldaten… …Abwicklungsmechanismus berücksichtigt und das Gesamtergebnis der quantitativen Analyse gemäß Absatz 2a zugrunde legt. (4) 1 Die Institute, deren… …Daten für die Offenlegung der Werte zur Bestimmung global systemrelevanter Institute gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments… …ihrer Internetseite. 4 Bei der Anordnung und Überprüfung des Kapitalpuffers für global systemrelevante Institute nach Absatz 1 und der Einstufung als…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute


    Lieferung: 06/21
    …KWG – Kommentar 115 § 10g § 10g Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute (1) Die Bundesanstalt kann anordnen, dass ein anderweitig… …systemrelevantes Institut einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute in Höhe von bis zu 3 Prozent des nach… …dazu verpflichten, einen aus hartem Kernkapital bestehenden Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute von mehr als 3 Prozent des nach… …Einzelinstitutsebene vorzuhalten. (2) 1 Die Bundesanstalt bestimmt im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank mindestens jährlich, welche Institute, EU-Mutterinstitute… …(anderweitig systemrelevante Institute). 2 Bei der auf der relevanten Ebene durchgeführten quantitativen und hilfsweise auch qualitativen Analyse berücksichtigt… …überprüft mindestens jährlich, ob und in welcher Höhe der Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute erforderlich ist. 2 Dabei sind jeweils die… …Anordnung darf nur erfolgen, wenn der Kapitalpuffer für anderweitig systemrelevante Institute keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Finanzsystems oder… …Institute und die Festsetzung der Höhe des KWG, Erg.-Lfg. 6/21 Mielk 1 115 § 10g KWG – Kommentar Kapitalpuffers angewandte Methodik unter Berücksichtigung der… …Institute hat die Bundesanstalt die beabsichtigte Anordnung dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken anzuzeigen. 2 Sofern die Bundesanstalt beabsichtigt… …systemrelevante Institute in Höhe von mehr als 3 Prozent des nach Artikel 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtrisikobetrags auf…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 26a Offenlegung durch die Institute


    Lieferung: 04/21
    …KWG – Kommentar 115 § 26a 5c. Offenlegung § 26a Offenlegung durch die Institute (1) 1 Zusätzlich zu den Angaben, die nach den Artikeln 435 bis 455… …nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Drittstaaten, in denen die Institute über Niederlassungen verfügen, folgende Angaben in eine Anlage zum… …. 5 Global systemrelevante Institute, die im Inland zugelassen sind, sind verpflichtet, der Europäischen Kommission die in Satz 2 Nummer 4 bis 6… …Baseler- Rahmenvereinbarung, indem sie die Institute durch die Offenlegungspflichten – über den Aspekt der Kapitaladäquanz hinaus – veranlasste, ihre… …Bankenrichtlinie insoweit keine besonderen Erleichterungen für kleine und mittlere Institute vorsieht; für den Verzicht auf dort vorgesehene Informationen stünden… …ihnen ausschließlich die in § 26a Abs. 2 (a. F.) vorgesehenen Ausnahmen zur Verfügung, die allerdings im besonderen Maß für kleinere Institute von… …v. 26. 04. 2006, Anlage 3, Nr. 22). Damit hatten letztlich die nach Basel II zunächst auf große, international tätige Institute zugeschnittenen… …. Allerdings haben Investoren und Kunden kleiner Regionalbanken nicht den gleichen Informationsbedarf wie Stakeholder großer börsennotierter Institute… …werden sollten. Rückmeldungen zur Sondierung zeigten jedoch, dass diese als unverhältnismäßig für kleinere Institute betrachtet wurden. Am Ende eines zähen… …und langwierigen Trilog- Prozesses war das Ergebnis, dass es für kleine und nicht komplexe Institute sowie für andere, nicht börsennotierte Institute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück