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475 Treffer, Seite 9 von 48, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Risikogewichtung der Mannheimer Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH MVV vom 20. Februar 2001


    Lieferung: 01/02
    …nicht um ein Unternehmen handelt, das gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 b GS I mit 20 % gewichtet werden kann. Wie im Fall der Stadtwerke Köln GmbH 1 ) ist bei der… …Prüfung, ob ein (Mutter)Unternehmen als erwerbswirtschaftlich tätig anzusehen ist, eine Betrachtung des Konzerns ausschlaggebend. Die Unternehmen, die der… …MVV nachgeordnet sind, stehen im Wettbewerb zu anderen Unternehmen. und sind daher als erwerbswirtschaftlich anzusehen. Dieses erwerbswirtschaftliche…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 19/99 des BAK vom 23. Dezember 1999 betreffend Abzug von Anteilen an reinen Industrie- und Versicherungsholdings gemäß § 10 Abs. 6 KWG


    Lieferung: 03/12
    …ich bis auf weiteres Beteiligungen an Holdinggesellschaften, die als sogenannte Vorschaltgesellschaften ausschließlich Beteiligungen an Unternehmen… …ich klar: 1. Unternehmen, die keine Institute sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben, sind nach § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1… …KWG Finanzunternehmen. Diese Regelung erfaßt auch Holdinggesell· schaften, die direkt nur an einem Unternehmen beteiligt sind. Auch reine Industrie· und… …Konsolidierungsschwellen erreicht, sind diese Unternehmen wie andere Finanzunternehmen auch in die Konsolidierung einzubeziehen; Ausnahmen gibt es inso· weit nur durch eine… …Einzelfallregelung nach § 31 Abs. 2 KWG. Im Anzeigewesen sind diese Unternehmen unter der Kategorie "Finanz· unternehmen" zu führen. Oie punktuelle Ausnahme für die… …Einstufung dieser Unternehmen als Finanzunternehmen hat diese Regelung nichts geändert. Die Ausnahme von der Abzugspflicht gilt auch nicht für § 10 a Abs. 9… …dem Wortlaut der Abzugsbestimmungen zugestanden, solche Unternehmen nicht der Abzugspflicht zu unterwerfen. Voraussetzung für diese Erleichterung ist… …, so hat das übergeordnete Unternehmen der Gruppe der Entscheidung des Einzelinstituts zu folgen und die reine Industrie- und Versicherungsholding… …voraus: • Das Unternehmen hält keine bedeutenden Beteiligungen (§ 1 Abs. 9 KWG) an einem Institut oder Finanzunternehmen (ausgenommen, dieses sei… …. 1 KWG einzubeziehen. Hinsichtlich des entsprechenden Beteiligungsbesitzes von anderen gruppenangehörigen Unternehmen bleibt das übergeordnete…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 44b Auskünfte und Prüfungen bei Inhabern bedeutender Beteiligungen


    Lieferung: 02/18
    …gegenüber der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank zur Auskunft und Vorlegung von Unterlagen gelten auch für 1. Personen und Unternehmen, die eine… …Unternehmen, 3. Personen und Unternehmen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß es sich um Personen oder Unternehmen im Sinne der Nummer 2 handelt… …, und 4. Personen und Unternehmen, die mit einer Person oder einem Unternehmen im Sinne der Nummern 1 bis 3 nach § 15 des Aktiengesetzes verbunden sind. 2… …3 gegenüber den in Absatz 1 genannten Personen und Unternehmen ergreifen, wenn Anhaltspunkte für einen Untersagungsgrund nach § 2c Abs. 1b Satz 1 Nr… …die in § 44b Abs. 1 2 Bitterwolf KWG – Kommentar 115 § 44b Nr. 1 bis 4 genannten Personen und Unternehmen. Im einzelnen handelt es sich um 1. Personen… …und Unternehmen, die eine Beteiligungsabsicht nach § 2c anzeigen oder die im Rahmen eines Erlaubnisantrags nach § 32 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 oder einer… …den von ihnen kontrollierten Unternehmen, 3. Personen und Unternehmen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass es sich um Personen oder… …Unternehmen im Sinne der Nr. 2 handelt, und 4. Personen und Unternehmen, die mit einer Person oder einem Unternehmen im Sinne der Nummern 1 bis 3 nach § 15 des… …bedeutenden Beteiligung an einem Institut kontrollierten Unternehmen zustehen; hierdurch sollen Umgehungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden. Nach dem Wortlaut… …der neugefassten Vorschrift stehen diese Rechte der BaFin und der Deutschen Bundesbank auch gegenüber Personen und Unternehmen zu, sofern Tatsachen die…
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  • Dokumententyp - Materialien

    Verordnung EU Nr. 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16.04.2014 zur Errichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus – SSM-Rahmenverordnung


    Lieferung: 06/15
    …Bedeutung der in den Geltungsbereich des SSM fallenden Unternehmen zwischen der EZB und den NCAs aufgeteilt. In dieser Verordnung wird die besondere Methodik… …, die bedeutend sind. Die NCAs sind für die direkte Beaufsichtigung der beaufsichtigten Unternehmen zuständig, die weniger bedeutend sind, unbeschadet der… …Befugnis der EZB, in Einzelfällen zu beschließen, diese Unternehmen unmittelbar zu beaufsichtigen, wenn dies für die kohärente Anwendung der… …Verfahren zur Verfügung stehen, die Auswirkungen auf die Sicherheit und Solidität beaufsichtigter Unternehmen haben können oder die Wechselwirkungen mit den… …Aufsichtsverfahren in Bezug auf diese Unternehmen haben – HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: TEIL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Gegenstand und Ziel (1) Diese… …Unternehmen gemäß den in Artikel 6 Absatz 4 der SSM-Verordnung festgelegten Kriterien als bedeutend oder weniger bedeutend eingestuft wird, und die sich aus… …Unternehmen betreffen; iii) die Verfahren samt Fristen, die das Verhältnis zwischen der EZB und den NCAs in Bezug auf die Beaufsichtigung von weniger… …bedeutenden beaufsichtigten Unternehmen betreffen. Diese Verfahren verpflichten die NCAs insbesondere, je nach den in dieser Verordnung festgelegten Fällen: –… …Unternehmen und weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, einschließlich gemeinsamer Verfahren für die Zulassung zur Aufnahme der Tätigkeit eines… …, die sich an beaufsichtigte Unternehmen oder andere Personen richten; g) den Sprachenregelungen zwischen der EZB und den NCAs sowie zwischen der EZB und…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    AT 4.5 Risikomanagement auf Gruppenebene


    Lieferung: 08/24
    …Gruppenebene erstreckt sich auf alle wesentlichen Risiken der Gruppe, unabhängig davon, ob diese von konsolidierungspflichtigen Unternehmen begründet werden oder… …. nachgeordnete Unternehmen, deren Risiken aus Sicht des übergeordneten Unternehmens als nicht wesentlich eingestuft werden, von den Anforderungen an das… …Risikomanagement auf Gruppenebene ausgenommen werden. Das gilt nicht, wenn die Risiken bei zusammengefasster Betrachtung aller nachgeordneten Unternehmen mit jeweils… …Einzelinstituts und auf Gruppenebene einzuhalten. Für die Einhaltung auf Gruppenebene ist das übergeordnete Unternehmen verantwortlich. Die Anwendung von AT 9 Tz… …Anforderungen an die Konzernrevision sowie die Internen Revisionen der gruppenangehörenden Unternehmen hinzu. Im Zuge der MaRisk-Novelle 2021 erfolgten… …AT 4.5 MaRisk, außerdem die Sorgfaltspflichten nach § 25c Abs. 4b KWG zu beachten, die sich an die Geschäftsleiter von übergeordneten Unternehmen von… …keine Erweiterung auf die nicht-konsolidierungspflichtigen Unternehmen stattfindet (vgl. Anm. 2 hier und Kommentierung zu § 25c Abs. 4b KWG). In… …Abs. 4b KWG), – Einrichtung angemessener Verfahren und Konzepte im Fall einer Auslagerung von Aktivitäten und Prozessen auf ein anderes Unternehmen (s… …konsolidierungspflichtigen Unternehmen begründet werden oder nicht. In inhaltlicher Übereinstimmung mit § 25a Abs. 3 Satz 2 KWG können damit auch Tochterunternehmen in das… …Gruppenebene zu erfassen sind nur die wesentlichen Risiken. Daher können nachgeordnete Unternehmen, deren Risiken aus Sicht des übergeordneten Unternehmens – bei…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 2 Rechtsträgerkennung


    Lieferung: 03/23
    …AnzV – Kommentar 125 § 2 AnzV § 2 Rechtsträgerkennung (1) Zur Identifizierung im Meldewesen benötigen die folgenden Unternehmen eine… …Artikels 4 Absatz 1 Nummer 21 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 und 5. Unternehmen gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 6 des Kreditwesengesetzes. (2) Die… …Unternehmen, die gemäß Absatz 1 eine Rechtsträgerkennung benötigen, sind verpflichtet, die Gültigkeit der ihnen zugeteilten Rechtsträgerkennung… …Vergabestelle zu melden. (6) Übergeordnete Unternehmen einer Gruppe im Sinne des § 10a Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes haben sicherzustellen, dass alle… …nationalen Aufseher verlangen, dass beaufsichtigte Unternehmen, die Meldepflichten nach der CRR erfüllen müssen, einen LEI erhalten. Darüber hinaus empfiehlt… …die EBA, dass alle Institute, über die im Rahmen ihrer Meldepflicht Informationen benötigt werden, einen LEI für alle Unternehmen ihrer Gruppe erhalten… …. Insofern sind auch gruppenangehörige Unternehmen durch einen LEI zu identifizieren. Die Harmonisierung der Identifizierung der Rechtsträger soll eine hohe… …betroffenen Unternehmen über eine derartige Rechtsträgerkennung verfügen und diese der BaFin und der Deutschen Bundesbank mitteilen. 9 § 2 AnzV dient darüber… …Zentralbank, die von den beaufsichtigen Unternehmen gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/ 2014 der Kommission den nationalen zuständigen Behörden… …innerhalb des SSM vor; nach dem dortigen Abs. 2 werden die beaufsichtigten Unternehmen bei der Datenübermittlung durch die Verwendung der Rechtssubjektkennung…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 44a Grenzüberschreitende Auskünfte und Prüfungen


    Lieferung: 02/18
    …Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes, einem Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes oder einem Unternehmen mit Sitz im Ausland, das mindestens 20 vom Hundert der… …Kapitalanteile oder Stimmrechte an dem Unternehmen unmittelbar oder mittelbar hält, Mutterunternehmen ist oder beherrschenden Einfluß ausüben kann, oder zwischen… …Bestimmungen der Aufsicht nach Maßgabe der Richtlinie 2013/36/EU oder der Richtlinie 2002/87/EG über das Unternehmen mit Sitz im Ausland zu erfüllen. 2 Die… …Bundesanstalt kann einem Institut die Übermittlung von Daten in einen Drittstaat untersagen. (2) 1 Auf Ersuchen einer für die Aufsicht über ein Unternehmen mit… …Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zuständigen Stelle hat die Aufsichtsbehörde die Richtigkeit der von einem Unternehmen im… …gewährleistet ist. 2 § 5 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Grenzen der Amtshilfe gilt entsprechend. 3 Die Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 Satz… …, welche die Aufsicht über Institute erleichtern, die Tochterunternehmen dieser Unternehmen sind und von den zuständigen Stellen des anderen Staates aus… …der SSM-Rahmenverordnung (Verordnung (EZB) Nr. 2014/17) erfolgt die unmittelbare Aufsicht von bedeutenden Unternehmen durch die EZB und nicht mehr durch… …zuständig ist. Durch das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG) vom 25. Juni 2017 wurde der Begriff „gemischte Unternehmen“ durch den der… …sammengefasster Basis über ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen Land erforderlich ist. Nach § 44a Abs. 1 Satz 1 muss es sich bei dem inländischen…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

        Artikel 66–70 CRR Abzüge von den Posten des Ergänzungskapitals


    Lieferung: 03/17
    …sein könnte, b) direkte, indirekte und synthetische Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, mit denen das Institut… …gemäß Artikel 70 ermittelten Betrag der direkten, indirekten und synthetischen Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der… …Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält, ausgenommen mit einer Übernahmegarantie versehene… …. Artikel 68 Abzug von Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche und bei Überkreuzbeteiligung eines Instituts mit dem Ziel… …Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche Die Institute nehmen die gemäß Artikel 66 Buchstaben c und d erforderlichen Abzüge wie folgt vor: a) sie dürfen… …direkte, indirekte und synthetische Positionen in Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche auf der Grundlage der Nettokaufposition in… …aus den Kapitalinstrumenten der Unternehmen der Finanzbranche in den entsprechenden Indizes. Artikel 70 Abzug von Ergänzungskapitalinstrumenten, wenn… …ein Institut keine wesentliche Beteiligung an einem relevanten Unternehmen hält (1) Die Institute berechnen für die Zwecke des Artikels 66 Buchstabe c… …Kernkapitals und des Ergänzungskapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen es keine wesentliche Beteiligung hält, 10 % der Posten des harten… …Positionen des Instituts an Ergänzungskapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen es keine wesentliche Beteiligung hält, und dem…
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  • L-Bank Baden-Württemberg scheitert mit Klage gegen Beaufsichtigung durch EZB

    …Die EZB hatte die Landeskreditbank Bank, kurz L-Bank, als „bedeutendes Unternehmen” im Sinn der einschlägigen Regelungen zum Einheitlichen… …Unternehmen” Gegen die Entscheidung der EZB erhob die L-Bank eine Nichtigkeitsklage. Die Förderbank meinte, dass eine Aufsicht durch die zuständigen deutschen… …sie zu einem „weniger bedeutenden” Unternehmen im Sinn der SSM-Regelungen herabgestuft werden.Aufsichtsbehörden in diesem Sinne wären daher die… …innerhalb des SSM (ABl. 2014, L 141, S. 1). „Weniger bedeutende Unternehmen” unterliegen im Rahmen des SSM im Wesentlichen der direkten Aufsicht der… …nationalen Behörden im Rahmen des SSM über die „weniger bedeutenden” Unternehmen ausgeübt wird, nicht in autonomer Zuständigkeit erfolgt. Vielmehr diene die… …, dass Banken nach den rechtlichen Vorgaben prinzipiell als „bedeutende Unternehmen” eingestuft werden, wenn unter anderem der Wert ihrer Aktiva größer ist…
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  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betreffend Gewichtung von Risikoaktiva gegenüber Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung im Grundsatz I gemäß §§10 Abs. 1, 10a Abs. 1 KWG vom 18. Dezember 1995


    Lieferung: 06/00
    …Satz. 2 Nr. 1 KWG besitzen, den Vorschriften des KWG unterworfen. Wegen der besonderen Geschäftsstruktur dieser Unternehmen habe ich mit Schreiben vom 22… …Befreiungsverordnung, verzichtet. Die Unternehmen haben den Grundsatz I lediglich einmal jährlich zum 31. Dezember zu berechnen und zu melden. Als Konsequenz der… …eingeschränkten Solvenzaufsicht sind die genannten Unternehmen bis auf weiteres nicht als Kreditinstitute im Sinne des Grundsatzes I Abs. 10 Nr. 1 Buchst. e)…
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