• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Inhalt

  • Kommentare (312)
  • Autorenvorschriften (103)
  • Sonstiges (40)
  • Meldungen (36)

… nach Jahr

  • 2026 (16)
  • 2025 (69)
  • 2024 (27)
  • 2023 (56)
  • 2022 (29)
  • 2021 (22)
  • 2020 (46)
  • 2019 (16)
  • 2018 (21)
  • 2017 (18)
  • 2016 (25)
  • 2015 (17)
  • 2014 (6)
  • 2013 (4)
  • 2012 (28)
  • 2011 (6)
  • 2010 (5)
  • 2009 (5)
  • 2008 (4)
  • 2007 (7)
  • 2006 (4)
  • 2005 (5)
  • 2004 (3)
  • 2003 (2)
  • 2002 (5)
  • 2001 (4)
  • 2000 (5)
  • 1999 (3)
  • 1998 (1)
  • 1997 (9)
  • 1996 (2)
  • 1995 (4)
  • 1994 (1)
  • 1993 (1)
  • 1992 (8)
  • 1989 (1)
  • 1985 (1)
  • 1984 (2)
  • 1976 (1)
  • 1963 (2)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (307)
  • BaFin (35)
  • BAKred (34)
  • Materialien (27)
  • Gesetz (15)
  • Verordnung (11)
  • Sonstige (7)
  • LiqV-Kommentar (4)
  • Amtliche Begründung (3)
  • EU-Recht (2)
  • Gesetzestext Vor (2)
  • Verwaltungsvorschrift (2)
  • Verzeichnis (2)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • BStBK (1)
  • LZB NRW (1)
  • Vorbemerkungen (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

491 Treffer, Seite 25 von 50, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BaFin

    Schreiben der BaFin vom 3. Februar 2004 betreffend Grundsatz I gemäß §§ 10, 10a KWG Berücksichtigung von derivativen Kontrakten auf Strom und nicht unmittelbar finanzmarktbezogene Basiswerte


    Lieferung: 02/05
    …ausschließlich Verbände der Unternehmen der Energiewirtschaft wahrgenommen. Insgesamt scheint es, dass insbesondere der Handel mit Strom von Unternehmen… …unterliegen grundsätzlich auch diese Unternehmen vollständig meiner Aufsicht. Im Vorfeld der Entwicklung dieses Schreibens und auch im Rahmen der Anhörung zu… …dem ersten Entwurf für ein Rundschreiben wurde mir insbesondere von Seiten der Vertreter kommunaler Unternehmen dargelegt, dass die Eigenart des… …Geschäftsbetriebs dieser Unternehmen, aber auch der gesamten Geschäftstätigkeit dieser Unternehmen im Bereich der Energieversorgung, besondere Problemstellungen bei… …kommunalen Unternehmen, deren Haupttätigkeit nach wie vor in der Daseinsvorsorge begründet ist, die Möglichkeit, auf Antrag und im Wege der Gesamtbetrachtung… …Lösungen zu finden. Allerdings erwarte ich, dass auch ein kommunales Unternehmen, sollten die Aktivitäten in der Erbringung von Finanzdienstleistungen für… …Bundesanstalt einzureichen. Auf diese Unternehmen findet § 13 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe f GS I keine Anwendung. 1.1 Adressenausfallrisikopositionen Die aus…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22k Beendigung und Übertragung der Registerführung


    Lieferung: 02/18
    …registerführende Unternehmen nach Einschätzung der Bundesanstalt zur Registerführung ungeeignet ist. 2 In diesem Fall wird die Führung des Registers unter Aufsicht… …sich gegen die Beendigung der Führung des Refinanzierungsregisters richtet, kann das registerführende Unternehmen die Führung des Registers beenden. B… …registerführende Unternehmen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder nach Einschätzung der BaFin zur weiteren Registerführung, ungeeignet ist (Abs. 2 Satz 1)…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 33 Obergrenze für Zuflüsse


    Lieferung: 06/20
    …Kreditinstitut verbunden ist; b) Zuflüsse aus Einlagen bei anderen Kreditinstituten innerhalb einer Gruppe von Unternehmen, die für die Behandlung nach Artikel 113… …des Instituts ist (Art. 34 Abs. 1 Buchst. a), – Zuflüsse aus Einlagen bei anderen Instituten innerhalb einer Gruppe von Unternehmen, die für die… …2016_2660 vom 23. 09. 2016. 2 Bei der Bewertung sollten Beteiligungen an verbundinternen Unternehmen oder konzerninterne finanzielle Unterstützungsleistungen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen


    Lieferung: 08/20
    …Unternehmen eine bedeutende Beteiligung an einem Institut zu erwerben (interessierter Erwerber), hat dies der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank nach… …wesentlichen Tatsachen und Unterlagen, die durch Rechtsverordnung nach § 24 Abs. 4 näher zu bestimmen sind, sowie die Personen und Unternehmen anzugeben, von… …Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen den Betrag der bedeutenden Beteiligung so zu erhöhen, dass die Schwellen von 20 vom Hundert, 30 vom Hundert… …2015/2366 (ABl. L 337 vom 23. 12. 2015, S. 35; L 169 vom 28. 6. 2016, S. 18) geändert worden ist, unterliegende natürliche Person oder Unternehmen ist. 10… …einzureichen. (2) 1 Die Bundesanstalt kann dem Inhaber einer bedeutenden Beteiligung sowie den von ihm kontrollierten Unternehmen die Ausübung seiner Stimmrechte… …Kapitals abzusenken oder die Beteiligung so zu verändern, daß das Institut nicht mehr kontrolliertes Unternehmen ist, hat dies der Bundesanstalt und der… …Absatz 1 muss die Absicht, allein oder im Zusammenwirken mit anderen Personen oder Unternehmen eine bedeutende Beteiligung (§ 1 Abs. 9; Anm. 431 ff.) an… …Unternehmen (juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und BGB-Gesellschaften), die alleine oder im Zusammenwirken eine bedeutende Beteiligung an… …beaufsichtigten Unternehmen festzustellen und es ihr ermöglicht, notwendigenfalls präventiv tätig zu werden. b) Eine bedeutende Beteiligung im Sinne des… …nicht der Ausweis unter dem Bilanzposten „Beteiligungen“ oder „Anteile an verbundenen Unternehmen“ bei den beteiligten Unternehmen. Auch die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Materialien

    Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen und anderer Vorschriften über Kreditinstitute


    Lieferung: 04/95
    …Gesetzentwurfs, der insbesondere folgendes vorsieht: –– Erweiterung der in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen um Finanzinstitute und… …Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf Finanzholding-Gesellschaften. –– Beginn der… …zwischen den Unternehmen. –– Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen, Tochterunternehmen von Kreditinstituten mit Sitz in Drittländern durch… …Unternehmen auf Finanzinstitute und Unternehmen mit bankbezogenen Hilfsdiensten (Hilfsunternehmen). –– Ausdehnung der Konsolidierungsvorschriften auf… …ihren in die bankaufsichtliche Konsolidierung einzubeziehenden Unternehmen mit Sitz im Inland zu versagen, wenn die Gesellschaft ihren für die Erstellung… …gegenüber –– gemischten Unternehmen (Unternehmen, die weder Kreditinstitute noch Finanzholding-Gesellschaften sind, aber mindestens ein Kreditinstitut als… …, solche Gruppen in die konsolidierte Beaufsichtigung einzubeziehen. –– Gewährleistung des grenzüberschreitenden Informationsflusses zwischen den Unternehmen… …Unternehmen anzusehen sind, –– Klarstellung, daß der Beteiligungsabzug nicht vorgenommen wird, wenn sich der Anteilsbesitz aus einer auf öffentlich-rechtlicher… …Teil des aktivischen Unterschiedsbetrages, der auf die sonstigen beim nachgeordneten Unternehmen vorhandenen nicht realisierten Reserven entfällt, ist… …, sofern –– ihr quotaler Buchwert höher ist als der Buchwert der sie vermittelnden Anteile oder sie über ein Unternehmen außerhalb des Kreditinstitutsoder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 21 Begriff des Kredits für die §§ 15 bis 18


    Lieferung: 06/09
    …, Lastschriften, Haftung aus Sicherheit .............17 20 Pensionsgeschäfte .................................... 21 Anteilsbesitz an anderen Unternehmen… …Kreditwesengesetz enthält keine Bestimmung darüber, dass es Unternehmen, die Bankgeschäfte betreiben, untersagt ist, daneben auch andere geschäftliche Tätigkeiten… …anders zu bilanzieren und einzuordnen als bei Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind. 17 Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen eines… …auf Bürgschaften usw. „für andere“ gestrichen, wodurch klargestellt werden sollte, dass Bürgschaften usw. auch für konzerneigene Unternehmen als Kredite… …ebenfalls anzuwenden. Für den Fall, dass ein Institut von einem Auftraggeber den Auftrag erhält, gegenüber einem Dritten für ein anderes Unternehmen in der… …Regel ein Tochterunternehmen eine Gewährleistung zu übernehmen, wird man davon ausgehen müssen, dass nicht das begünstigte Unternehmen, sondern das… …auftraggebende Unternehmen als Kreditnehmer anzusehen ist, da nur zu diesem Unternehmen vertragliche Beziehungen bestehen und sich das Institut daher bei einer…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 22g Aufgaben des Verwalters


    Lieferung: 06/06
    …Unternehmen berechtigt war, bestimmte Gegenstände in das Refinanzierungsregister einzutragen. Wie bereits oben erwähnt, hat er nicht zu prüfen, ob die…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 428l CRR Faktor für die verfügbare stabile Refinanzierung von 50%


    Lieferung: 09/20
    …. a fallen. Der nichtfinanzielle Kunde umfasst im Allgemeinen ein Unternehmen, ein Staat, eine multilaterale Entwicklungsbank oder eine öffentliche…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 53p Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung EU Nr. 909/2014


    Lieferung: 03/23
    …einem benannten Kreditinstitut im Sinne des Artikels 54 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 909/2014, gegenüber deren übergeordneten Unternehmen… …Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse der BaFin gegenüber einem Unternehmen, den Mitgliedern seiner Organe, seinen Beschäftigten sowie anderen Unternehmen, die… …zu den Zentralverwahrervorschriften, Kza 115 §§ 53o bis 53q Vorw. Rn. 8. 4 Hoßdorf KWG – Kommentar 115 § 53p Unternehmen des Zentralverwahrers i. S. d…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    AT 9 Auslagerung


    Lieferung: 08/22
    …KWG – Kommentar 130 MaRisk/AT 9 AT 9 Auslagerung 1 Eine Auslagerung liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen mit der Wahrnehmung solcher Aktivitäten… …Leistungen, die typischerweise von einem beaufsichtigten Unternehmen bezogen und aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten oder rechtlicher Vorgaben regelmäßig… …das kredit- oder darlehensgewährende Unternehmen an diesen Geschäften beteiligt ist (Nr. 2), – Beratung von Unternehmen hinsichtlich der… …Satz 1 KWG nur Auslagerungen auf ein anderes Unternehmen erfasst. Was unter einem „anderen Unternehmen“ zu verstehen ist, wird indessen weder in § 25b… …keine anderen Unternehmen; dies gilt – für inländische Zweigniederlassungen, – für Zweigniederlassungen eines inländischen Instituts in einem anderen… …06. 12. 2001 des (ehemaligen) Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen, dort Tz. 9: Als anderes Unternehmen (Auslagerungsunternehmen) ist jede andere… …„andere Unternehmen“ sein können, selbst wenn sie zum selben aufsichtlichen Konsolidierungskreis gehören wie das auslagernde Institut (zu gruppeninternen… …zum Institut steht und sein Handeln demzufolge dem Unternehmen selbst zuzurechnen ist. Der ggf. auch längerfristige Einsatz von Leiharbeitnehmern, die… …klargestellt gelten, dass jede „Drittleistung“, die typischerweise (d. h. der Natur oder Üblichkeit des Geschäftes nach) von einem anderen Unternehmen oder einer… …typischerweise von einem beaufsichtigten Unternehmen bezogen und aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten oder rechtlicher Vorgaben regelmäßig weder zum Zeitpunkt des…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 23 24 25 26 27 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück