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3 Treffer, Seite 1 von 1, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung


    Lieferung: 02/26
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 131 Artikel 131 Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung… …Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen, für die eine kurzfristige Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, wird ein Risikogewicht nach… ….................................................................................... 1–1a Risikopositionen gegenüber Instituten mit Kurzfrist-Rating .................. 2 Risikopositionen gegenüber Unternehmen mit Kurzfrist-Rating… …die Risikopositionsklasse „Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ (= kurzfristiges Rating bzw… …. 131) nur für Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen herangezogen werden. Gemäß Art. 140 Abs. 1 dürfen sie zudem nur für Umlaufvermögen und… …Risikogewichte für Risikopositionen gegenüber Instituten oder Unternehmen mit kurzfristigen Bonitätsbeurteilungen sind in Art. 131 tendenziell höher als für… …Risikopositionen gegenüber Instituten, die in Art. 120 bzw. gegenüber Unternehmen, die in Art. 122 geregelt sind. Ohne Beurteilungsrangfolge würde daher dieser… …bestimmte Risikoposition für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten und Unternehmen mit Kurzfrist-Rating eignet (vgl. Art. 112 Buchst. n i. V… …. m. Art. 131), und erst dann, sofern ersteres verneint werden kann, ob sie für die Zuweisung zu Risikopositionen gegenüber Instituten (vgl. Art. 112… …Instituten und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung“ kommt an 9. Rangstelle; „alle sonstigen Risikopositionsklassen“, zu denen auch Institute und…
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  • Dokumententyp - KWG-Kommentar

    Artikel 434c Bericht über die Machbarkeit der Verwendung der von Instituten, bei denen es sich nicht um kleine und nicht komplexe Institute handelt


    Lieferung: 06/26
    …CRR – Kommentar 1000 Art. 434c Artikel 434c Bericht über die Machbarkeit der Verwendung der von Instituten, bei denen es sich nicht um kleine und… …gründet sich auf eine Kosten-Nutzen-Gesamtanalyse, einschließlich der Kosten, die zuständigen Behörden, Instituten und der EBA entstehen, und es werden… …anderen (vgl. Art. 433c) Instituten auf der EBA-Website. Der Artikel enthält insoweit keine direkten aufsichtsrechtlichen Offenlegungsanforderungen an… …großen und anderen Instituten zu verringern (vgl. Art. 434c UAbs. 1). Die EBA soll vor diesem Hintergrund untersuchen, ob die bereits nach Art. 430 (im… …(„Säule 3 folgt Säule 1“) 3 , soll den Offenlegungsaufwand verringern. Daher ist ein Ansatz sinnvoll, wonach auch bei großen und anderen Instituten die… …Daten kann Doppelarbeit in den Instituten vermieden werden. Kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs, vgl. Art. 433b) sind hiervon ausgenommen, da die… …. 2 Z. B. ESG-Risiken, die bereits seit der CRR II von großen kapitalmarktorientierten Instituten nach Art. 449a offenzulegen waren, die Einführung…
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  • Dokumententyp - Verordnung

    Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding- Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen


    Lieferung: 05/26
    …Solvabilitätsverordnung 190 Eigenkapital und Liquidität Verordnung zur angemessenen Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen… …Verordnung sind ergänzend zu den Artikeln 92 bis 386 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der… …Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzu- KWG/CRR, Erg.-Lfg. 5/26 3 190 Solvabilitätsverordnung wenden, die… …Artikeln 25 bis 91 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder… …denjenigen Instituten und Gruppen anzuwenden, die sich nach der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 oder nach dem Kreditwesengesetz an die Vorgaben dieser Artikel… …halten müssen. (4) Die §§ 33 bis 37 dieser Verordnung sind ergänzend zu den §§ 10c bis 10i des Kreditwesengesetzes von denjenigen Instituten und Gruppen… …Instituten gemeldeten Informationen, um insbesondere die Spanne der risikogewichteten Positionsbeträge und der Eigenmittelanforderungen für diejenigen… …Instituten geforderten Anpassungen für Abzüge, die gemäß § 10 Absatz 2a Satz 2, Absatz 6 Satz 1 und 2 sowie Absatz 6a Nummer 1, 2 und 4 des Kreditwesengesetzes… …Satz 9 des Kreditwesengesetzes in der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden Fassung von den Instituten geforderte Anpassung ein Prozentsatz von 0 Prozent… …Äquivalenzmethode bewerteten Beteiligungen bei Anwendung des Verfahrens nach § 10a Absatz 5 des Kreditwesengesetzes (1) Beteiligungen an Instituten, Finanzunternehmen…
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