• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

… nach Inhalt

  • Kommentare (104)
  • Autorenvorschriften (34)
  • Sonstiges (13)
  • Meldungen (4)

… nach Jahr

  • 2026 (12)
  • 2025 (10)
  • 2024 (7)
  • 2023 (26)
  • 2022 (13)
  • 2021 (4)
  • 2020 (14)
  • 2019 (5)
  • 2018 (12)
  • 2017 (4)
  • 2016 (6)
  • 2015 (4)
  • 2014 (1)
  • 2012 (5)
  • 2011 (4)
  • 2010 (3)
  • 2008 (1)
  • 2007 (3)
  • 2005 (1)
  • 2004 (5)
  • 1997 (3)
  • 1996 (2)
  • 1995 (2)
  • 1992 (1)
  • 1984 (1)
  • 1974 (1)
  • 1972 (1)
  • 1970 (1)
  • 1963 (3)

Alle Filter anzeigen

… nach Dokumententyp

  • KWG-Kommentar (100)
  • Verordnung (14)
  • Materialien (10)
  • BaFin (9)
  • Gesetz (5)
  • BAKred (4)
  • LiqV-Kommentar (3)
  • Amtliche Begründung (1)
  • AnzV-Kommentar (1)
  • Deutsche Bundesbank (1)
  • Sonstige (1)
  • Verwaltungsvorschrift (1)
  • Verzeichnis (1)

Alle Filter anzeigen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

155 Treffer, Seite 2 von 16, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes – Finanzholding-Gesellschaften, gemischte


    Lieferung: 01/26
    …AnzV – Kommentar 125 § 16 AnzV § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften… …Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a Satz 4 und 5 des Kreditwesengesetzes ist das Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3 dieser… …Verordnung zu verwenden. 2 Sammelanzeigen nach § 24 Absatz 3a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum… …5 des Kreditwesengesetzes über die Absicht der Bestellung einer Person, die die Geschäfte der Finanzholding-Gesellschaft oder gemischten… …§ 16 Abs. 1 AnzV § 16 Abs. 1 AnzV betrifft die folgenden Anzeigepflichten des Kreditwesengesetzes: – Einzelanzeigen der Finanzholding-Gesellschaften… …zur Zuverlässigkeit, zeitlichen Verfügbarkeit und zu weiteren Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des… …, die der Holding das Ergebnis ihrer Beurteilung unmittelbar mitteilt. Die Beurteilung erfolgt auf Basis des Kreditwesengesetzes und des Leitfadens der… …Mandaten im Geltungsbereich des Kreditwesengesetzes der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters, der zur Einzelvertretung des Instituts ermächtigten Person… …. Die Beurteilung erfolgt auf Basis des Kreditwesengesetzes und des Leitfadens der EZB zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums der Finanzen zur Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 01/26
    …5 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG), der Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 und der… …Zeitaufwand 5 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG), der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und der… …Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 5.1 Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf der Grundlage des Kreditwesengesetzes (KWG) Freistellung eines Instituts…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 24b Teilnahme an Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen sowie interoperabler Systeme


    Lieferung: 09/25
    …Aufsichtsbefugnisse des Kreditwesengesetzes insofern ausreichend seien. 6 Welche Befugnisse dies im Einzelnen sein sollen, wird nicht näher ausgeführt. Satz 3 überträgt… …, die nicht Institut sind Ein Systembetreiber muss nicht zwangsläufig ein Institut im Sinne des Kreditwesengesetzes sein, sondern kann beispielsweise auch…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Einführung zur Kommentierung der Anzeigenverordnung – AnzV


    Lieferung: 09/25
    …. Die Anzeigenverordnung regelt Details zu sämtlichen Anzeige- und Vorlagepflichten des Kreditwesengesetzes, soweit diese nicht durch eine andere… …wurde, in nationales Recht umgesetzt. Die oben dargestellten Änderungen des europäischen Aufsichtsrechts sowie des Kreditwesengesetzes machten auch… …aus den folgenden Vorschriften des Kreditwesengesetzes: – Gemäß § 24 Abs. 4 KWG kann das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Benehmen mit der… …9 Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, Art. 1 der Verordnung vom 20. 03. 2009… …auf die BaFin übertragen. Dabei wurden – entsprechend den jeweiligen Vorgaben des Kreditwesengesetzes – die unter dem o. a. ersten Aufzählungspunkt… …frühere Version der Anzeigenverordnung noch auf dem Stand der Sechsten KWG-Novelle aufsetzte und insofern die Weiterentwicklung des Kreditwesengesetzes… …KWG als Anhang 2 beigefügt. Aufgrund von zwischenzeitlich erfolgten Änderungen des Kreditwesengesetzes bzw. der Anzeigenverordnung sind einzelne…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 3 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes – Wesentliche Auslagerungen


    Lieferung: 09/25
    …AnzV – Kommentar 125 § 3 AnzV § 3 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes (Wesentliche Auslagerungen) (1) 1 Anzeigen nach § 24… …Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes über die Absicht und den Vollzug einer wesentlichen Auslagerung müssen folgende Informationen enthalten: 1. eine… …Subunternehmen Teil der Institutsgruppe im Sinne des KWG/CRR, Erg.-Lfg. 9/25 Albert 1 125 § 3 AnzV AnzV – Kommentar § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes… …oder der Finanzholding-Gruppe oder der gemischten Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder Mitglied des… …Bundesanstalt einzureichen. (2) 1 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes über wesentliche Änderungen einer bestehenden wesentlichen… …24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes über schwerwiegende Vorfälle im Rahmen von bestehenden wesentlichen Auslagerungen, die einen wesentlichen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 1 Einreichungsverfahren


    Lieferung: 08/25
    …Ausfertigung der Aufsichtsbehörde im Sinne von § 1 Absatz 5 des Kreditwesengesetzes (Aufsichtsbehörde) und der für das Institut zuständigen Hauptverwaltung der… …12a Absatz 1 Satz 3 und § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes sind der Hauptverwaltung, in deren Bereich das übergeordnete Unternehmen nach § 10a… …Absatz 2 Satz 1 des Kreditwesengesetzes oder das konglomeratsangehörige Unternehmen aus der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche mit der höchsten… …vorzulegenden Unterlagen, mit Ausnahme der Anzeige nach § 24 Absatz 1a Nummer 4 bis 6, Absatz 1c und 1d des Kreditwesengesetzes, über ihren Verband mit je einer… …Stellungnahme der Prüfungsstelle verzichten. (3) Soweit die Europäische Zentralbank Aufsichtsbehörde im Sinne des § 1 Absatz 5 Nummer 1 des Kreditwesengesetzes…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes – Anzahl inländischer Zweigstellen


    Lieferung: 08/25
    …AnzV – Kommentar 125 § 9 AnzV § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen) (1) 1 Die Anzeige… …der Anzahl inländischer Zweigstellen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes ist jährlich bis zum 31. Januar des Folgejahres nach dem Stand vom…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes – Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte


    Lieferung: 08/25
    …AnzV – Kommentar 125 § 13 AnzV § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte) Bei der…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen


    Lieferung: 05/25
    …sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder… …Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13 und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Aktivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 3… …Kreditwesengesetzes oder des Artikels 91 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 575/ 2013 in ihrer jeweils geltenden Fassung erfüllen, 4. unmittelbar gehaltene Anteile ganz… …umverteilt werden oder 6. für das Unternehmen die Befreiung des § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes in Anspruch genommen wird. (2) Sammelanzeigen von… …Instituten über aktivische Beteiligungsverhältnisse nach § 24 Absatz 1a Nr. 1 und 2 des Kreditwesengesetzes und § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes sind nach…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes – bedeutende Beteiligungen an dem eigenen


    Lieferung: 05/25
    …AnzV – Kommentar 125 § 8 AnzV § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende… …und 12 des Kreditwesengesetzes sind mit dem Formular „Passivische Beteiligungsanzeige“ nach Anlage 5 dieser Verordnung einzureichen. 2 Bei Änderungen… …des Kreditwesengesetzes sind nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres bis zum 15. Juni des Folgejahres mit dem Formular „Passivische…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
◄ zurück 1 2 3 4 5 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück