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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    § 64e Übergangsvorschriften zum Sechsten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen


    Lieferung: 02/98
    …Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Ist die Anzeige fristgerecht erstattet worden, gilt die Erlaubnis nach § 32 in diesem Umfang als erteilt. Das… …Bestätigung des Bundesaufsichtsamtes hat das Institut dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank eine Ergänzungsanzeige einzureichen, die den… …Bundesaufsichtsamt und der Deut- KWG, Erg.-Lfg. 2 / 98 1 115 § 64 e KWG – Kommentar schen Bundesbank anzuzeigen, ob sie § 10 Abs. 1 bis 8, §§ 10 a, 11 und 13 bis 13 b… …und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen, ob sie die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b oder die Vorschriften der §§ 10, 10 a, 13 und 13 a in der Fassung der… …Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank unverzüglich anzuzeigen. (5) Nachgewiesenes freies Vermögen des Inhabers oder der persönlich haftenden Gesellschafter… …erlaubnispflichtigen Tätigkeiten und die Absicht, diese fortzuführen, dem BAK und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Bei fristgerechter Erstattung der Anzeige gilt die… …dem BAK und der Deutschen Bundesbank eine Ergänzungsanzeige einzureichen, die den Anforderungen des § 32 entsprechen muß. Es handelt sich nicht um eine… …Inanspruchnahme des Europäischen Passes die genannten Vorschriften vor dem 1. August 1999 anzuwenden. Das BAK und der Deutschen Bundesbank ist die Anwendung dann… …Bundesbank anzuzeigen, ob sie die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b oder die §§ 10, 10 a, 13 und 13 a in der bis zum 30. September 1998 gültigen Fassung anwenden… …Kreditinstitute aber vor dem 1. Oktober 1998 die §§ 10, 10 a und 13 bis 13 b anwenden, haben sie dies dem Bundesaufsichtsamt und der Deutschen Bundesbank…
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