Mit den Meldepflichten des Art. 394 i. V. m. den EBA ITS on Reporting „Durchführungsverordnung (EU) 2021/451“ ist das Großkreditmeldewesen europaweit harmonisiert. Die Meldevorschriften sind grundsätzlich sowohl auf Einzelbasis (siehe Art. 6 Abs. 1) als auch auf konsolidierter Ebene (siehe Art. 11 Abs. 1) durch das Mutterinstitut zu erfüllen. Es sind alle herausgelegten Großkredite zu melden, auch wenn diese von der Anwendung der Großkreditobergrenze ausgenommen sind.
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "KWG/CRR" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "KWG/CRR" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.