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2 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - Gesetz

    Pfandbriefgesetz – PfandBG


    Lieferung: 06/24
    …Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nach § 32 des Kreditwesengesetzes. Zusätzlich muss das Kreditinstitut für eine Erlaubnis zum Betreiben des Pfandbriefgeschäfts… …muss. Das Bundesministerium der Finanzen kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen. § 6 Inhalt der Pfandbriefe (1) In den Pfandbriefen sind… …mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, das das Pfandbriefgeschäft betreiben will, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für… …erlassenen Verordnungen oder Anordnungen verstoßen hat. Absatz 1 Satz 4 gilt entsprechend. (3) Hebt die Bundesanstalt die Erlaubnis für das Pfandbriefgeschäft… …der Vertragspartner der Pfandbriefbank genauso wie Pfandbriefverbindlichkeiten gedeckt sein. (3a) Die Bundesanstalt kann für jede Deckungsmasse anordnen… …oder 4. einem anderen geeigneten Kreditinstitut nach Maßgabe einer Allgemeinverfügung der Bundesanstalt gemäß Absatz 5, sofern für die Ansprüche der… …Abzahlungsbeginn § 26f Weitere Deckungswerte KWG, Erg.-Lfg. 6/24 1 655 Pfandbriefgesetz Abschnitt 4 – Allgemeine Vorschriften für das Pfandbriefgeschäft § 27… …41 Bezeichnungsschutz Pfandbrief § 41a Bezeichnungsschutz Europäische gedeckte Schuldverschreibung § 42 Erlaubnis für bestehende Pfandbriefbanken § 43… …Erlaubnis für Hypothekenbanken § 44 (weggefallen) § 45 Versicherungspflicht § 46 Beleihungsgrenze § 47 (weggefallen) § 48 (weggefallen) § 49 Fortgeltende…
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  • Dokumententyp - Gesetz

    Gesetz über Bausparkassen – Bausparkassengesetz – BauSparkG


    Lieferung: 03/24
    …Absatz 1 zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der Risiken aus dem Bauspargeschäft besitzt, 5. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …(Bundesanstalt) einen Geschäftsplan vorlegt, in dem sie darlegt, wie sie das Bauspargeschäft regelmäßig und nachhaltig betreiben wird, 6. über den für den… …Bundesanstalt möglich. (2) Für Bausparverträge, die in fremden Währungen oder in Rechnungseinheiten zu erfüllen sind, hat eine Bausparkasse jeweils getrennte… …Bedingungen für Bausparverträge ändert. Unter der gleichen Voraussetzung kann die Bundesanstalt, unbeschadet ihrer Befugnisse nach § 46 Abs. 1 des… …Die Bausparkasse hat der Bundesanstalt einen Plan für die Abwicklung nach Absatz 1 vorzulegen, es sei denn, über ihr Vermögen wurde ein… …Zulässige Geschäfte § 5 Allgemeine Geschäftsgrundsätze, Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge § 6 Zweckbindung § 6a Vorgaben für Zuteilungsmassen § 7… …Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge § 10 Erlass von Rechtsverordnungen § 11 Abberufung von Geschäftsleitern § 12 Vertrauensmann § 13 Besondere Pflichten… …Bezeichnung "Bausparkasse" § 18 Bestimmungen für bestehende und für neue rechtlich unselbstständige Bausparkassen § 19 Überleitungsbestimmungen § 20 (Änderung… …Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen (Bauspardarlehen) zu gewähren (Bauspargeschäft). Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen… …Bauspardarlehen und der nicht in Bauspardarlehen angelegten Bauspareinlagen abzüglich des Zinsaufwands für Bauspareinlagen. 2 Bausparkassengesetz 760 (5) Zuteilung…
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