• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "Verordnung"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (11)
  • Titel (1)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (11)

… nach Jahr

  • 2024 (1)
  • 2023 (3)
  • 2020 (2)
  • 2017 (1)
  • 2009 (1)
  • 2007 (2)
  • 2006 (1)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

11 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Verordnung

    für Finanzdienstleistungsaufsicht


    Lieferung: 02/07
    …über Bausparkassen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 8. Januar 1973 (BGBl. I 1973 S. 17), zuletzt geändert durch die zweite… …des Gesetzes über Bausparkassen vom 16. November 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 2097) 1 ) wird verordnet: § 1 Die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht wird ermächtigt, Rechtsverordnungen nach Maßgabe des § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen zu erlassen. § 2 Diese Verordnung gilt nach § 14… …Bundesminister für Wirtschaft F r i d e r i c h s 1 ) Kza 760 KWG, Erg.-Lfg. 2 / 07 1…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen MiStra – Auszug


    Lieferung: 05/17
    …vorgenommen, wenn aus der Sicht der übermittelnden Stelle unverzüglich Entscheidungen oder andere Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …Finanzdienstleistungsaufsicht Wertpapieraufsicht Marie-Curie-Straße 24–28 60439 Frankfurt mit. Das Gericht teilt in diesen Verfahren der Bundesanstalt für… …§ 38 WpHG zum Gegenstand haben, sind im Fall der Erhebung der öffentlichen Klage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 1. die… …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geboten sind. 29 Sonstige Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder… …Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, sind der Bundesanstalt für… …Staatsanwaltschaft die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die Anklageschrift bzw. den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls der Bundesanstalt für… …personenbezogener Daten von Amts wegen an öffentliche Stellen für andere Zwecke als die des Strafverfahrens, für die die Daten erhoben worden sind, befugt… …, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte. (4) Diese Verwaltungsvorschrift gilt nicht für Mitteilungen für Zwecke des Verfahrens, in dem die Daten erhoben worden sind, für… …Mitteilungen an Privatpersonen sowie für Auskünfte und Akteneinsicht auf Ersuchen. Die Nummern 11, 32 und 34 bleiben unberührt. 4 Mitteilungspflichtige Stellen… …und dort funktional zuständige Personen (1) Mitteilungspflichtige Stelle ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, 1. die Staatsanwaltschaft für…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz


    Lieferung: 01/06
    …Finanzen: ABSCHNITT 1 Kosten für Amtshandlungen § 1 Gebühren (1) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) erhebt für… …entsprechend anzuwenden. Im Übrigen gilt das Verwaltungskostengesetz. (2) Die Bestimmungen gelten nicht für Gebühren, welche die Bundesanstalt im Auftrag des… …Finanzdienstleistungsaufsicht 140 dd) ee) ff) gg) hh) Rahmen der Geschäftstätigkeit nicht auf eigene Rechnung mit Finanzinstrumenten gehandelt wird, 4 000 Euro für die Erteilung… …Umlageverordnung − Finanzdienstleistungsaufsicht 140 aa) als Grundgebühr aaa) 15 000 Euro für die Erteilung der Ersterlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer… …Untergliederungen nach Buchstaben enthält, cc) die in den Doppelbuchstaben aa und bb genannten Gebühren werden von der Bundesanstalt entsprechend erhoben für die… …Finanzdienstleistungsaufsicht 140 2 500 Euro, für jede betroffene Sparte soweit die Sparte der Anlage Teil A zum Versicherungsaufsichtsgesetz keine Untergliederungen nach… …gleichartiger gebührenpflichtiger Amtshandlungen im Sinne der Absätze 1 und 2 für denselben Gebührenschuldner kann die Bundesanstalt auf vorherigen Antrag des… …gebührenpflichtigen Amtshandlung sowie für die Zurückweisung eines Widerspruchs erhebt die Bundesanstalt Gebühren nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5. (2) Für die… …Finanzdienstleistungsaufsicht ABSCHNITT 2 Umlage § 5 Umlagefähige Kosten Die Bundesanstalt hat als Kosten im Sinne des § 16 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes die… …Festsetzung durch die Bundesanstalt auf diesen entfallende Anteil am Umlagebetrag der jeweiligen Gruppe von Umlagepflichtigen. Er beträgt für den Bereich des §…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen – Bausparkassen-Verordnung – BausparkV


    Lieferung: 03/24
    …, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach Anhörung der Deutschen Bundesbank und der Spitzenverbände der Bausparkassen… …für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 Absatz 4 Nummer 2 der Verordnung vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 2) geändert worden ist… …Bundesanstalt vorzulegen. (4) Die Bundesanstalt kann der Bausparkasse die Verwendung des bauspartechnischen Simulationsmodells für sämtliche oder einzelne der in… …Simulationsergebnissen führen. (3) Die Bundesanstalt kann die Gestaltung der Szenarien vorgeben und bei Bedarf weitere Szenarien anfordern, sofern dies für den jeweiligen… …Bundesanstalt jährlich vorzulegen. (4) Führen die Zuteilungsvoraussetzungen nicht zu einer nachhaltig gesicherten kollektiven Liquidität oder ergeben sich für das… …Bundesanstalt zugelassene Ausnahme von § 1 Absatz 1 bis 3 der Bausparkassen-Verordnung in der bis zum 30. Dezember 2015 geltenden Fassung gilt für einen… …der Verordnung zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über Bausparkassen auf die Bundesanstalt… …Bauspartechnische Simulationsmodelle (1) Ein bauspartechnisches Simulationsmodell ist jeweils nur dann als geeignet anzusehen für die in § 8 Absatz 4 des Gesetzes… …im Rahmen einer Prüfung nach § 8 Absatz 5 des Gesetzes über Bausparkassen und 2. der Bundesanstalt jährlich im Rahmen des kollektiven Lageberichts… …Absätze 1 bis 3 vorliegen, zieht die Bundesanstalt in der Regel den in Absatz 3 genannten Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk mit heran. § 2…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter – Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung – ImmoDarlSachkV


    Lieferung: 07/20
    …ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: § 1 Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten… …Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 8. April 2016 (BGBl. I S. 622) geändert worden… …theoretische und praktische Kenntnisse 1. der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen, 2. des Verfahrens zur Prüfung der… …Kauffrau für Versicherungen und Finanzen in der Fachrichtung Finanzberatung, wenn a) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014… …geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt… …wurde oder b) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für… …Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Mitarbeiter die Wahlqualifikationseinheit „Private… …Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin, 6. den Abschluss als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für… …Versicherungen und Finanzen oder 7. den Abschluss als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder als Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen – Solvabilitätsverordnung – SolvV


    Lieferung: 06/23
    …Vorschriften halten müssen. § 2 Anträge und Anzeigen (1) Anträge, über die nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) als zuständige Behörde zu entscheiden hat, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in schriftlicher Form bei der Bundesanstalt… …zu stellen. (2) Anzeigen nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, für die die Bundesanstalt die zuständige Behörde ist, sind bei der Bundesanstalt und in… …sind. (2) Die Bundesanstalt kann die Eignungsprüfung für die Erlaubnis zur Verwendung eines Ansatzes sowie die regelmäßige Überprüfung und die… …Modell nicht oder nicht mehr präzise genug ist, widerruft die Bundesanstalt die Erlaubnis zur Verwendung dieses internen Modells für Marktrisiken oder… …oder innerhalb einer angemessenen Frist erreicht werden kann, sofern dies innerhalb der von der Bundesanstalt festgelegten Grenzen für die Nichtanwendung… …beruhenden Ansatz (IRB-Ansatz) im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 kann die Bundesanstalt separat für einzelne Arten von… …eines Kalenderjahres getrennt für Referenzportfolios der Bundesanstalt und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde bei der Deutschen Bundesbank sowie bei… …IRB-Ansatz-Eignungsprüfungen für interne Ratingsysteme und Beteiligungsrisikomodelle (1) Die Bundesanstalt entscheidet über die Erlaubnis zur Verwendung des IRB-Ansatzes nach… …Institut vor Verwendung des geänderten Ratingsystems oder Beteiligungsrisikomodells für den IRB-Ansatz mit der Bundesanstalt abstimmen, ob die Bundesanstalt…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Form des Refinanzierungsregisters nach dem Kreditwesengesetz sowie die Art und Weise der Aufzeichnung – Refinanzierungsregisterverordnung – RefiRegV


    Lieferung: 03/07
    …Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), § 1 Nr. 5… …zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. November 2005 (BGBl. I S. 3187), verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: TEIL… …tragen, für die die Abteilung gebildet wird. (3) Soweit nach § 22 b Abs. 1 Satz 2 des Kreditwesengesetzes für jeden zur Übertragung Verpflichteten… …, für den die Abteilung gebildet wird. Sind innerhalb einer Abteilung Unterabteilungen zu bilden, haben diese neben der Bezeichnung „Unterabteilung Nr. …… …zu Abteilung Nr. … des Refinanzierungsregisters“ die Bezeichnung der Refinanzierungstransaktion zu tragen, für die die Unterabteilung gebildet wird… …Unterspalte h ist das Datum des Tages anzugeben, an dem der den rechtlichen Grund für die Absicherung enthaltende Vertrag geschlossen wurde. 4. In Spalte 4 ist… …jeweiligen Löschungsvermerk des registerführenden Unternehmens eindeutig zugeordnet sein. 7. Spalte 7 ist für sonstige Bemerkungen vorzusehen, beispielsweise… …für Anmerkungen, die zur eindeutigen rechtlichen Zuordnung des Gegenstands neben den übrigen Angaben erforderlich sind oder die Zuordnung erleichtern… …der Spalte 3 für die nach Satz 2 erforderlichen Angaben nicht ausreichen, können Beiblätter hinzugefügt werden, die Teil des Refinanzierungsregisters…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 17 des Versicherungsaufsichtsgesetzes – Inhaberkontrollverordnung – InhKontrollV


    Lieferung: 05/23
    …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet – auf Grund des § 24 Absatz 4 Satz 1 bis 3, auch in Verbindung mit § 2c Absatz 1 Satz 2 und 3 des… …Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch die… …Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und der für das betroffene Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut zuständigen… …für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Mai 2007 (BGBl. I S. 993) eingefügt worden ist, im Benehmen mit den… …Bundesanstalt zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer prüfen lässt. Entsprechendes gilt für die Unterlagen nach Absatz 5. (7) Wurde die Bonität des Anzeigepflichtigen… …Lebensversicherungsunternehmen oder ein Pensionsfonds, so sind die Angaben nach den Sätzen 5 und 6 für die nächsten 15 Geschäftsjahre zu machen. Die Bundesanstalt oder die… …eingefügt worden ist, in Verbindung mit § 1a Nummer 1 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt… …Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Finanzsektor (ABl. L 247 vom 21. 9… …Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbank einzureichen. Dies gilt für nachgeforderte Unterlagen und Erklärungen entsprechend. (2) Ist das Zielunternehmen ein… …und Mitteilungen nach den §§ 7, 18 und 19 jeweils in einfacher Ausfertigung der Bundesanstalt oder der zuständigen Landesaufsichtsbehörde einzureichen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der… …von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I… …zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637). Eingangsformel Die Bundesanstalt für… …Veränderungen beschränken, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind. (5) Hat nach § 30 des Kreditwesengesetzes die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) gegenüber dem Institut Bestim- KWG, Erg.-Lfg. 1/20 5 465 Prüfungsberichtsverordnung mungen über den Inhalt der… …vereinbarten Leistungen; die Berichterstattung kann insoweit entfallen, wenn der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank für den Berichtszeitraum ein… …Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten – vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesanstalt… …Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund – des § 68 Absatz 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) in Verbindung mit § 1 Nummer 3a der… …Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach Anhörung der Deutschen… …Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 15…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Ermittlung der Beleihungswerte von Grundstücken nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes


    Lieferung: 06/09
    …Beleihungswertermittlungsverordnung vom 16. September 2009 (BGBl. I Seite 3041), verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium… …. I S. 1373) in Verbindung mit § 1 Nr. 4 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch die Verordnung vom 21. April 2008 (BGBl. I Seite 748) geändert worden ist, § 1 Nr. 4… …Ermittlung der Beleihungswerte nach § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes und bei der Erhebung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten sind die… …selbständigen gewerblich genutzten Einheiten kann in diesen Fällen eine Ermittlung des Sachwerts entfallen. (3) Maßgeblich für die Ermittlung des Beleihungswerts… …für die eigene Nutzung dauerhaft nachgefragt wird. Der Beleihungswert kann in diesen Fällen auch an einem nach § 19 ermittelten Vergleichswert… …Instandhaltungsrückstau oder sonstiger baulicher Aufwand sowie Baumängel und Bauschäden sind auf der Grundlage der für ihre Beseitigung am Wertermittlungsstichtag… …von Kooperationen oder bei Portfoliokäufen, können für andere Kreditinstitute oder Versicherungsunternehmen erstellte Gutachten zugrunde gelegt werden… …Beleihungsfähigkeit des Objekts, seiner Verwertbarkeit und Vermietbarkeit Stellung nehmen. Das Gutachten hat sich auch damit auseinander zu setzen, ob für die… …Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind, vermutet. Bei der Auswahl des Gutachters hat sich die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
zurück 1 2 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück