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  • Dokumententyp - Verordnung

        Verordnung über die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter – Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnung – ImmoDarlSachkV


    Lieferung: 07/20
    …ist, verordnet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht: § 1 Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar- Verbraucherdarlehen befassten… …Verbindung mit § 1 Nummer 5 der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht vom 13. Dezember 2002 (BGBl. 2003 I S. 3), der zuletzt durch Artikel 1 Nummer 1 der Verordnung vom 8. April 2016 (BGBl. I S. 622) geändert worden… …theoretische und praktische Kenntnisse 1. der rechtlichen Grundlagen für die Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen, 2. des Verfahrens zur Prüfung der… …Kauffrau für Versicherungen und Finanzen in der Fachrichtung Finanzberatung, wenn a) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der bis zum 31. Juli 2014… …geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt… …wurde oder b) die Abschlussprüfung auf der Grundlage der ab dem 1. August 2014 geltenden Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für… …Versicherungen und Finanzen/zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzen abgelegt wurde und der Mitarbeiter die Wahlqualifikationseinheit „Private… …Immobilienfachwirt oder Geprüfte Immobilienfachwirtin, 6. den Abschluss als Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen oder als Geprüfte Fachwirtin für… …Versicherungen und Finanzen oder 7. den Abschluss als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder als Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie die darüber zu erstellenden Berichte – Prüfungsberichtsverordnung – PrüfbV


    Lieferung: 01/20
    …Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der durch Artikel 1 der… …von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, der zuletzt durch Artikel 6 der Verordnung vom 30. Januar 2014 (BGBl. I… …zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2637). Eingangsformel Die Bundesanstalt für… …Veränderungen beschränken, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind. (5) Hat nach § 30 des Kreditwesengesetzes die Bundesanstalt für… …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) gegenüber dem Institut Bestim- KWG, Erg.-Lfg. 1/20 5 465 Prüfungsberichtsverordnung mungen über den Inhalt der… …vereinbarten Leistungen; die Berichterstattung kann insoweit entfallen, wenn der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank für den Berichtszeitraum ein… …Anforderungen an Systeme und Kontrollen für den Algorithmushandel von Instituten – vom 18. Dezember 2013, veröffentlicht auf der Internetseite der Bundesanstalt… …Finanzdienstleistungsaufsicht verordnet auf Grund – des § 68 Absatz 8 des Kapitalanlagegesetzbuchs vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 1981) in Verbindung mit § 1 Nummer 3a der… …Organisationserlass vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nach Anhörung der Deutschen… …Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch § 14a Einhaltung der Pflichten aus Derivategeschäften und für zentrale Gegenparteien gemäß der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 § 15…
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