Gemäß den Erläuterungen zu BTO 1.2.1 Tz. 1 ist bei den Anforderungen an die Prozesse der Kreditgewährung der Abschnitt 5.2 (Prüfung der Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers) der EBA-GL 2020/06 zu beachten. Dabei sind die Anforderungen der folgenden Unterabschnitte dieser Leitlinien bei den Prozessen zu berücksichtigen.
Lieferung: 03/24Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.