• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
  • Inhalt
    • Dokumente
    • Meldungen
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen

Erhöhen Sie Ihr Wissens-Kapital

 

4 Wochen testen

gratis und unverbindlich

 

Jetzt bestellen

 

Infodienst …

Suche verfeinern

Nutzen Sie die Filter, um Ihre Suchanfrage weiter zu verfeinern.

Ihre Auswahl

  • nach "2019"
    (Auswahl entfernen)
  • nach "KWG-Kommentar"
    (Auswahl entfernen)

… nach Suchfeldern

  • Inhalt (9)

… nach Inhalt

  • Kommentare (9)
Alle Filter entfernen

KWG/CRR

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

Suchergebnisse

9 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36 Maßnahmen gegen Geschäftsleiter und Mitglieder des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans


    Lieferung: 01/19
    …Geschäftsleitern auch die Ausübung ihrer Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen. 2 Für die Zwecke des… …und diesem Geschäftsleiter auch die Ausübung seiner Tätigkeit bei Instituten oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person untersagen… …Unternehmen die Abberufung einer der in § 25d Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie § 25d Absatz 3a Satz 1 bezeichneten Person verlangen und einer solchen Person die… …unter der Aufsicht der Bundesanstalt stehenden Unternehmen ausübt. 2 Glawischnig-Quinke KWG – Kommentar 115 § 36 2 Bei Instituten, die auf Grund ihrer… …Bundesanstalt kann von den in § 25d Absatz 13 genannten Unternehmen die Abberufung eines Mitglieds des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans verlangen und einer… …Vorschriften sehen besondere Anforderungen und Pflichten für die Mitglieder von Leitungsorganen beaufsichtigter Unternehmen bzw. Gruppen vor. Sofern diese nicht… …weitere beaufsichtigte Unternehmen erweitert. Nachfolgender Überblick soll die historische Entwicklung der Vorschrift nachvollziehen. Das Kreditwesengesetz… …verstehen, deren Risiken für das Unternehmen zu beurteilen und nötigenfalls Änderungen in der Geschäftsführung durchzusetzen. Nur mit ausreichender fachlicher… …verschiedener Institute bzw. Unternehmen. In § 36 Abs. 3 S. 1 KWG wurde ferner das Wort „oder“ durch „und“ ersetzt, um ein redaktionelles Versehen zu korrigieren… …. Durch Artikel 6 des 2. FiMaNoG wurden in Abs. 1 und Abs. 2 die Wörter „und Unternehmen“ hinzugefügt und damit der Anwendungsbereich angepasst. In Abs. 2…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 03/19
    …Geschäfte im Sinne des § 3 Absatz 2 und Absatz 4 sind bei einem wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständigen Unternehmen… …sicherzustellen. 2 Geschäfte des CRR-Kreditinstituts oder der Unternehmen, die einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten… …CRR-Kreditinstitut und das übergeordnete Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding- Gruppe und einer gemischten Finanzholding-Gruppe, der auch ein CRR-… …kann gegenüber dem CRR-Kreditinstitut, dem übergeordneten Unternehmen einer Institutsgruppe, einer Finanzholding-Gruppe oder einer gemischten… …spekulative Handelsbetätigungen von CRR-Kreditinstituten oder mit solchen in Zusammenhang stehenden Unternehmen verboten, die sich nach Ansicht des Gesetzgebers… …den hier als „Spekulationsverbotsadressaten“ bezeichneten Unternehmen des § 3 handelt es sich im Einzelnen um i. CRR-Kreditinstitute und ii. Unternehmen… …Systembruch beseitigt, indem sonst bankgeschäftliche Verbotstatbestände auf einen Kreis von Unternehmen angewendet worden wären, die außerhalb dieser… …als i. ein wirtschaftlich, organisatorisch und rechtlich eigenständiges Unternehmen, ii. das (für die Spekulationsverbotsadressaten verbotenen)… …für ein Finanzhandelsinstitut“). Werden nur Geschäfte auf ein anderes Unternehmen übertragen, die zwar in § 3 erwähnt aber letztlich nicht verboten sind… …, handelt es sich bei diesem anderen Unternehmen im Regelfall (je nachdem, welche der in § 3 Abs. 2 genannten Geschäfte betrieben werden) um ein Kredit- oder…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 1 Begriffsbestimmungen


    Lieferung: 08/19
    …, gemischte Finanzholding-Gesellschaften und gemischte Unternehmen sowie Finanzunternehmen § 1 Begriffsbestimmungen (1) 1 Kreditinstitute sind Unternehmen, die… …Gegenpartei im Sinne von Absatz 31. (1a) 1 Finanzdienstleistungsinstitute sind Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für andere gewerbsmäßig oder in einem… …ohne, dass eine Dienstleistung für andere vorliegt (Hochfrequenzhandel), 5. die Vermittlung von Einlagengeschäften mit Unternehmen mit Sitz außerhalb des… …des § 1 Absatz 1a Satz 2 Nummer 4 ist (Eigengeschäft), gilt als Finanzdienstleistung, wenn das Eigengeschäft von einem Unternehmen betrieben wird, das 1… …, der oder dem ein CRR-Kreditinstitut angehört. 4 Ein Unternehmen, das als Finanzdienstleistung geltendes Eigengeschäft nach Satz 3 betreibt, gilt als… …Unternehmen sich freiwillig den für die systematische Internalisierung geltenden Regelungen unterworfen und einen entsprechenden Erlaubnisantrag bei der… …Finanzunternehmen sind Unternehmen, die keine Institute und keine Kapitalverwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren… …Finanzinstrumenten zu beraten, 7. Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen zu beraten sowie bei… …Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen diese zu beraten und ihnen Dienstleistungen anzubieten oder 8. Darlehen zwischen Kreditinstituten zu vermitteln… …(Geldmaklergeschäfte). 2 Das Bundesministerium der Finanzen kann nach Anhörung der Deutschen Bundesbank durch Rechtsverordnung weitere Unternehmen als Finanzunternehmen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 31 Befreiungen; Verordnungsermächtigung


    Lieferung: 02/19
    …aus besonderen Gründen, insbesondere wegen der Art oder des Umfanges der betriebenen Geschäfte, angezeigt ist. 2 Sie kann ferner Unternehmen, die… …Instituts oder von Amts wegen erfolgen. (3) 1 Ein übergeordnetes Unternehmen nach § 10a hat der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank die Absicht… …der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung für ein Unternehmen in Anspruch zu nehmen; es hat außerdem einmal jährlich in einer… …Sammelanzeige mitzuteilen, welche Unternehmen es nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 in der jeweils geltenden Fassung von der… …Abs. 2 S. 2 KWG) ...... 24 Anzeige der von der Konsolidierung befreiten Unternehmen (§ 31 Abs. 3 KWG)… …Vorgaben. Der Befreiungstatbestand selbst – nämlich die Nichteinbeziehung von Unternehmen in die aufsichtliche Konsolidierung – ist bereits in Art. 19 CRR 2… …aus dem Konsolidierungskreis ausgenommenen Unternehmen, so dass die Aufsicht über die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises informiert ist. Die… …Freistellung bestimmter nachgeordneter Unternehmen von der bankaufsichtlichen Konsolidierung geschaffen (seinerzeit Abs. 2). Mit dem Bankbilanzrichtlinie-Gesetz… …den seinerzeit neu geschaffenen Abs. 3 überführt (der vormalige Abs. 3 wurde zu Abs. 5): Danach war es dem übergeordneten Unternehmen einer Gruppe… …seither erlaubt, von der Einbeziehung bestimmter nachgeordneter Unternehmen, die eine bestimmte Größenordnung nicht überschreiten, abzusehen, ohne dass eine…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 26 Vorlage von Jahresabschluß, Lagebericht und Prüfungsberichten


    Lieferung: 06/19
    …Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich einzureichen. 2 Das übergeordnete Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a, einer… ….............................................. 18 Bericht des Vorstandes über verbundene Unternehmen ........................ 19 Vorbemerkung zu den Änderungen durch das Bankbilanzrichtlinie-Gesetz… …, sondern grundsätzlich auch die Zweigstellen von Unternehmen mit Sitz im Ausland (§ 53 Abs. 2 Nr. 3 KWG) verpflichtet; ausgenommen hiervon sind gemäß § 53b… …KWG die Zweigniederlassungen von Unternehmen (CRR-Kreditinstitute oder Wertpapierhandelsunternehmen) mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen… …Jahresabschlussunterlagen gilt ferner gemäß § 2 Abs. 3 KWG auch für Unternehmen der in § 2 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 KWG bezeichneten Art (Versicherungsunternehmen… …Unternehmen, die am 31. Dezember 1989 als gemeinnützige Wohnungsunternehmen oder als Organe der staatlichen Wohnungspolitik anerkannt waren, soweit sie mit… …Rechnung getragen und es bei der in den Entwürfen vorgesehenen direkten Einreichung der Prüfungsberichte belassen. Für Unternehmen, die am 31. Dezember 1989… …geänderte Richtlinien und Vorschriften geändert und ergänzt. Nunmehr muss das übergeordnete Unternehmen einer Finanzholding-Gruppe im Sinne des § 10a, einer… …KWG – Kommentar Bericht des Vorstandes über verbundene Unternehmen Nach § 312 AktG haben die Vorstände von Aktiengesellschaften unter bestimmten… …Unternehmen beeinflusst wird. Sind sowohl das abhängige wie das herrschende Unternehmen Kreditinstitute und enden die Geschäftsjahre zu verschiedenen…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 18 Kreditunterlagen


    Lieferung: 03/19
    …konzernangehörige Unternehmen bereits in einem Schreiben an den Deutschen Sparkassen- und Giroverband vom 19. Januar 1963 Gesch. Nr. I 2 – 232) Rechnung getragen. Der… …Bedeutung: Kredite an: Fundstelle: – Konzernangehörige Unternehmen Anm. 10a – in Mehrheitsbesitz befindliche konzernungebun- Anm. 10b dene Unternehmen –… …: Gesamt- Konzern „grundsätzlich“ Stufe 3: Weitere Konzern- Unternehmen „sofern wesentlich“ Abb. 3: Drei Stufen der Offenlegung bei Konzernunternehmen Bei… …Krediten an konzernungebundene Unternehmen, die im Mehrheitsbesitz einer Person ohne Unternehmenseigenschaft stehen, sind primär die wirtschaftlichen… …konzernungebundenen Unternehmen (vgl. Anm. 10b). Bei der Auswahl der vorzulegenden Unterlagen besteht insoweit ebenfalls ein Ermessensspielraum. Bei Krediten an… …Einzelkaufleute ist im Hinblick auf die bestehende wirtschaftliche Identität des Einzelkaufmanns als Privatperson einerseits und als Unternehmen andererseits die…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 36a Tätigkeitsverbot für natürliche Personen


    Lieferung: 05/19
    …andere natürliche Personen daran hindert, in solchen Unternehmen Leitungsaufgaben wahrzunehmen“, gehört. Bei bestimmten Verstößen gegen diese Verordnung… …auch nicht ausgeschlossen, dass die natürliche Person zum Zeitpunkt des Verstoßes bei einem sonstigen Unternehmen tätig gewesen ist, wobei dies in der… …Zeitpunkt des Verstoßes bei einem unter Aufsicht der BaFin (bzw. der EZB) stehenden Unternehmen oder bei einem sonstigen Unternehmen tätig gewesen ist… …Personen ergriffen werden. Auf Unternehmen, die gem. § 32 Abs. 1a S. 3 KWG als Finanzdienstleistungsinstitute gelten, ist § 36a KWG entsprechend anzuwenden…
    Alle Treffer im Inhalt anzeigen
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 9 Verschwiegenheitspflicht


    Lieferung: 06/19
    …Instituten und Unternehmen zu beachtenden Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bleiben unberührt. 3 Dies gilt auch für andere Personen, die durch…
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 23a Sicherungseinrichtung


    Lieferung: 04/19
    …, sondern umfasst auch kleine und mittlere Firmenkunden sowie jegliche andere Art von Unternehmen, soweit diese nicht als Finanzinstitutionen tätig sind. 3…
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Investment

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück