• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "BAKred"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (19)

… nach Inhalt

  • Autorenvorschriften (19)

… nach Jahr

  • 2015 (1)
  • 2012 (3)
  • 2011 (2)
  • 2010 (1)
  • 2001 (1)
  • 2000 (7)
  • 1999 (1)
  • 1992 (1)
  • 1991 (1)
  • 1987 (1)

Alle Filter anzeigen

Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

19 Treffer, Seite 1 von 2, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - BAKred

        Schreiben des BAKred betr. Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen – Entwurf – im Rahmen des Dritten Finanzmarktförderungsgesetzes


    Lieferung: 04/15
    …vorherigen Unterrichtung des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank nicht nachgekommen ist oder 3. die Beteiligung entgegen einer vollziehbaren… …Dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank stehen die Rechte nach § 44 Abs. 1 auch zu gegenüber 1. Personen und Unternehmen, die eine… …Satz 2 und 3 stehen dem Bundesaufsichtsamt, und der Deutschen Bundesbank nur bei Ver- KWG, Erg.-Lfg. 1 / 08 7 115 Anhang zu §§ 2–2 d KWG – Kommentar… …seiner Pflicht nach Absatz 1 zur vorherigen Unterrichtung des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank nicht nachgekommen ist oder der die… …Anteilseignerkontrolle setzt voraus, daß das Bundesaufsichtsamt und die Deutsche Bundesbank als ausführende Behörden hinreichende Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung… …Sachverhaltsermittlungskompetenzen des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank ausdrücklich auf den Katalog des § 44 Abs. 1. Die beiden Behörden werden dadurch ermächtigt… …vermitteln. Schließlich sollen dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank die Rechte nach § 44 Abs. 1 auch gegenüber Personen und Unternehmen zustehen… …soll dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank deshalb nur bei Verdacht des Vorliegens eines Untersagungsgrundes nach oder analog § 2 b Abs. 1… …unwesentlich gewesen ist. 2. Die Rechte des Bundesaufsichtsamtes und der Deutschen Bundesbank nach § 44b schaffen die Grundlage, die Anteilseignerkontrolle nach…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

        Schreiben des BAK vom 10. März betr. Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei der Gewährung von Krediten an Konzernunternehmen – § 18 KWG


    Lieferung: 07/10
    …Verhältnisse bei der Gewährung von Krediten an Konzernunternehmen (§ 18 KWG) „In Übereinstimmung mit der Deutschen Bundesbank halte ich auch nach Würdigung der…
  • Dokumententyp - BAKred

    Erläuterungen des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zur Bekanntmachung über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der Institute


    Lieferung: 04/99
    …Form von Offenmarktgeschäften und ständigen Fazilitäten zur Verfügung. Die Deutsche Bundesbank wird künftig die liquidisierenden Offenmarktgeschäfte… …Verfügung gestellte Liquidität. Die aus Refinanzierungsgeschäften mit der Deutschen Bundesbank den Instituten zufließende Liquidität wird im ersten… …, die Erfassung der Liquiditätseffekte aus den Refinanzierungsgeschäften mit der Deutschen Bundesbank an die verpfändeten Sicherheiten zu knüpfen: Die… …Bundesbank in einen Pfandpool hereingenommen werden. Für die Behandlung der im Pfandpool befindlichen Sicherheiten im Grundsatz II gelten die allgemeinen… …2 erster Halbsatz KWG Bezug genommen, wonach das Bundesaufsichtsamt (im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank) Grundsätze aufstellt, nach denen es… …, über die die Institute jederzeit verfügen können. Die Inanspruchnahme einer Einlagenfazilität, d. h. die Möglichkeit bei der Deutschen Bundesbank, der… …ebenfalls rechtsverbindlichen Charakter haben. Refinanzierungsfähige Sicherheiten, die im Rahmen eines Sicherheitenpools der Deutschen Bundesbank verpfändet… …Plazierung von Termineinlagen mit fester Laufzeit und festem Zinssatz bei der Deutschen Bundesbank, der EZB oder anderen nationalen Zentralbanken im ESZB, die… …. Buchkredite der Institute an Wirtschaftsunternehmen, die der Deutschen Bundesbank verpfändet sind, sind ebenfalls entsprechend ihren jeweiligen Restlaufzeiten…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betr. Meldung zum Grundsatz I durch die Bürgschaftsbanken vom 5. Mai 1993


    Lieferung: 06/00
    …Stellungnahme zu den von der Bundesbank versandten Meldevordrucken unter anderem auch um Klarstellung gebeten, daß die Bürgschaftsbanken weiterhin von der Pflicht… …zur Meldung der Monatlichen Bilanzstatistik wie auch von der Abgabe von Meldungen zum Grundsatz I befreit bleiben. Die Bundesbank hat Ihr Schreiben an… …Bürgschaftsbanken auf Grund der Anordnung der Bundesbank zur Monatlichen Bilanzstatistik von den entsprechenden Meldungen befreit. Da bislang die Meldungen für die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betr. Grundsatz I gemäß § 10 KWG vom 8. Februar 1994


    Lieferung: 06/00
    …Deutschen Bundesbank wie folgt Stellung nehme: A. Risikoaktiva 1. Bilanzposten im Zusammenhang mit finanzinnovativen Risikoaktiva Für den Fall der…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen betr. Grundsatz I – Anrechnung von Finanz-Swaps, Finanztermingeschäften und erworbenen Optionsrechten nach der Laufzeitmethode oder der Marktbewertungsmethode Abs. 6 Satz 1 erster Halbsatz vom 27. Oktober 1994


    Lieferung: 06/00
    …beachtet wurde. Bei Inanspruchnahme dieses „gelockerten Einheitlichkeitsprinzips“ hat das Kreditinstitut dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Änderung und Ergänzung der Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute vom 31. Oktober 1997


    Lieferung: 07/11
    …Ihnen nach Fertigstellung von der Deutschen Bundesbank übersandt. Anlage 1 BEKANNTMACHUNG über die Änderung und Ergänzung der Grundsätze über das… …2. Oktober 1996 (BAnz. S. 11445), werden im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzenverbände der Kreditinstitute mit… …Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank und nach Anhörung der Spitzen- 1 ) Siehe Kzu 190. KWG, Erg.-Lfg. 2 / 99 117 196 Anordnungen zu den Grundsätzen verbände…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 14/97 des BAK betreffend Grundsatz I gemäß §§ 10 und 10a KWG wegen Mitteilungen an die Institute über ergangene Entscheidungen zu Adressengewichtungssätzen vom 30. Dezember 1997


    Lieferung: 07/11
    …verbessert werden kann. Nach Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank bin ich zu dem Schluß gekommen, daß Entscheidungen zu Zweifelsfragen bezüglich der…
  • Dokumententyp - BAKred

    Rundschreiben 18/99 des BAK betreffend Grundsatz II gemäß § 11 KWG vom 22. Dezember 1999


    Lieferung: 05/00
    …denen ich nach Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank wie folgt Stellung nehme: 1. Behandlung von Wertpapieren des Anlagevermögens, die für Zwecke des GS…
  • Dokumententyp - BAKred

    Schreiben des BAK betreffend Anwendung des neuen Grundsatz II gemäß §11 KWG auf Autobanken vom 3. April 2000


    Lieferung: 01/01
    …eingehender Prüfung und nach Abstimmung mit der Deutschen Bundesbank nicht verschließen möchte. Deshalb bin ich damit einverstanden, wenn die Autobanken bei der…
zurück 1 2 weiter ►
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück