• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Kommentare"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "2024"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "KWG-Kommentar"
    (Auswahl entfernen)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

17 Treffer, Seite 2 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 7 Ausnahmen von der Anwendung der Aufsichtsanforderungen auf Einzelbasis


    Lieferung: 06/24
    …. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV-Umsetzungsgesetz) vom 28. 08. 2013 (BGBl. I 2013 Nr. 53 vom 03. 09. 2013… …Kreditinstitute (Neufassung) (Erstfassung: ABl. L 177 vom 30. 06. 2006, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung (auch als Capital Requirements Directive (abgekürzt…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    BTO 1.2.1 Kreditgewährung


    Lieferung: 05/24
    …wurde klargestellt, dass sich die Kreditinstitute nicht allein auf die Analyse der vergangenheitsbezogenen Zahlen, z. B. aus den Jahresabschlüssen…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2b Rechtsform


    Lieferung: 04/24
    …KWG – Kommentar 115 § 2b § 2b Rechtsform (1) Kreditinstitute, die eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 benötigen, dürfen nicht in der Rechtsform des… …die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD IV- Umsetzungsgesetz) vom 28. August 2013… ….................................................................................... 1–3 Rechtsform-Verbot für Kreditinstitute (Abs. 1) ...................................... 4–8 Einzelkaufmann bzw. -frau vs. andere Rechtsformen… …Kreditinstitute wurde erst durch das 2. KWG-Änderungsgesetz mit Inkrafttreten am 01. 05. 1976 in das KWG eingefügt (damals noch als § 2a). Die spätere, mit dem… …der Regelungsgehalt von § 2b wieder nur noch auf die Vorgaben zur Rechtsform für Kreditinstitute. 2 Die Rechtsform-Regelung des § 2b steht in engem… …prüfen. 5 Rechtsform-Verbot für Kreditinstitute (Abs. 1) Absatz 1 gibt – wie schon wortgleich in der Ursprungsfassung des § 2a a. F. 1976 – abschließend… …und ausnahmslos vor, dass – Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1) – die eine Erlaubnis nach § 32 Abs. 1 benötigen nicht in der Rechtsform des Einzelkaufmanns… …des Absatz 1 legt eindeutig fest, dass das Verbot der Rechtsform „Einzelkaufmann“ nur für Kreditinstitute (§ 1 Abs. 1) gilt… …Ergänzung ist später allerdings wieder gestrichen worden. Die begrenzende Fokussierung auf den Begriff „Kreditinstitute“ hat ebenso zur Folge, dass… …Unternehmen oder andere Institutionen, die nicht als Kreditinstitute gelten (§ 2 Abs. 1), nicht von § 2b erfasst sind; hierbei sind allerdings Rückausnahmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 46e Insolvenzverfahren in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums


    Lieferung: 04/24
    …für deutsche Kreditinstitute. Demnach sind die deutschen Gerichte für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines in Deutschland… …vom 15. Oktober 2013 zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank, ABl. L… …Notwendigkeit, die für Kreditinstitute zwischen der EU-Insolvenzverordnung und der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und… …Gemäß § 46e Abs. 2 sind Sekundärinsolvenzverfahren nach § 356 InsO und sonstige Partikularverfahren nach § 354 InsO bezüglich der CRR- Kreditinstitute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 10i Kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung


    Lieferung: 04/24
    …Wertpapierfirmen und zur Anpassung des Aufsichtsrechts an die Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRD… …. Anwendungsbereich, Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 9 § 10i richtet sich explizit an Institute, Absatz 1. Dies sind Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, § 1… …Drittstaateneinlagenvermittlung und dem Sortengeschäft keine weiteren Finanzdienstleistungen erbringen. 23 Auch für Kreditinstitute, die ausschließlich über eine Erlaubnis verfügen… …einen Insolvenzgrund leisten bzw. Abwicklungsvoraussetzungen für Kreditinstitute im Einzelfall erst schaffen. Die zuletzt genannte Einschränkung könnte… …für verbundangehörige Kreditinstitute in Deutschland allerdings insoweit leer laufen, als diese einem institutsschützenden Einlagensicherungssystem… …behördlichen Entscheidung über den Kapitalerhaltungsplan konkrete Ausschüttungsbeschränkungen, die aber ausweislich des Gesetzeswortlauts nur für Kreditinstitute…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Zu BTO 1.2.1 Tz. 1, Erläuterungen „Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers“ – Abschnitte 5.2.1 bis 5.2.11 der EBA-GL 2020/06


    Lieferung: 03/24
    …. Konsequenz ist, dass bspw. bei Krediten an Kreditinstitute die in Tz. 156 ff. der EBA- GL 2020/06 geregelten Sensitivitätsanalysen nicht zwingend durchzuführen… …(vgl. Tz. 89 der EBA- GL 2020/06). Die aufsichtsrechtlichen Vorschriften verpflichten die Kreditinstitute bisher bereits zu einer…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 33 Versagung der Erlaubnis


    Lieferung: 01/24
    …. I S. 3610), das der Umsetzung der Richtlinie 2002/87/EG über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und… …115 § 33 rungen der Kreditinstitute und Wertpapierfirmen vom 28. 08. 2013 (CRD IV-Umsetzungsgesetz; BGBl. I S. 3395) wurden in Abs. 1 Nr. 1 die Wörter…
◄ zurück 1 2 weiter
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück