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6 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen


    Lieferung: 06/23
    …von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen (Solvabilitätsverordnung – SolvV) vom 6. Dezember 2013… …denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder nach dem Kreditwesengesetz an die Vorgaben dieser Artikel… …halten müssen. (2) Die §§ 24 bis 31 dieser Verordnung sind ergänzend zu den Artikeln 25 bis 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten… …dieser Verordnung ist ergänzend zu den Artikeln 11 bis 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach… …sind ergänzend zu den §§ 10c bis 10i des Kreditwesengesetzes von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich an die Vorgaben dieser… …Abstimmung mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde. (2) Die Bundesanstalt verwendet die von den Instituten nach § 5 gemeldeten Informationen, um die Spanne…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …einzelne Finanzdienstleistungsinstitute § 63 Ausnahmeregelung Unterabschnitt 4 Factoring § 64 Angaben bei Instituten, die das Factoring betreiben… …Unterabschnitt 5 Leasing § 65 Angaben bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben Unterabschnitt 6 Prüfung des Depotgeschäfts oder des eingeschränkten… …Prüfung ergeben haben. (4) Bei Instituten, die das Finanzierungsleasing betreiben (§ 1 Absatz 1a Nummer 10 des Kreditwesengesetzes, ist dazu Stellung zu… …Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten – vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesanstalt… …Vergütungsanforderungen innerhalb der Gruppe, 5. die Einbindung des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans. (4) Bei bedeutenden Instituten im Sinne der… …Berücksichtigung der Besonderheiten des § 53 Absatz 2 Nummer 4 des Kreditwesengesetzes. Die bei anderen Instituten, Finanzunternehmen, Erstversicherungsunternehmen… …Korrespondenzbeziehungen des Instituts im Sinne des § 1 Absatz 21 des Geldwäschegesetzes: a) die Anzahl der Korrespondenzbeziehungen des Instituts mit Instituten, die in… …die Anzahl der Korrespondenzbeziehungen des Instituts mit Instituten, die in einem Drittstaat ansässig sind, und von diesen Korrespondenzbeziehungen die… …Anzahl der Korrespondenzbeziehungen, die das Institut mit Instituten hat, die in einem Hochrisikostaat im Sinne des § 15 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe b des…
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  • Dokumententyp - Verordnung

        Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen MiStra – Auszug


    Lieferung: 05/17
    …gegen Inhaberinnen und Inhaber bedeutender Beteiligungen an solchen Instituten oder deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder in den Fällen des…
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur Ergänzung der Großkreditvorschriften nach der Verordnung EU Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Verordnung EU Nr. 646/2012 und zur Ergänzung der Millionenkreditvorschriften nach dem Kreditwesengesetz – Großkredit- und Millionenkreditverordnung – GroMiKV


    Lieferung: 05/19
    …Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppenund verbundangehörigen Instituten 1 Diese Verordnung dient der… …. Bilanzaktiva in Form von Forderungen an Institute und sonstige Risikopositionen gegenüber Instituten in voller Höhe, sofern diese Risikopositionen a) keine… …Obergrenze für Großkredite nach Artikel 395 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei gruppen- und verbundangehörigen Instituten (1) Bei der Berechnung der… …anzukündigen. § 9 Stammdatenrückmeldung Die Deutsche Bundesbank übersendet den Instituten und den übergeordneten Unternehmen spätestens am 25. Geschäftstag, der…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute – Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung – RechKredV


    Lieferung: 09/23
    …Gewinn- und Verlustrechnung das anliegende Formblatt 2 (Kontoform) oder 3 (Staffelform) anzuwenden, soweit für bestimmte Arten von Instituten nachfolgend sowie in den Fußnoten… …(„Bezogener“) ist. Der eigene Bestand sowie verpfändete eigene Akzepte und eigene Solawechsel gelten nicht als im Umlauf befindlich. (5) Bei Instituten, die einen…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


    Lieferung: 01/06
    …, der dem Verhältnis der von diesen Instituten oder Einrichtungen und Unternehmen betriebenen, ihnen nicht eigentümlichen Bankgeschäfte oder…
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